Hartz IV

Nicht Leistungsempfänger sind verarmt, sondern Steuerzahler

31. Mai 2006 Auf den Vorwurf, das Hartz-IV-Gesetz habe die Lage der vormaligen Arbeitslosen- und Sozialhilfe-Empfänger deutlich verschlechtert, reagiert auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) gereizt. Wenn durch das Gesetz jemand verarmt sei, so spottete unlängst ein BA-Spitzenbeamter, dann seien das nicht die Leistungsempfänger, sondern die Steuerzahler. In der Tat sind die Kosten erheblich aus dem Ruder gelaufen.

Gab allein der Bund im Jahr 2004 noch 26 Milliarden Euro für die Langzeitarbeitslosen aus, waren es 2005 fast 36 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr ist ein ähnlich hoher Betrag in den Bundeshaushalt eingestellt: 24,4 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II, dazu 6,8 Milliarden Euro für Eingliederungsmaßnahmen und 3,5 Milliarden Euro für Verwaltungskosten. Und schon jetzt ist absehbar, daß aus den 24,4 leicht 27 Milliarden Euro werden könnten.

Ob dieser Kostensprung an anderer Stelle aufgefangen werden kann, ist offen. Am Dienstag jedenfalls wurden die Vorkehrungen dafür getroffen, daß 1,1 Milliarden Euro an nicht benötigten Eingliederungsmitteln in den Arbeitslosengeld-II-Topf umgelenkt werden können; hinzu kommen die Einsparungen, die sich die große Koalition aus dem SGB-II-Fortentwicklungsgesetz erhofft, das am Donnerstag verabschiedet werden soll. 2006, so die Hoffnung der Haushälter, könnte die Rechnung gerade noch einmal aufgehen.

„Nur unzureichend funktioniert“

Wie ist es zu dem enormen Kostenschub bei Hartz IV gekommen? Schuld daran ist vor allem die rasante Ausweitung der Empfängerhaushalte. Anfang 2005, als die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Kraft trat, waren 3,33 Millionen Bedarfsgemeinschaften registriert, inzwischen ist die Zahl der Haushalte auf knapp 4 Millionen geklettert. „Das Kernproblem ist die wachsende Zahl der Bedarfsgemeinschaften und daß das Instrumentarium, Leute in Arbeit zu vermitteln, bislang nur unzureichend funktioniert“, sagt die SPD-Haushaltspolitikerin Waltraud Lehn.

Beide Probleme freilich sind zu einem guten Teil hausgemacht und auf den sperrigen Kompromiß zurückzuführen, den Union und SPD Ende 2003 im Vermittlungsausschuß gezimmert haben. So wurde erstens die Erwerbsfähigkeit zu großzügig definiert: Auch wer nur potentiell drei Stunden am Tag einer leichten Arbeit nachgehen kann, gilt als erwerbsfähig. Er wird seit Anfang 2005 nicht mehr von den Sozialämtern, sondern von den Arbeitsgemeinschaften betreut. Auf diese Weise wurden die Sozialämter auf einen Schlag mehr als 90 Prozent ihrer Klientel los; mit der Arbeitslosenhilfe wurde gleichsam auch die Sozialhilfe mit abgeschafft. Die Quote der Überwechsler wurde damals im Ministerium unterschätzt; bei realistischer Prognose wäre der Bundeshaushalt nicht mehr verfassungsgemäß gewesen.

Raum für Ausweichreaktionen

Zweitens wurden die Kriterien für die Bedarfsgemeinschaften zu großzügig definiert. Das eröffnete Raum für Ausweichreaktionen. So haben manche einen eigenen Hausstand gegründet, um das Partnereinkommen nicht anrechnen zu müssen; Kinder haben ihren Auszug aus dem Elternhaus vom Staat finanzieren lassen.

Drittens wurden die Leistungen zu großzügig ausgestaltet. Statt die Regelsätze zu kürzen und im Gegenzug höhere Hinzuverdienste zu ermöglichen, wurde - durch Umwandlung individueller Leistungen in Pauschalzahlungen - der Regelsatz kräftig aufgestockt. Auch wurde eine Vielzahl von Zuschlägen eingeführt, welche die Anreize, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen, weiter verringert haben.

Doppelstrukturen und -zuständigkeiten

Viertens haben Union und SPD mit der Namenswahl die Stigmatisierung der Betroffenen beseitigt. Wer sich früher schämte, zum Sozialamt zu gehen, um dort Stütze zu beantragen, klagt nunmehr sein Arbeitslosengeld II ein, als handele es sich nicht um eine Fürsorge-, sondern um eine Versicherungsleistung, auf die man Anspruch erworben habe. Aus verdeckter ist offene Arbeitslosigkeit geworden. Fünftens wurden die Ersparnisse der früheren Arbeitslosenhilfe-Empfänger überschätzt - und damit auch die Zahl derer, die als „nicht bedürftig“ aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug herausfallen würden.

Sechstens haben die Doppelstrukturen und -zuständigkeiten bisher eine reibungslose Vermittlung verhindert. Zunächst waren alle damit beschäftigt, die Auszahlung der neuen Geldleistung sicherzustellen, später ging es darum, die Arbeitsfähigkeit der neuen Zwitterorganisationen aus Arbeitsagentur und Sozialamt herzustellen. An eine Vermittlung war kaum zu denken. So wurde 2005 beispielsweise rund die Hälfte der Eingliederungsmittel nicht ausgeschöpft. Auch im laufenden Jahr zeichnet sich ab, daß ein bis zwei Milliarden Euro nicht sinnvoll ausgegeben werden können.

Wo die Regierung den Rotstift ansetzen könnte:

Parteien und Verbände erwägen oder fordern neue Kürzungen rund um das Arbeitslosengeld II. Eine Übersicht:

Unterhaltsverpflichtung: Arbeitgeber und Kommunen schlagen vor, daß Eltern wie früher bei der Sozialhilfe auch über das 25. Lebensjahr hinaus für ihre Kinder aufkommen sollen.

Schonvermögen und Hinzuverdienstmöglichkeiten: Union und Kommunen erwägen, beides zu senken.

Befristete Zuschläge: Die Zuschläge von maximal 160 Euro im ersten und 80 Euro im zweiten Jahr, die den Übergang zum Arbeitslosengeld II abfedern sollen, könnten gestrichen werden, meinen Union, Arbeitgeber und Kommunen.

Wohnung: In der SPD wird erwogen, die Angemessenheit einer Wohnung über eine Höchstmiete statt über die Quadratmeterzahl zu bestimmen.

Auto: Das Recht jedes Haushaltsmitglieds auf ein eigenes Fahrzeug könnte befristet werden, heißt es in der SPD.

Aussteuerbetrag: Die von der SPD erwogene Erhöhung der Strafzahlung, die die Bundesagentur für jeden nicht innerhalb eines Jahres vermittelten Arbeitslosen leisten muß, ist vom Tisch.



Text: nf., F.A.Z., 31.05.2006, Nr. 125 / Seite 12
Bildmaterial: F.A.Z.

 
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