Meinungsfreiheit bei Olympia

„Armbänder vermeiden“

07. Mai 2008 Obwohl das IOC zur Frage der freien Meinungsäußerung von Athleten Richtlinien erstellt hat, gibt es weiter Zweifel darüber, welches Verhalten in Peking erlaubt sein wird. Im FAZ.NET-Interview erläutert Michael Vesper, Chef de Mission der deutschen Olympiamannschaft, die Maßgaben - in der Bilderstrecke haben deutsche Athleten das Wort.

Obwohl das Internationale Olympische Komitee noch einmal zur Frage der freien Meinungsäußerung von Athleten Stellung genommen hat, scheint weiter offen zu sein, ob bei den Spielen im August zum Beispiel bunte Armbänder, die für bestimmte politische Themen stehen sollen, getragen werden dürfen. Wissen Sie es?

Das IOC hat den 205 NOK eine grundsätzliche Erläuterung der Charta an die Hand gegeben. Zu Einzelfragen äußert es sich dabei in der Tat nicht, es bietet aber an, sie im direkten Kontakt zu erörtern. Der Aktivenbeirat und die Mannschaftsleitung werden nächste Woche darüber sprechen. Anschließend können wir mit dem IOC Unklarheiten und mögliche Zweifelsfälle beraten. Niemandem kann daran gelegen sein, dass individuelle Zivilcourage zum Entzug der Akkreditierung durch das IOC führt. Die gesamte Mannschaftsleitung und ich persönlich stehen auf der Seite der Meinungsfreiheit. Aber weder das IOC noch der Deutsche Olympische Sportbund können einen Katalog von Hunderten von Ideen am grünen Tisch im Voraus bewerten. Nach den IOC-Richtlinien ist das demonstrative Tragen von Armbändern oder anderen Zeichen, unabhängig von ihrem Inhalt – den ich hier natürlich unterstütze –, grundsätzlich als politische Demonstration zu werten und deshalb an den olympischen Stätten zu vermeiden. Der Gedanke dahinter ist, zu verhindern, dass die Olympischen Spiele zum Jahrmarkt politischer Parolen werden. Dieses Prinzip gilt übrigens für sämtliche internationalen Sportveranstaltungen und auch in der Fußball-Bundesliga.

Was bedeutet denn die Erklärung des IOC überhaupt?

Es ist eine Klarstellung der mittlerweile berühmt gewordenen Regel 51.3 der Olympischen Charta, die jede Art der politischen, religiösen oder rassistischen Demonstration und Propaganda an olympischen Stätten untersagt. Das IOC verändert damit seine Charta nicht, sondern liefert eine offizielle Erläuterung derselben. Wenn ich eine Parallele zu meiner früheren politischen Tätigkeit ziehe: Die Erklärung entspricht einer Verordnung zu einem Gesetz. Die Verordnung verändert das Gesetz nicht, sie interpretiert es.

Ist für Sie denn nun etwas klarer als vorher?

Ja. Die Erklärung des IOC besteht aus zwei Teilen. Im ersten werden die olympischen Stätten definiert, an denen restriktive Beschränkungen gelten, die Stadien und das Olympische Dorf nämlich. Im zweiten Teil wird aber ausdrücklich das selbstverständliche Recht der Athleten auf freie Meinungsäußerung bekräftigt, und zwar ausdrücklich auch an olympischen Stätten: eben an all jenen Plätzen, wo Athleten und Medien zusammenkommen können, in der Mixed Zone in den Arenen ebenso wie den Zentren für elektronische Medien und Printmedien, MPC und IBC. Für den DOSB stand diese liberale Regelung nie in Frage, und deshalb begrüßen wir diese offizielle Klarstellung.

Wie sollen Verstöße gegen Regel 51.3 geahndet werden?

Die Frage von Sanktionen hat das IOC nicht angesprochen.

Die Fragen stellte Jörg Hahn.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, ddp, picture-alliance/ dpa/dpaweb

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