
Schon bei den Einstellungsvoraussetzungen ist das Alter auf das 40. Lebensjahr beschränkt. Wer bei der selben Stellenausschreibung als Beamter eingestellt werden möchte, darf das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Vor ihrer Einstellung müssen sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und werden aufgrund dieses Befundes ggf. nicht eingestellt.
Bei gleicher Qualifikation gewinnt immer die Frau. Benachteiligung für Männer aufgrund des Geschlechts! Dienstzeiten bei der Bundeswehr werden nur bis max. 2 Jahre auf eine vorrangegangene Tätigkeit im öffentlichen Dienst angerechnet und bei der Einstellung berücksichtigt. Im Klartext, wer so wie ich 12 Jahre bei der Bundeswehr war wird doppelt diskriminiert und benachteiligt, da er älter geworden ist und so getan wird als ob es diese Arbeitsjahre nicht gegeben hätte. Bei der Bezahlung geht die Benachteiligung weiter. Ein Angestellter hat ein wesentlich geringeres Nettoeinkommen als ein Beamter (nach Abzug seiner Krankenversicherung) und das bei gleicher Tätigkeit und dass obwohl die Lohngruppen der Angestellten angeblich vergleichbar der für Beamte sein soll. Es gibt vermutlich in keinem Unternehmen so viele Benachteiligungstatbestände wie beim öffentlichen Dienst.

Endlich ist das Gesetz da. Jetzt kann man sicherlich auch gegen den Jugendwahn bei der Vergabe von Arbeitssplätzen vorgehen.