Von Katja Gelinksky, Washington
30. Januar 2009 Das Vorhaben von Präsident Obama, als ersten Schritt zur Schließung von Guantánamo die Kriegsverbrechertribunale auszusetzen, gestaltet sich komplizierter als angenommen. Nachdem sich ein Militärrichter am Donnerstag geweigert hat, ein Verfahren wegen des Anschlags auf das amerikanische Kriegsschiff USS Cole“ im Hafen der jemenitischen Stadt Aden im Jahr 2000 zu stoppen, prüft das Weiße Haus nun mit dem Pentagon und dem Justizministerium Optionen“ für das weitere Vorgehen. Das teilte Obamas Sprecher Gibbs mit. Der Zeitplan für die bis Mai geplante Überprüfung der Guantánamo-Verfahren gerate dadurch nicht durcheinander, sagte Gibbs.
Das Pentagon teilte mit, man werde sicherstellen, dass die Anordnung von Präsident Obama befolgt werde, die 21 anhängigen Verfahren vor den Militärtribunalen für zunächst 120 Tage ruhen zu lassen. Solange diese Verfügung in Kraft ist, werden die Verfahren nicht fortgesetzt“, sagte der Sprecher Morrell. Da gibt es kein Wenn und Aber.“
Obamas Argumente nicht überzeugend
Zwei Militärrichter hatten gleich nach Obamas Dekreten zur geplanten Schließung von Guantánamo und zur Überprüfung aller Fälle die Verfahren gegen insgesamt sechs Häftlinge gestoppt, unter anderem das Verfahren gegen die mutmaßlichen Terroristen vom 11. September 2001. Doch Militärrichter Pohl vertrat nun im Verfahren gegen den Saudi-Arabier Abd al Rahim al Nashiri, der der Planung des Anschlags auf die USS Cole beschuldigt wird, die Ansicht, die Argumente des Präsidenten für die Aussetzung der Verfahren seien nicht überzeugend“.
Es sei nicht zu erkennen, wieso die Optionen der Regierung geschmälert würden, wenn die Anklageverlesung wie geplant am 9. Februar stattfinde, argumentierte der Richter. Die Militärkommissionen seien an das vom Kongress verabschiedete Gesetz zu den Kriegsverbrechertribunalen gebunden. Ob der Military Commissions Act“ womöglich geändert werde, spiele keine Rolle.
Der Pentagon-Sprecher deutete an, dass die Aufseherin über die Militärtribunale im Pentagon, Susan Crawford, Maßnahmen zur Aussetzung des Verfahrens gegen Nashiri treffen werde. Frau Crawford hat die Möglichkeit, Anklagen fallen zu lassen. Sollte sie diese Option wählen, würde Pohl das Verfahren praktisch entzogen. Die Militärstaatsanwaltschaft hätte dann die Möglichkeit, später abermals Anklage zu erheben.
Allerdings wäre dieser Weg zeitraubender als eine bloße Aussetzung der Verfahren. Sollte es zu der von Pohl beabsichtigten Anklageverlesung am 9. Februar kommen, könnte das nach Ansicht von Verteidigern von Guantánamohäftlingen zur Folge haben, dass das Verbot der Doppelbestrafung greift. Für die Regierung Obama würde es dann weitaus schwieriger, Nashiri später vor einem amerikanischen Strafgericht oder einem traditionellen Militärgericht anzuklagen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP