FAZ.NET-Spezial

Der Streit über den Mindestlohn

Von Rainer Hank

Reinigungskraft im Bundestag: Ob Ihr ein Mindestlohn hilft?

Reinigungskraft im Bundestag: Ob Ihr ein Mindestlohn hilft?

16. Juni 2007 Ein gerechter und sozialer Staat muss allen Bürgern ein menschenwertes Leben garantieren. Es gibt wohl niemanden, der das bestreitet. Ist es dann aber gerecht, wenn eine Friseurin in Thüringen für 3 Euro 15 ihren Kunden die Haare schneidet und ein Wachmann in Westdeutschland für 4 Euro 22 bei Wind und Wetter seine Runden dreht?

Nein, sagen viele. „Solche Hungerlöhne sind in einem Sozialstaat ein Skandal“, heißt es von vielen Politikern. Deshalb haben Union und SPD schon in ihrer Koalitionsvereinbarung verabredet, über einen Mindestlohn zu reden. Dieser soll sicherstellen, dass hierzulande die Menschen von ihrer Arbeit auch ein auskömmliches Leben bestreiten können. Am kommenden Montag wird es in Berlin jetzt zum Schwur kommen. Gibt es im Koalitionsausschuss keine Einigung, droht die SPD den Mindestlohn zum Wahlkampfthema zu machen. Politiker lieben den Mindestlohn, denn sie glauben, mit Mindestlöhnen könne man Armut bekämpfen, ohne Geld dafür in die Hand nehmen zu müssen.

Die Gewerkschaften halten 7 Euro 50 für anständig

Über die Höhe des Mindestlohns gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die Gewerkschaften, die lange Zeit gar nicht so begeistert waren von dem Thema, halten mindestens 7 Euro 50 für anständig und jedem Arbeitgeber zumutbar. Arbeitsmarktexperten, die dem Mindestlohn gegenüber aufgeschlossen sind, warnen vor dieser Vorgabe und plädieren für 5 Euro. Das entspräche rechnerisch etwa einem Stundenlohn, den auch ein arbeitsfähiger Hartz-IV-Empfänger erhält.

Umstritten ist nicht nur die Höhe, sondern auch der Weg, wie ein Mindestlohn gefunden werden soll. Die schlichte Lösung heißt: Die Regierung erlässt per Gesetz einen Mindestlohn, den dann alle Unternehmen zu respektieren haben. Die SPD plädiert für diesen Weg. Doch nicht nur Union, auch die Gewerkschaften sind dagegen. Denn der gesetzliche Mindestlohn hebelt die Gestaltungsmacht der Gewerkschaften aus. Deshalb wird man sich jetzt, falls überhaupt, wohl eher auf ein etwas kompliziertes Procedere verständigen. Danach sollen die von den Tarifpartnern ausgehandelten Löhne für eine bestimmte Branche (Friseure, Zeitarbeit, Briefboten, Schlachter) zunächst für allgemeinverbindlich erklärt werden. Auch Unternehmern, die keinem Arbeitgeberverband angehören, müssten sich daran halten. Anschließend würde diese Norm vom Arbeitsminister auch für ausländische Arbeiter als verbindlich erklärt - was faktisch einem gesetzlichen Mindestlohn entspricht.

„Hände weg vom Mindestlohn“

Namhafte, von der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung befragte Ökonomen widersprechen jetzt energisch: „Hände weg vom Mindestlohn“, ist - mit einer einzigen Ausnahme (Peter Bofinger) - der überwältigende Tenor dieser Umfrage. Sind Ökonomen kaltherziger als normale Menschen? Die Volkswirte bestreiten das. Aber sie weisen auch darauf hin, dass zwischen „Gut“ und „Gut gemeint“ ein Unterschied besteht. Denn kein Arbeitgeber ist gezwungen, zu einem Mindestlohn einen Arbeiter zu beschäftigen. Er hat Alternativen, kann seine Produktion in ein anderes Land verlagern oder die Arbeit von Maschinen machen lassen. „Wenn die Menschen aufgrund von Lohnbarrieren abgehalten werden, dann wandern die Güter“ sagt der Chef des Mannheimer Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung, Wolfgang Franz. Dann gilt zwar ein Mindestlohn, aber niemand hätte etwas davon. Schlimmer noch: „Der Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze“, vermutet der Chef des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts Thomas Straubhaar. Mindestlöhne sind nur dann nicht schädlich, sagen die Ökonomen, so lange sie unter dem so genannten „markträumenden Preis“ für Arbeit bleiben. Dann haben sie aber auch nur symbolische Bedeutung. Denn zu diesem Mindestpreis findet ein Unternehmer ohnehin keinen Arbeiter.

Müssen wir also den schlecht qualifizierten Menschen zumuten, eine Arbeit anzunehmen, von der sie nicht leben können? Nein sagen die Ökonomen. Aber Umverteilung und Lohnfindung gehören getrennt. Während sich die Löhne nach der Produktivität (und sonst gar nichts) richten sollen, kann der Staat die Differenz zu einem lebenswerten Einkommen aufstocken. Der Sachverständigenrat (Fünf Weise) schlägt zum Beispiel vor, die Möglichkeiten zum Arbeitslosengeld hinzuzuverdienen, großzügiger zu bemessen. Vergleichbare Modelle heißen „negative Einkommensteuer“ oder „aktivierende Sozialhilfe“. Wer eine Arbeit ablehnt, müsse dagegen eine Kürzung der Transfers in Kauf nehmen: Die Sozialhilfe wird gekürzt.

In Deutschland gibt es faktisch einen Mindestlohn

„Viele anderen Staaten haben längst einen Mindestlohn“, kontern die Befürworter. Frankreich, England, sogar die Vereinigten Staaten könnten damit gut leben, sagen sie. „Dort verhindert der Mindestlohn dass Phänomen des working poor“, sagt der Würzburger Ökonom Peter Bofinger. Doch die Mehrheit der Volkswirte widerspricht ihm: Der Arbeitsmarkt in Deutschland sei mit diesen Ländern nicht zu vergleichen. Denn auch in Deutschland gebe es mit der Arbeitslosenhilfe faktisch schon einen Mindestlohn, den jedermann ohne Arbeit erhält. Hinzu kommt: In vielen anderen Ländern sind vom Mindestlohn nur wenige Menschen betroffen: ein Grund, warum er auch wenig schaden kann.

Literatur zum Thema:

Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Auszug aus dem Jahresgutachten 2006/07 „Mindestlöhne - ein Irrweg
(Ziffern 546 bis 553, Kasten 22).

David Neumark & William Wascher: „Minimum Wages and Employment: A Review of Evidence from the New Minimum Wage Research“ ; NBER Working Paper 12663, November 2006.

David Metcalf:Why Has the British National Minimum Wage Had Little or No Impact on Employment?“; Centre of Economic Performance (CEP); Discussion Paper No 781, April 2007.

David Card & Alan B. Krueger: „Myth and Measurement: The New Economics of the Minimum Wage“, Princeton University Press (1997).



Bildmaterial: ddp, PHOENIX/SWR/Peter

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