Richtlinie gefordert

Rechnungshof warnt vor Lobbyisten

Von Manfred Schäfers

Der Bundesrechnungshof warnt: „erhöhte Risiken von Interessenskonflikten”

Der Bundesrechnungshof warnt: „erhöhte Risiken von Interessenskonflikten”

04. April 2008 Der Bundesrechnungshof warnt die Bundesverwaltung vor einem zu sorglosen Einsatz von Mitarbeitern aus Verbänden und Unternehmen. Er weist in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss auf „erhöhte Risiken von Interessenkonflikten“ hin, auch wenn er auf keinen Verdachtsfall eines vorsätzlichen Missbrauchs des Einsatzes oder eines spürbaren Schadens für den Bund stieß. Er hält es für entscheidend, dass Verfahren entwickelt werden, die die Risiken mindern.

In dem Papier, das den Abgeordneten Anfang April zuging, bestätigen die unabhängigen Prüfer, dass die obersten Bundesbehörden regelmäßig auf Fachleute aus Unternehmen, Sozialversicherungsträgern sowie Verbänden, Gewerkschaften und anderen Interessenvertretungen zurückgreifen. Ihre Zahl schwankte nach ihren Erkenntnissen zuletzt zwischen 88 und 106 Beschäftigten. Ihre Einsatzdauer reichte von wenigen Wochen bis zu fünf Jahren. Zwei Drittel der externen Beschäftigungsverhältnisse dauerten länger als sechs Monate, wie dem Papier zu entnehmen ist. „In mehr als 60 Prozent der Fälle trugen die obersten Bundesbehörden die Kosten des Einsatzes nicht oder nur in geringem Umfang“, heißt es weiter.

Externe Mitarbeiter sollen nicht länger als sechs Monate beschäftigt werden

Die Überprüfung liefert nach Ansicht des Rechnungshofs keinen Grund, den Austausch zwischen Verwaltung und Unternehmen grundsätzlich in Frage zu stellen. Ein temporärer oder dauerhafter Personalmangel könne jedoch den Einsatz externer Kräfte nicht rechtfertigen. Der Hof verlangt ein einheitliches Vorgehen der Behörden. Dies sollte in einer Richtlinie festgeschrieben werden.

Konkret fordert er, dass externe Mitarbeiter nicht federführend an der Formulierung von Gesetzentwürfen mitarbeiten oder Leitungs- oder Kontrollfunktionen in den Ministerien ausüben. Auch sollten sie weder ihre entsendende Stelle beaufsichtigen noch öffentliche Aufträge vergeben, noch Funktionen ausüben, die die Geschäftsinteressen ihres Arbeitgebers berühren. Die Dauer ihres Einsatzes sollte im Regelfall sechs Monate nicht übersteigen. Auch sollte der Status als externer Mitarbeiter intern und extern stets deutlich werden, empfiehlt der Rechnungshof.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Bundesrechnungshof

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