Gleichbehandlungsgesetz

„Die Unternehmen können mehr gewinnen als verlieren“

Geht nicht mit erhobenem Zeigefinger durch die Welt: Martina Köppen

Geht nicht mit erhobenem Zeigefinger durch die Welt: Martina Köppen

15. August 2007 Das umstrittene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird an diesem Samstag ein Jahr alt. Martina Köppen leitet die neue Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die promovierte Juristin, Jahrgang 1958, hat zuvor die Deutsche Bischofskonferenz in Brüssel vertreten. Köppen will niemanden an den Pranger stellen, sondern bei der Wirtschaft für die Vorteile der Gleichberechtigung werden und Lust auf Vielfalt wecken.

Die Antidiskriminierungsstelle soll Personen, die aufgrund ihrer Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden, bei der Durchsetzung der Rechte unterstützen. Auch soll sie durch Öffentlichkeitsarbeit und wissenschaftliche Studien zur Verhinderung von Benachteiligungen beitragen.

Die Arbeitgeber werden vorsichtiger bei Einstellungen und scheuen sich, Stellenanzeigen zu schalten. Die Bewerber erfahren nicht mehr die wahren Gründe ihrer Ablehnung. Hat das AGG sein Ziel verfehlt und Einstellungen eher verhindert als gefördert?

Nein, es ist ganz normal, dass ein neues Gesetz erst einmal Unsicherheit bringt. Die Betriebe überschätzen oft die Anforderungen. Im Gespräch lassen sich viele Fragen schnell klären.

Was ändert sich in der Sache, wenn in einer Stellenanzeige nicht „Bewerber zwischen 35 und 50 Jahren“, sondern „mit Berufserfahrung“ gesucht werden?

Wenn die Arbeitgeber nur die Vorschriften umgehen und so weitermachen wollen wie bisher, dann ändert sich natürlich nichts. Aber dazu ist das Gesetz nicht gemacht. Deshalb ist mein zentrales Anliegen ein Pakt mit der Wirtschaft. Die Arbeitgeber sollen merken, dass sie etwas davon haben, wenn sie von bestimmten Vorgaben im Kopf abrücken.

Kann ein Gesetz wie das AGG das Bewusstsein ändern?

Eine erste Bilanz zeigt, dass sich die Einstellung der Menschen schon in weiten Teilen geändert hat. Das merken wir in den bisher rund 2.300 Anfragen von Betrieben und Organisationen, die wir bekommen haben: Müssen wir eine Beschwerdestelle einrichten? Wie müssen wir über das Gesetz informieren? Wie könnte eine Schulung aussehen? Die Fragesteller haben nicht alle Angst, sondern einfach Interesse. Ich will bei ihnen die Lust auf Vielfalt wecken, weil sie ökonomisch sinnvoll ist.

Aber die erzwungene Vielfalt führt zu mehr Bürokratie und höheren Kosten für die Betriebe.

Mehrkosten haben Sie bei anderen Gesetzen auch. Aber wenn die Unternehmen das Thema offensiv angehen, können sie dabei mehr gewinnen als verlieren - zum Beispiel, weil sie sich über ihre Anforderungsprofile klarer werden müssen. Zusammen mit den Unternehmen lässt sich das Gesetz vernünftig handhaben. Ohne die Wirtschaft geht es nicht.

Sie wollen für Vielfalt werben, weil sie den Betrieben nutzt. Zugleich schürt die Politik mit dem Zuwanderungsgesetz Angst vor Vielfalt. Brauchen wir neue Zuwanderungsregeln?

Dazu kann ich mich nicht äußern. Ich werbe für Chancengleichheit als Menschenrecht, das allen - auch den Betrieben - nutzt.

In Brüssel überlegt man, die Vorgaben für die Antidiskriminierungsgesetze nochmals zu verschärfen.

