Bankeinlagen

Deutsche Sparer besser geschützt als britische

Von Stefan Ruhkamp

17. September 2007 Die Finanzkrise hat seit dem Wochenende ein Symbol. Tausende britischer Sparer standen Schlange vor den Filialen der britischen Bank Northern Rock, um ihr Geld in Sicherheit zu bringen. Die Bilder aus den Nachrichten erinnern an frühere Bankenkrisen und beunruhigen auch hiesige Bankkunden. Wie sicher ist das Geld auf dem Bankkonto? Die beruhigende Antwort: In den meisten Fällen sehr sicher, sicherer als auf Konten in Großbritannien oder anderen europäischen Ländern.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Denn manche Banken, die in Deutschland um die Einlagen privater Kunden werben, erfüllen nur die Minimalanforderungen der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung, sind aber nicht Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds, der eine weitaus umfangreichere Deckung bietet.

Mindestsicherung deckt 90 Prozent der Einlagen

Seit den neunziger Jahren gibt es in der Europäischen Union die Pflicht, ein Mindestmaß an Absicherung zu unterhalten. Daran müssen sich alle Banken beteiligen. Die abgesicherten Summen unterscheiden sich je nach Land und sind zum Beispiel in Italien und Frankreich höher als in Deutschland. In Großbritannien sind maximal gut 31.000 Pfund je Bankkunde gedeckt. Hierzulande deckt die gesetzliche Mindestsicherung 90 Prozent der Einlagen, höchstens aber 20.000 Euro.

Mit Einlagen ist zum Beispiel das Geld auf dem Girokonto oder dem Sparbuch gemeint. Gedeckt sind auch Namensschuldverschreibungen der Bank, nicht aber von der Bank begebene Inhaberpapiere. Aktien und Anleihen anderer Emittenten, die im Depot liegen, sind nicht versichert. Für sie ist eine Absicherung nicht notwendig, weil der Kunde auch im Falle der Bankinsolvenz Eigentümer der Wertpapiere bleibt.

Die gesetzliche Mindestsicherung ist in Deutschland im internationalen Vergleich geringer. Dennoch sind die meisten Kunden in Deutschland gegen die Insolvenz ihrer Bank weitaus besser abgesichert als in anderen Ländern. Denn die meisten Banken sind hier freiwillig Mitglieder in zusätzlichen Sicherungseinrichtungen.

Deutsches Sicherungssystem einmalig in Europa

Die Sparkassen, öffentliche Banken und die genossenschaftlich organisierten Volks- und Raiffeisenbanken haften jeweils gemeinschaftlich, wenn eine der Mitgliedsbanken in eine Schieflage geraten sollte. Dann springen Sicherungsfonds ein, stellen Geld für die Stützung bereit, um so eine drohende Insolvenz zu vermeiden. Das Schutzversprechen ist so umfangreich, dass diese Bankengruppen keine Einrichtung für die gesetzliche Mindestentschädigung unterhalten müssen.

Bei den privaten Banken funktioniert die Absicherung der Kunden etwas anders. Hier ist es nicht das Ziel, die Insolvenz zu vermeiden. Dafür sind bei ihnen im Fall der Fälle auch sehr große Einlagen der Kunden geschützt. Gedeckt sind Summen, die bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals der Bank betragen. Schon bei kleineren Banken sind also im Normalfall schon einige Millionen Euro abgesichert, bei großen Banken gehen die durch den Einlagensicherungsfonds gedeckten Summen in die Milliarden.

Dabei sind im Entschädigungsfall, den die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach einem sechswöchigen Moratorium feststellt, alle Einlagen vom ersten Euro an gedeckt. Die Deckung gilt also auch für die restlichen 10 Prozent, die die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungseinrichtung nicht trägt. Das in den siebziger Jahren eingeführte deutsche Sicherungssystem sei einmalig in Europa, sagt eine Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Banken.

Bundesverband gibt kostenlos Auskunft

Und doch gibt einen Haken: Die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds ist freiwillig. Insbesondere einige ausländische Banken - mitunter die mit besonders hohen Zinsen für Tagesgeldkonten - sind nicht Mitglied, weshalb ihre Kunden im Fall der Insolvenz weniger gut abgesichert sind. Sie erhalten dann von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken mbH das gesetzliche Minimum: 90 Prozent der Einlagen, maximal 20.000 Euro.

Besorgte Sparer, die prüfen wollen, wie sicher ihr Geld ist, können das mit geringem Aufwand tun. Handelt es sich um eine öffentliche Bank, eine Volksbank, Raiffeisenbank oder Sparkasse, ist eine weitere Nachforschung nicht notwendig. Sie sind alle in den Sicherungseinrichtungen ihrer Verbände organisiert. Bei privaten Banken gibt der in Berlin ansässige Bundesverband Deutscher Banken kostenlos Auskunft über Mitgliedschaft und über die genaue Höhe der Absicherung im Einlagensicherungsfonds, die vom Eigenkapital der Bank abhängt.

Eine namentlich gekennzeichnete Anfrage - anonyme werden offenbar nicht beantwortet - ist entweder per Post oder im Internet möglich (www.bankenverband.de). Die Information werde innerhalb von wenigen Tagen per Post gesendet, heißt es beim Bankenverband. Per Internet dauert es wenige Stunden.



Text: F.A.Z., 18.09.2007, Nr. 217 / Seite 23
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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