Zinswetten in der Provinz

Deutsche Bank zu hohem Schadenersatz verurteilt

Von Holger Paul

Zu einer Zahlung von 3,9 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt: Die Deutsche Bank

Zu einer Zahlung von 3,9 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt: Die Deutsche Bank

28. Oktober 2008 Am Montag durfte sich die Deutsche Bank noch als klarer Sieger fühlen, schon am Dienstag folgte jedoch eine Klatsche. Das Landgericht Frankfurt sah es als erwiesen an, dass die Bank im Jahr 2005 beim Verkauf eines komplizierten Zinsderivats ("spread ladder swap") an die Stadtwerke Pforzheim ihre Beratungspflichten in grober Form verletzt hat. Man habe dem kommunalen Betrieb unter dem Stichwort Zinsoptimierung ein Produkt verkauft, das für solche Zwecke überhaupt nicht geeignet war, erklärte der Vorsitzende Richter Detlef Stark bei der Urteilsverkündung.

Ein Mitverschulden der Stadtwerke an den entstandenen Verlusten von knapp 4 Millionen Euro sah er nicht, weshalb das Landgericht die Bank zu einer Schadensersatzzahlung von 3,9 Millionen Euro plus Zinsen verurteilte. "Wir halten dieses Urteil für falsch und werden in Berufung gehen", kündigte Rechtsanwalt Christian Duve, der die Deutsche Bank in vielen dieser Zins-Prozesse vertritt, unmittelbar nach dem Richterspruch an.

Bei den Prozessen geht es um ein spezielles Derivat

Und das Geldhaus wird wohl auch mit breiter Brust vor die nächste Instanz ziehen. Denn das Landgericht Frankfurt steht mit seiner Entscheidung bisher vergleichsweise isoliert da. Wie viele Prozesse derzeit in Sachen "spread ladder swap" gegen das Kreditinstitut quer durch die Republik geführt werden, hält die Bank zwar geheim. Eine Reihe von Verfahren - vor allem von mittelständischen Firmen - wurden auch schon durch einen Vergleich gelöst. Aber in den zuletzt bekannt gewordenen Fällen haben die Richter allenfalls eine Teilschuld des Instituts festgestellt, ansonsten aber betont, dass die Kläger gut genug aufgeklärt waren, um die Risiken der Zinswette abschätzen zu können. Das gilt für eine Klage der Stadt Hagen ebenso wie für Ravensburg oder den oberschwäbischen Abwasserzweckverband Mariatal. Da Ravensburg nach der Niederlage auf die Berufung verzichtet hat, ist der Quasi-Freispruch der Deutschen Bank hier sogar rechtskräftig.

Bei all diesen Prozessen geht es um ein Derivat, das den Käufern im ersten Jahr einen sicheren Zinsvorteil bot, danach in seiner Wertentwicklung aber vom Verlauf der Zinsstrukturkurve abhängig war. Hätte sich der Abstand zwischen zweijährigen und zehnjährigen Interbanken-Zinsen vergrößert, wäre das zum Vorteil des Swap-Käufers gewesen. Tatsächlich rutschten die Zehnjahreszinsen aber im Lauf des Jahres 2005 sogar unter die zweijährigen Raten und bescherten den Käufern plötzlich hohe Verluste, gegen die nun geklagt wird.

Allerdings muss sich die eine oder andere Kommune dabei selbst schwere Vorwürfe anhören. Am Montag hatte das Oberlandesgericht Bamberg in einer mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass die Fehler beim Abschluss des "spread-ladder-swaps" aus Richtersicht überwiegend auf Seiten der Würzburger Versorgungs- und Verkehrsbetriebe (WVV) liegen. Selbst wenn die Deutsche Bank den Kunden noch stärker über die Risiken des Produkts aufgeklärt hätte, wäre das Geschäft wohl zustande gekommen, sagte Richter Wolfgang Köster. Denn der verantwortliche WVV-Sachbearbeiter hatte sich als kenntnisreicher Derivatefachmann entpuppt, der das Risiko in eigener Regie sogar noch erhöht hatte.

„Wir haben vorher noch nie Swap-Geschäfte gemacht“

Eben wegen dieser großen Kenntnisse des Vertragsunterzeichners sei der Fall Würzburg aber auch kein Vorbild für andere Klagen, fügte der Richter hinzu. Tatsächlich drehen sich die Verhandlungen bisher nicht in erster Linie um die Frage, ob die Bank ein solches Produkt einer Kommune oder einer Firma überhaupt hätte anbieten dürfen. Die Richter prüfen vielmehr, welches Wissen der jeweilige Kunde hatte, und versuchen daraus abzuleiten, ob das Geldhaus einen Beratungsfehler begangen hat. Dabei spielt eine zentrale Rolle, dass viele Kommunen zuvor schon andere Swap-Geschäfte abgeschlossen hatten. Das sei bei den Stadtwerken Pforzheim (SWP) jedoch anders gewesen, sagt deren Geschäftsführer Wolf-Kersten Meyer. Nach seinen Angaben schloss die SWP im Februar 2005 erstmals einen solchen Vertrag - und zudem zeitgleich auch einen Risikomanagement-Beratungsvertrag mit der Deutschen Bank. "Wir haben vorher noch nie Swap-Geschäfte gemacht", betont Meyer.

Die verschiedenen Urteile der Gerichte hängen aber nicht nur mit den Details der einzelnen Fälle zusammen, sondern auch mit den unterschiedlichen Prozessstrategien der Kläger, sagt der Mainzer Juraprofessor und Bankenrechtler Peter Mülbert. Der Frankfurter Rechtsanwalt Klaus Nieding etwa, der nach eigenen Angaben rund 60 Kommunen und Firmen in solchen Zinsswap-Klagen gegen mehrere Großbanken vertritt (davon ist der überwiegende Teil gegen die Deutsche Bank gerichtet), setzt zum Beispiel stark auf ein internes Schulungsvideo des Geldhauses. Darin werde deutlich, dass die Berater unter hohem Druck standen, die Zinsderivate an den Mann zu bringen, und eine ausreichende Beratung gar nicht gewünscht gewesen sei. "Viele Kunden haben auch gar nicht gewusst, dass die Bank ein einseitiges Kündigungsrecht hatte", sagt Nieding. Die Deutsche Bank verweist vor Gericht jedoch darauf, dass eben dieses Kündigungsrecht im Verkaufsprospekt klar aufgelistet war.

Erst ein Fall, der vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landet, könnte deshalb eine gewisse Klarheit darüber bringen, welche Aufklärungspflichten ein Geldinstitut bei solch komplexen Finanzderivaten hat, erläutert der Rechtswissenschaftler Mülberg. "Der BGH kann den Weg weisen, indem er die allgemeinen Verhaltensanforderungen an die Bank präzisiert." Vor Ende kommenden Jahres werde der zuständige Senat dazu aber wohl keine Zeit finden, heißt es unter Juristen.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP

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