Von Gerd Hübner
03. März 2008 Nicht nur Bankaktien sind derzeit kräftig unter Druck. Als Folge der internationalen Finanzkrise sind auch die Genussscheine der Finanzinstitute stark getroffen worden.
So notiert zum Beispiel der bis 2009 laufende Schein der finanziell schwer angeschlagenen IKB derzeit nur noch bei rund 20 Prozent des Nennwertes - ein Verlust von 80 Prozent. Der Kurs eines bis 2015 laufenden Papiers der Bank ging bis auf 30 Prozent zurück.
Genussscheine zählen zum haftenden Eigenkapital
Diese Entwicklung ist ein Problem des deutschsprachigen Raumes, denn vor allem dort sind Genussscheine verbreitet. Sie zählen nach dem Handelsgesetzbuch und Kreditwesengesetz zum haftenden Eigenkapital. Grundsätzlich verbriefen sie das Recht, am Geschäftserfolg der Emittenten teilzuhaben. Die Ausschüttungen hängen vom Gewinn ab. Für die Wertentwicklung der Genüsse, die zu mehr als 90 Prozent von Banken und Versicherungen begeben werden, ist deshalb entscheidend, ob die Emittenten künftig Erträge erwirtschaften oder nicht.
Fällt also kein Gewinn an, dann entfällt die Zahlung an die Inhaber von Genüssen. Zwar sind viele dieser Papiere mit einer Nachzahlungsverpflichtung ausgestattet. Das heißt, dass in Folgeperioden, in denen dann wieder Erträge erwirtschaftet werden, die ausgefallene Ausschüttung nachgeholt wird. Bei einigen Genussscheinen der krisengeschüttelten Emittenten ist nicht nur fraglich, ob es überhaupt noch Ausschüttungen geben wird, sondern vor allem auch, ob sie in voller Höhe zurückbezahlt werden, da ein wesentliches Merkmal von Genüssen die Beteiligung am Verlust darstellt.
Dies gilt umso mehr, da Genüsse zum nachrangigen Eigenkapital zählen. Genussschein-Inhaber werden also im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient. "Bei den Genüssen der IKB spiegelt sich dies in dem massiven Kursverfall wider", sagt Hartmut Preiss, Rentenexperte der DZ Bank.
Dennoch lohnt sich ein Blick auf diese Anlageform. Denn es wurden nicht nur Genussscheine jener Banken abgestraft, bei denen bekannt ist, dass sie am Subprime-Markt engagiert sind, sondern das gesamte Marktsegment. Der Renditeaufschlag von Genussscheinen aus dem Finanzbereich zu Bundesanleihen weitete sich zwischenzeitlich von etwa einem auf 5 Prozentpunkte aus", sagt Ulrich Teutsch, Manager des cominvest-Genussscheinfonds. Zum Teil werden einige dieser Papiere seiner Ansicht nach gar so bewertet, als sei die Rückzahlung in Gefahr. "Doch trifft dies nicht bei allen zu", sagt er.
Dieser Markt ist höchst illiquide
Es ist wohl noch zu früh, nun einfach in diesen Markt zu investieren. Noch haben nicht alle Banken in Deutschland ihre Zahlen für das vergangene Jahr publiziert", warnt Preiss. Bei einigen Kredithäusern, die Genussscheine ausstehen haben, ist also noch offen, inwieweit und wie stark sie am Subprime-Markt engagiert sind. Zwar hält auch er einzelne Genussscheine auf dem aktuellen Niveau für attraktiv bewertet, falls ein Anleger bereit ist, diese bis zum Laufzeitende zu halten. Allerdings weist er daraufhin, dass Einzelinvestments mit hohen Risiken verbunden sind. Dieser Markt ist höchst illiquide", sagt er. Sollte es notwendig sein, rasch aus einen Genussschein verkaufen zu müssen, dann könne dies zum Problem werden. "Ein Verkauf ist dann unter Umständen nur unter Inkaufnahme erheblicher Wertverluste möglich", sagt Preiss.
Eine Alternative bieten risikofreudigen Anlegern Genussschein-Fonds. Deren Vorteile: Sie investieren in einen ganzen Korb von Genüssen, was das Risiko reduziert. Zudem können Anleger solche Fonds jederzeit verkaufen, wenn sich doch noch tiefer greifende Probleme bei anderen Banken zeigen.
Zwar verloren diese Körbe in den vergangenen sechs Monaten im Durchschnitt 6,8 Prozent an Wert. In den vergangenen Jahren entwickelten sie sich aber konstant. Die Wertschwankungen lagen im Schnitt gerade mal zwischen zwei und drei Prozent.
Vor allem aber sieht Fondsmanager Teutsch gute Chancen, dass sich die Anlageklasse erholt. In den Jahren 2002 und 2003 war die Lage zwar nicht ganz so unübersichtlich wie jetzt, aber zumindest ähnlich", sagt er. Die Banken hatten in den Jahren davor freizügig Kredite vergeben. In der Folge gingen die Erträge deutlich zurück, einige Finanzinstitute schrieben rote Zahlen. Das schlug sich bei Genussrechtskapital und bei den Fonds nieder. "In diesem Umfeld im Jahr 2002 machte unser Fonds nur ein Prozent Plus", erinnert sich Teutsch.
Doch 2003 erholte sich der Markt. Die Kreditinstitute stärkten damals ihr Eigenkapital durch Kapitalerhöhungen, notleidende Kredite wurden veräußert, unprofitable Geschäftsfelder geschlossen. Davon profitierten auch die ausstehenden Genüsse. Der cominvest-Fonds machte nach Angaben von Teutsch bereits 2003 wieder ein Plus von zehn Prozent, 2004 waren es acht Prozent. Eine Erfahrung, die auch in der aktuellen Situation Mut macht.
Was sind Genussscheine?
Genussscheine, die es fast nur im deutschsprachigen Raum gibt, verbriefen das Recht, am Geschäftserfolg des Schuldners teilzuhaben, aber auch Verluste mitzutragen und das eingesetzte Kapital am Laufzeitende zurückzuerhalten. Diese Papiere weisen somit Merkmale von Fremd- wie auch von Eigenkapital auf und werden deshalb als zwischen Aktien und Anleihen angesiedelte Zwitterprodukte bezeichnet.
Die aufgelaufenen Stückzinsen werden bei Genüssen nicht wie bei anderen Anleihen ausgewiesen, sondern sind zeitanteilig im Kurs enthalten. Die Ausschüttung erfolgt jährlich zur Hauptversammlung. Für die Ausgestaltung von Genüssen, die zu mehr als 90 Prozent von Versicherungen und Banken begeben werden, gibt es keine grundsätzlichen gesetzlichen Bestimmungen, was dazu führt, dass die Ausgestaltung der Papiere, zum Beispiel hinsichtlich Kündigungsrecht oder der Ausschüttung, voneinander abweichen kann. Da hiesige Banken zunehmend nach internationalen Standards bilanzieren, gehen Experten jedoch davon aus, dass der Genussscheinmarkt in den nächsten Jahren austrocknen wird.
Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 02.03.2008, Nr. 9 / Seite 53
Bildmaterial: FAZ.NET
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