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2000 Kontoabfragen täglich

Die Behörden nutzen die Möglichkeit zum Einblick in die Kontodaten

Die Behörden nutzen die Möglichkeit zum Einblick in die Kontodaten

22. April 2005 Bereits kurz nach der Ausweitung der staatlichen Kontenkontrollen verzeichnen die Banken rund 2000 Abfragen täglich. Das bestätigte der Bundesverband deutscher Banken am Freitag dieser Zeitung.

„Nach unseren groben Schätzungen ist das bereits eine Zunahme um rund 20 Prozent“, sagte Verbandssprecher Oliver Wolfrum. „Die richtige Steigerung wird aber erst kommen, wenn das Verfahren im kommenden Jahr vollautomatisch abläuft.“

Erhebliche Belastung

Eine Sprecherin des Deutschen Sparkassen- und Giro-Verbandes bestätigte, daß die mehr als 470 Sparkassen durch die Zugriffe erheblich belastet würden. Derzeit werde daher an einer technischen Lösung mit größeren Kapazitäten gearbeitet.

Seit dem Auslaufen der Steueramnestie 1. April können sämtliche Finanzämter und etliche Sozialbehörden in Bankencomputern Einblick in die Stammdaten der etwa halben Milliarde an Konten, Wertpapierdepots und Sparbücher in Deutschland nehmen.

„Neue Möglichkeiten nutzen“

Wenn die Anlaufschwierigkeiten behoben sind, vollzieht sich dies vollelektronisch und ohne daß die Banken etwas davon bemerken können. Abrufbar sind keine Kontostände oder Geldbewegungen, sondern nur die sogenannten Stammdaten - also etwa Name und Geburtsdatum des Kontoinhabers. Das Bundesverfassungsgericht hat es in einer vorläufigen Eilentscheidung abgelehnt, die neuen Kontrollbefugnisse der Ämter für verfassungswidrig zu erklären.

Der bundesdeutsche Bankenverband kann allerdings nicht feststellen, von wem die einzelnen Datenabfragen kommen. „Die Steigerung zeigt, daß entweder der Fiskus mehr nachfragt oder aber nun andere Behörden die neuen Möglichkeiten nutzen“, sagte Wolfrum. Der Sprecher wies darauf hin, daß die Bundesregierung die technischen Voraussetzungen für 50.000 Abrufe täglich verlangt.

Eichels Pflicht der Ämter

Die Kosten für seine Branche seien beträchtlich, zumal wegen der rückwirkenden Dateneinspeisung für die vergangenen drei Jahre. Bereits im Jahr 2003 habe der laufende Betrieb Ausgaben von 100 Millionen Euro verursacht. Der Kölner Steueranwalt Rolf Schwedhelm wies darauf hin, daß Betroffene die Rechtmäßigkeit einer Abfrage vor Gericht überprüfen lassen können. Denn Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hatte im letzten Moment eine Pflicht der Ämter verfügt, Kontoinhaber zumindest nachträglich zu benachrichtigen.

Fachanwalt Schwedhelm argwöhnt, womöglich werde das neue Instrument nun erst einmal von verschiedenen Behörden „mit Neugier ausprobiert“. Der Vorsitzende der Steueranwälte im Deutschen Anwaltverein sieht die Neuregelung skeptisch. „Wir hätten es ehrlicher gefunden, wenn das Bankgeheimnis gleich ganz abgeschafft worden wäre“, sagte er. „Wenn die gerade eingeführten Jahresbescheinigungen der Banken direkt an die Finanzämter übermittelt würden, wüßte wenigstens jeder, woran er ist - ohne den Eindruck willkürlicher Schnüffelei.“

Text: jja. / F.A.Z., 23.04.2005, Nr. 94 / Seite 25
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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