Dazu muss man zwei Dinge wissen: Erstens geht unser AGG schon über die europäischen Vorgaben hinaus. Daher ergäbe sich für uns kein Änderungsbedarf, wenn, wie offenbar geplant, die Anti-Rassismus-Richtlinie um das Kriterium Behinderung im Zivilrecht erweitert würde. Hier kann, wie Arbeitsminister Müntefering sagt, Europa von Deutschland lernen. Zweitens kann die Richtlinie nur einstimmig geändert werden. Jeder, der sich in die Diskussion einmischen möchte, sollte es also diesmal rechtzeitig tun.

Glauben Sie, dass dann der grundsätzliche Gegensatz zwischen Gleichbehandlung und Vertragsfreiheit nochmals diskutiert wird? Warum darf ein Bäcker nicht entscheiden, wem er seine Brötchen verkauft, oder ein Arbeitgeber, wen er einstellt?

Die Debatte wurde immer sehr ideologisch geführt, und auch in den Gesprächen mit uns berufen sich die Unternehmen immer auf die Vertragsfreiheit. Das Gesetz sagt aber doch nicht, der Arbeitgeber solle jemanden gerade wegen eines Diskriminierungsmerkmals einstellen. Vielmehr steht die Qualifikation der Bewerber weiterhin im Vordergrund. Ich glaube, die Arbeitgeber wären gut beraten, den Blick zu öffnen und Bewerber nicht von vornherein auszusortieren. Und wenn ein Bäcker mir keine Brötchen verkauft, weil ich blond bin, dann bin ich vielleicht beleidigt und halte ihn für dumm. Aber wenn er mir sie nicht verkauft, weil ich eine dunkle Hautfarbe habe, bekommt das eine andere Dimension. Das geht an die Menschenwürde.

Werden Sie Ihre Unabhängigkeit nutzen, um dem Gesetzgeber Änderungen vorzuschlagen?

Im Moment können wir keine Empfehlungen geben. Dazu haben wir noch nicht genug Erfahrung. Es gibt auch noch keine Gerichtsurteile. Auch sind wir erst jetzt mit 21 Leuten vollständig besetzt und fangen an zu arbeiten.

Bisher ist die befürchtete Klagewelle ausgeblieben. Kommt sie noch, wenn das Gesetz bekannter geworden ist?

Definitiv nicht. Das sehe ich sehr gelassen. Das Prozessrisiko bleibt ja bestehen. Meist haben beide Seiten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ein Interesse an einer außergerichtlichen, gütlichen Einigung. Ich selbst bin auch nicht erpicht auf eine eigene Klagebefugnis.

Wie wollen Sie denn helfen?

Von den 2.300 Fällen sind 60 Prozent allgemeine Anfragen von Unternehmen, 40 Prozent sind konkrete Einzelfälle. Hier geht es meist um Diskriminierung am Arbeitsplatz, vor allem wegen des Alters, des Geschlechts oder einer Behinderung. Nur selten werden die Betroffenen systematisch diskriminiert. Meist geschieht das aus dem Bauch heraus, ohne sachlichen Grund: Eine Frau wird im Männerbetrieb nicht eingestellt, weil es keine angeblich nötige separate Umkleidekabine gibt; ein Siebzehnjähriger darf nicht ins Fitness-Studio; einem ausländischen Studenten wird ein Handy-Billigtarif verweigert. Für all diese Probleme kann man im Gespräch eine Lösung finden. Oft reicht schon ein Anruf aus. Wir sind daher auch ohne eigenes Klagerecht kein zahnloser Tiger.

Werden Sie Sündenfälle, also besonders renitente Gleichbehandlungsverweigerer, öffentlich machen?

Nein, ich gehe nicht mit dem erhobenen Zeigefinger durch die Welt und will auch niemanden an den Pranger stellen. Das würde auch nichts nützen, sondern nur Abwehrreaktionen hervorrufen.

Das Gespräch führten Nico Fickinger und Kerstin Schwenn.



Text: F.A.Z., 15.08.2007, Nr. 188 / Seite 12
Bildmaterial: Christian Thiel

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