12. März 2008 Der Streit über Mindestlöhne weitet sich immer stärker zum handfesten Koalitionskrach aus. Die SPD fordert jetzt ein Machtwort von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Wer hat was zu sagen: Frau Merkel oder Herr Glos?, sagte der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Peter Struck, am Mittwoch im ZDF mit Blick auf Kritik von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) an der Verordnung zum Post-Mindestlohn. Merkel und Unions-Fraktionschef Volker Kauder hätten zugesagt, dass ein Post-Mindestlohn gemacht werde. Da kann es nicht sein, dass der Bundeswirtschaftsminister dagegen hält.
Glos hatte das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ausdrücklich begrüßt. Das Gericht hatte zuvor den Post-Mindestlohn für rechtswidrig erklärt. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) legte gegen diese Entscheidung Berufung ein und erklärte, dass bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung des Falles die Mindestlohn-Verordnung weiter gelte.
Das Urteil sei ein Sieg für den Wettbewerb erklärte hingegen Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU). Außerdem habe sich bestätigt, dass Mauscheleien vor Gericht keinen Bestand hätten. Am Dienstag hatte Glos allerdings klargestellt, dass er zu den Koalitionsvereinbarungen zum Mindestlohn stehe. Trotzdem habe er grundsätzlich Vorbehalte gegen gesetzliche Lohnuntergrenzen. Der Bundestag wird noch an diesem Mittwoch in einer Aktuellen Stunde über den Mindestlohn debattieren. FDP und Linkspartei hatten die Aktuelle Stunde beantragt.
Union fordert: Scholz soll Pläne überarbeiten
Die Union fordert unterdessen von Bundesarbeitsminister Scholz eine Überarbeitung weiterer Mindestlohn-Pläne. Unions-Fraktionsvize Michael Meister und der Arbeitsmarktexperte der Fraktion, Ralf Brauksiepe (beide CDU), verlangten am Mittwoch einen Vorrang tarifvertraglicher vor gesetzlichen Regelungen
Brauksiepe sagte, das Berliner Urteil könne dabei nicht ignoriert werden. Es müsse klargestellt werden, dass bestehende Tarifverträge nicht per Verordnung verdrängt werden dürfen. Auch Meister betonte, das Motto Vorrang für die tariflichen Regelungen müsse mehr Beachtung finden. Wo Tarifverträge bestünden, sollten diese respektiert und nicht von den beiden Gesetzen überdeckt werden.
Brauksiepe sagte weiter, es sei in Ordnung, dass Scholz in Berufung gegen das Mindestlohn-Urteil gegangen sei. Meister hielt Scholz aber vor, bei der Verordnung zum Post-Mindestlohn nicht ganz ordentlich gearbeitet zu haben. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe im Bundestag, Gerald Weiß (CDU), hält es allerdings für völlig offen, ob das Berliner Urteil Bestand haben wird. Für eine Aussetzung des Post-Mindestlohns wie von einigen Wirtschaftspolitikern der Union gefordert, sieht Weiß nicht der geringsten Anlass.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP
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