15.02.2006, © Reuters
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Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe kippt Luftsicherheitsgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt, wonach ein entführtes Flugzeug zur Abwehr eines Selbstmordanschlages abgeschossen werden darf. Das Gesetz verletze die Menschenwürde von Passagieren und Besatzung.