10. Dezember 2004 Die vorgeschriebene Mindestreserve der gesetzlichen Rentenversicherung wird nach Einschätzung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) voraussichtlich Ende nächsten Jahres unterschritten. Nur unter den sehr ambitionierten" Annahmen der Bundesregierung werde zum Jahresende exakt die Mindestrücklage von 0,2 Monatsausgaben erreicht, sagte der Vorstandsvorsitzende Hartmann Kleiner am Freitag auf der Vertreterversammlung seines Hauses in Berlin.
In Alternativrechnungen auf Basis des Herbstgutachtens der Wirtschaftsforschungsinstitute komme man nur noch auf 0,17 Monatsausgaben. Auf Basis dieser Annahmen, die annähernd denen des Sachverständigenrates entsprächen, müßte der Beitragssatz von 19,5 auf 19,6 Prozent angehoben werden.
Auf vorgezogene Zuschüsse angewiesen
Die Bundesversicherungsanstalt rechnet damit, daß sie vom Mai 2005 an auf vorgezogene Zuschüsse des Bundes angewiesen ist. Dies hänge mit Zahlungen in den Risikostrukturausgleich der Krankenkassen zusammen. Kleiner regte in diesem Zusammenhang an, die Überweisung in den Krankenkassenausgleich zu verschieben.
Im Oktober und November 2005 reichten nach der aktuellen Finanzschätzung die liquiden Mittel schließlich auch zur vollen Zahlung der Renten nicht mehr aus, selbst wenn die Annahmen der Bundesregierung aufgingen. Auch hierzu müßten Mittel aus dem Bundeszuschuß vorgezogen werden", betonte Kleiner. Für das laufende Jahr erwartet der BfA-Vorstandsvorsitzende, daß die Einnahmen aus Pflichtbeiträgen um 0,3 Prozent und damit etwa 400 Millionen Euro unter den Einnahmen des Vorjahres liegen werden. Zu Jahresbeginn war mit einem Plus von rund 1,1 Milliarden Euro oder 0,8 Prozent gerechnet worden. Dennoch werde die Schwankungsreserve Ende 2004 wohl bei 0,28 Monatsausgaben liegen. Als Grund nannte Kleiner den Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft Gagfah, bei dem der Erlös höher als der Buchwert war.
Text: mas., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.12.2004, Nr. 290 / Seite 12
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