Hartz IV

Behörden dürfen keine Nachbarn befragen

Arbeitsagenturen und Sozialämter dürfen keine Nachbarn von Antragstellern für das neue Arbeitslosengeld II befragen, um deren Hilfsbedürftigkeit zu überprüfen. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf in einer einstweiligen Anordnung entschieden.

Lesermeinungen zum Beitrag

31. Dezember 2005 13:56

Tolle Perspektiven

Arthur Schmidt (arthurschmidt)

Mein Sohn wird im nächsten Jahr seine Berufsausbildung abschließen. Er rechnet mit einem jährlichen Bruttoein-kommen von ca. € 21.000. Das entspricht einem monatlichen Netto von ca. € 1120.

Er stellt sich und mir die Frage, ob nicht ggf. eine Hartz IV Karriere bequemer ist und rechnet überschlägig ohne Einbeziehung der Gestaltungsmöglichkeiten des Sozial-rechts so:

Tut er nichts, erhält er vom Staat pro Monat: Heizung und Wohnung € 400 + Unterhalt € 340 + Zuverdienst € 100, also rund € 840.

Die Differenz zum Arbeitseinkommen beträgt € 280 pro Monat. Von dieser Differenz sind die Kosten für das Arbeiten (Transport, Kleidung, Verpflegung) zu betreiten.

Zuzumuten sind ihm bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel tägliche Wegezeiten von 2,5 h, so dass er an 5 Tagen pro Woche mehr als 11 Stunden ausser Haus ist. Schafft er sich statt dessen einen PKW an, arbeitet er eigentlich nur noch dafür, um zur Arbeit zu gelangen.

Ich habe große Schwierigkeiten, diese Rechnung zu wider-legen und bin für Anregungen sehr dankbar.










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