07. August 2006 Der Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, Bert Rürup, bezweifelt, daß allein mit dem Zusammenschluß von Krankenkassen deren Verwaltungskosten gesenkt werden können. Damit widerspricht er Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), die ihre Pläne einer Straffung der Kassenorganisation mit Kosteneinsparungen begründet (siehe auch: Gesundheitsreform: Schmidt weist Forderung nach Generalrevision zurück).
Die vorliegenden Daten legen sogar eher den umgekehrten Schluß nahe, nämlich den, daß gesetzliche Krankenkassen mit zunehmender Größe eher kostenungünstig arbeiten, sagte Rürup der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am Sonntag unter Verweis auf eine Studie über die Jahre 1984 bis 2004. Der Regierungsberater zeigte sich zudem verwundert darüber, daß die Kassen nicht an der Erarbeitung der Reform beteiligt wurden. Es wäre sinnvoll gewesen, Kassenvertreter und deren Sachverstand in den Willensbildungsprozeß einzubeziehen.
Schmidt: Diese Straffung hilft
Schmidt verteidigte die Organisationsreform der Versicherung. Niemand könne belegen, daß 250 verschiedene Kassen notwendig seien. Die Zersplitterung in sieben Verbände auf Bundes- und Landesebene werde den neuen Bedingungen nicht mehr gerecht, schrieb sie im Handelsblatt. Deshalb werde es auf Bundesebene künftig nur noch einen Spitzenverband geben. Diese Straffung der Organisationsstrukturen hilft, Verwaltungskosten zu sparen. Die seien seit 1995 um 2 auf 8,15 Milliarden Euro gestiegen.
Rürup sagte, für das Kassenmitglied sei der Beitragssatz oder die Pauschale entscheidend. Wie sich die Kosten seiner Versicherung im einzelnen zusammensetzen, ist eher zweitrangig. Er warnte vor der Annahme, allein mit Fusionen ließen sich Verwaltungskosten einsparen. Wenn diese These zutreffen würde, dann müßten die Verwaltungskosten mit zunehmender Kassengröße abnehmen. Die Empirie belege das nicht. Die Kosten stiegen. Auch sei ein Teil der Verwaltungskosten politisch verursacht, etwa durch neue Behandlungsprogramme oder die elektronische Gesundheitskarte. Auf die Frage nach der richtigen Kassenanzahl sagte er, niemand wisse, wie viele für eine effiziente und ausreichende Leistungserstellung nötig seien. Das sollten die Versicherten und der Markt bestimmen.
Lob für spartenübergreifende Fusionen
Dagegen lobte der Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die Pläne, Kassenfusionen spartenübergreifend zu erlauben. Dann könnten Ersatz- mit Betriebskassen oder Innungs- mit Allgemeinen Ortskrankenkassen fusionieren. Das ist bisher verboten, vor allem, weil die Haftungsverbände, die die Kassen vor Illiquidität bewahren sollen, nach Kassenarten organisiert sind.
Durch spartenübergreifende Fusionen wäre die derzeitige Verbandsorganisation obsolet. Doch sei es die Aufgabe der Kassen und nicht des Gesetzgebers, festzulegen, wie sie sich organisieren wollten. Wenn man die Kassen nicht als Behörden, sondern als Unternehmen begreift, dann sollen sie darüber bestimmen, welche Verbände sie für ihre Interessenvertretung für notwendig halten. Der Wettbewerb würde für Effizienz sorgen. Wenn man die Kassen einem Unternehmenswettbewerb unterwerfe, könne es der Politik ziemlich egal sein, wie die ihre Ressourcen verwenden. Er könne in den Reformeckpunkten aber nicht erkennen, daß die Kassen wie in der Schweiz oder den Niederlanden als Unternehmen in den Wettbewerb miteinander gestellt werden sollten.
Kassen unzureichend in Reform eingebunden
Unverständnis äußerte Rürup über die seiner Ansicht nach unzureichende Einbindung der Kassen in die Reform. Darüber und über eine Informationskampagne der Kassen wird heftig gestritten. Er habe an vielen Rentenreformen mitgewirkt, aber bei keiner erlebt, daß nicht auch Vertreter der Versicherungsträger aufgrund ihrer Fachkompetenz unmittelbar beteiligt worden wären, sagte Rürup. Man hat auch nie in Frage gestellt, daß die Rentenversicherungsträger die Reform bewerten und kommentieren durften.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
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