Werbeanrufe

Mehr Schutz vor der Telefonplage

Von Andreas Mihm

Telefonwerbung: Haben Sie ihre Zustimmung gegeben?

Telefonwerbung: Haben Sie ihre Zustimmung gegeben?

11. März 2008 Verbraucher sollen künftig besser gegen die oft als Plage wahrgenommene unerwünschte Telefonwerbung geschützt werden. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen alle telefonisch geschlossenen Verträge grundsätzlich binnen 14 Tagen widerrufen werden können. Das kündigten Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag in Berlin an. Auch wollen die Minister unerlaubte Werbeanrufe mit Geldstrafen belegen und Telefonkunden besser vor einem ungewollten Wechsel des Telefonanbieters schützen. Die Vorschläge schützten Verbraucher wirkungsvoll vor unerwünschten Werbeanrufen, ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten.

Mit der neuen 14-Tage-Regelung, die Zeitschriften- und Lottoverträge einschließen soll, schließe man eine Gesetzeslücke, sagte Seehofer. Nach einem schriftlichen Widerruf innerhalb der Frist seien Verbraucher nicht an telefonisch geschlossene Verträge gebunden. Die notwendigen Gesetzesänderungen könnten noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Bis zu 10.000 Euro Strafe bei Rufnummerunterdrückung

Unerwünschte Telefonwerbung soll nach den Plänen der Regierung mit Bußgeldern bestraft werden. Für Werbeanrufe könnten bis zu 50.000 Euro fällig werden, sagte Zypries. Telefonwerbung sei auch nach der aktuellen Rechtslage nur mit Zustimmung des Angerufenen zulässig. Verbraucherschützer sagen, Telefonwerber hielten sich daran nicht und umgingen das Verbot. Auch sollen Werbeanrufer ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken dürfen. Bei Verstößen dagegen droht die Regierung mit Strafen bis zu 10.000 Euro.

Verbraucherschützern reichen die Pläne nicht. Sie verlangen, am Telefon geschlossenen Verträge sollten grundsätzlich ungültig sein. Denn nach den Plänen der Regierung müsse der Verbraucher „nach wie vor aktiv werden, wenn er am Telefon gegen seinen Willen einen Vertrag abgeschlossen hat“, sagte eine Rechtsexpertin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Strafen für unerlaubte Anrufe seien nicht hoch genug.

Wechsel des Telefonanbieters nur mit schriftlicher Zustimmung

Die Regierung will Verbraucher auch besser vor untergeschobenen Verträgen mit Telekommunikationsgesellschaften schützen. Ein Wechsel des Telefonanbieters soll ohne schriftlicher Zustimmung des Kunden nicht mehr möglich sein. das solle auch für das Einrichten von Billig-Vorwahlen, sogenannten Preselections gelten. Telekom-Anbieter müssten künftig schriftlich nachweisen, dass ein Kunde einen alten Vertrag gekündigt hat und zu dem neuen Anbieter wechselt. Das Verfahren entspreche der Praxis beim Wechsel von Gas- und Wasserversorgern.

In der Politik wurden die Pläne zustimmend zur Kenntnis genommen, die Grünen sprachen allerdings von einer „Mogelpackung“. Die CDU-Fraktion kündigte an, zu prüfen, ob im parlamentarischen Verfahren weitergehende Änderungen sinnvoll seien. Auch der Deutsche Direktmarketing Verband zeigte sich zufrieden.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP

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