
Ganz einfach wäre das Problem doch zu lösen, wenn ein am Telephon geschlossener Vertrag (Dauerschuldverhältnis oder mindestens x Euro) erst dann wirksam würde, wenn der Verbraucher/Käufer den Vertragsabschluss schriftlich bestätigt, auch per EMail oder Fax.
Die 14tägige Widerrufsmöglichkeit -- per teurem und umständlichen Einschreiben/Rückschein -- wirkt wie ein Kotau vor der florierenden Abzockbranche.

Davon abgesehen, dass wir privat eigentlich immer gleich auflegen wenn unerwünschte Werbung kommt, möchte ich aber auch auf folgendes Problem hinweisen: Wir betreiben eine öffentliche Apotheke. Damit unsere Kunden immer eine offene Leitung zu uns haben, benutzen wir zwei ISDN Leitungen. Die erste benutzen wir für ausgehende Gespräche auf einer für unsere Kunden unbekannten Rufnummer. Die zweite für einkommende Gespräche mit der öffentlichen Nummer. Das Problem: sobald wir die ausgehende Rufnummer übertragen, rufen unsere Kunden auf dieser auch zurück. Leider sind die ausgehenden Leitungen dann oft besetzt. Bisher haben wir das durch Rufnummer Unterdrückung vermieden (damit die Kunden auf der ihnen bekannten Leitung anrufen und durchkommen können). Das ginge dann in Zukunft in Hinblick auf Abmahnvereins-Abzocker nicht mehr. Dagegen werden lästige Anrufe wahrscheinlich nicht weniger, da diese meist ohnehin aus dem Ausland erfolgen.

Die Headline 'Mehr Schutz vor der Telefonplage' trifft es leider nicht ganz. Denn wenn wer 'mehr' schreibt, meint, dass es vorher einen Schutz gegeben hätte. Dem ist aber nicht so.
Und die jetzige Gesetzesinitiative, eine Widerrufsfrist von 14 Tagen einzuräumen, ist eine - gelinde gesagt - Unverschämtheit. Denn wer länger auf Dienstreise ist oder in den Urlaub fährt, kann eine solche Frist schon nicht mehr einhalten. Warum überhaupt z.T. sehr weit reichende 'Telefonverträge' weiterhin geschützt werden sollen, ist mir schleierhaft. Man sollte sie samt und sonders als unzulässig erklären; nur wenn im Anschluss an ein Gespräch etwas Schriftliches versendet und vom Verbraucher unterschrieben zurückgeschickt wird, sollte Rechtsgültigkeit haben.
Ansonsten bleibt nur: Bei Anruf auflegen!