Im Gespräch: Paul Kirchhof

„Vereinigte Staaten von Europa wird es nicht geben“

Staatsrechtler Paul Kirchhof: Dies ist ein deutliches Signal der Mäßigung

Staatsrechtler Paul Kirchhof: Dies ist ein deutliches Signal der Mäßigung

30. Juni 2009 Das ist ein guter Tag für Europa - und ein guter Tag für die Bürger, meint Paul Kirchhof. Der frühere Bundesverfassungsrichter sieht im Karlsruher Urteil zum „Lissabon-Vertrag“ ein Zeichen der Mäßigung.

Wie bewerten Sie das Urteil?

Das ist ein guter Tag für Europa - und ein guter Tag für die Bürger. Es ist ein deutliches Signal auch für die Wirtschaft: Wir wissen jetzt, wo die Reise hingeht und wo der Endbahnhof ist. Die EU darf kein Staat werden. Deutschland bleibt ein souveräner Staat; es behält auch die Verantwortlichkeit für seine Wirtschaftsstruktur und sein Wirtschaftsrecht. Die Vereinigten Staaten von Europa wird es unter Geltung des Grundgesetzes nicht geben. Weder Bundestag noch Bundesregierung dürfen eine solche Entwicklung fördern. Und die deutschen Regierungsvertreter in den Brüsseler Ratssitzungen werden deutlicher an den Willen des Parlaments gebunden.

Was lässt sich aus der Karlsruher Entscheidung für das Steuerrecht herleiten?

Bemerkenswert ist, dass das Bundesverfassungsgericht erstmals die Aufgaben skizziert, die dem demokratischen Staat bleiben müssen. Dazu gehören Einnahmen und Ausgaben, also die Steuern und das Budgetrecht des Parlaments. Diese Aufgaben sind dem Mitgliedstaat vorbehalten. Doch die Umsatzsteuer ist bereits fast vollständig europäisiert. Der Schwerpunkt bei der Festsetzung der anderen großen Steuern, der Ertragsteuern, muss bei den Mitgliedstaaten bleiben. Offen ist allerdings, ob dies auch für die Festsetzung der Maßstäbe bei der Erhebung gilt oder nur für die Höhe des Ertrags aus Einkommen- und Körperschaftsteuer.

Welche Folgen hat der Richterspruch für die Wirtschaft?

Bedeutsam ist die Passage zur Handelspolitik: Insbesondere zwinge der „Lissabon-Vertrag“ die Nationalstaaten nicht zur Aufgabe ihrer Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (WTO). Dies ist ein deutliches Signal der Mäßigung, der Nachdenklichkeit und des Gegensteuerns. Das bisherige Konzept - partnerschaftliches Nebeneinander von Einzelstaat und EU - könnte auch ein Modell für die Mitgliedschaft in anderen internationalen Wirtschaftsorganisationen und Staatenverbindungen sein. Ansonsten: Die EU ist und bleibt ein gemeinsamer Markt, bei dem grenzüberschreitend die Wettbewerbsfreiheit garantiert ist.

Schon bei dem Maastricht-Urteil von 1993, bei dem Sie als Berichterstatter mitgewirkt haben, glaubte mancher, damit seien Pflöcke gegen eine weitere Übertragung von Zuständigkeiten nach Brüssel eingeschlagen worden. Doch die Kompetenzen der EU wurden seither noch mehrfach ausgeweitet. Ist diesmal der Schlusspunkt erreicht?

Das Bundesverfassungsgericht hat sehr viele Vorbehalte formuliert. Damit hat es der im „Lissabon-Vertrag“ durchaus angelegten Möglichkeit, die Zuständigkeiten der EU ohne eine förmliche Vertragsänderung zu erweitern, einen Riegel vorgeschoben. Denn es hat sich bemüht, die dafür vorgesehenen Möglichkeiten einengend auszulegen und jede den Vertrag erweiternde Entscheidung für Deutschland dem Bundestag vorzubehalten.

Das Gespräch führte Joachim Jahn.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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