26.05.2006, © Reuters

Fall Ermyas M.

Nehm gibt Potsdamer Fall ab

Eine Tötungsabsicht könne den beiden Verdächtigen im Fall des lebensgefährlich verletzten Deutsch-Afrikaners nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, lautet die Begründung. Daher entfalle die Zuständigkeit der Bundesbehörde.