Von Marco Plein und Alex Westhoff

Hat gut lachen: Vipa Bernhardt darf nach der Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Kassel wohl in Peking schwimmen
14. Juli 2008 Die Frankfurter Schwimmerin Vipa Bernhardt wird wohl doch bei den Olympischen Spielen in Peking starten. Der Deutsche Schwimmverband (DSV) soll sie in den Kader für die Spiele in China nachnominieren, hat das Landgericht Kassel im Eilverfahren per Einstweiliger Verfügung angeordnet. Vorausgegangen war eine Klage der Schwimmgemeinschaft Frankfurt, für die Vipa Bernhardt bei den Deutschen Meisterschaften in Berlin, die als Olympiaqualifikation galten, an den Start gegangen war.
Im Finale über 200 Meter Brust unterbot die 26 Jahre alte Athletin zwar die Olympianorm, wurde aber nur Dritte. Für die direkte Qualifikation für Peking hätte sie unter die ersten beiden kommen müssen. Auf Platz zwei schwamm die Krefelderin Anne Poleska, die schon vor acht Jahren in Sydney und vor vier Jahren in Athen für Deutschland an Olympischen Wettkämpfen teilgenommen hatte. Die 28 Jahre alte DSV-Rekordhalterin über 200 Meter Brust ist aber mehrfach für den Coral Springs Swimclub in den Vereinigten Staaten an den Start gegangen - das war die Chance für die SG Frankfurt. Denn Einsätze für ausländische Vereine sind laut den Wettkampfbestimmungen des DSV nicht gestattet, Starts für Schul- oder Universitätsmannschaften sind dagegen erlaubt.
Gleiches Recht für alle

Ganz dumm gelaufen: Für Anne Poleska könnten die Starts in den Vereinigten Staaten das Ende der Olympiaträume bedeuten
Vipa Bernhardt zum Beispiel studiert an der Universität von Florida in Gainesville und schwimmt dort auch für die Hochschulmannschaft. Anne Poleska müsste den Bestimmungen zur Folge aus dem Olympiakader gestrichen und für ein Jahr gesperrt werden. Wir sehen uns als Interessensvertreter unserer Schwimmerin Vipa Bernhardt, sagt der Vorsitzende der SG Frankfurt, Rechtsanwalt Michael Wolski. Deswegen beharren wir auf das gleiche Recht für alle. Schließlich waren die Frankfurter in den vergangenen Jahren selbst mehrfach von dieser oder ähnlichen Regeln betroffen gewesen. Wir haben diese Bestimmungen immer wieder ohne Widerworte hingenommen, sagt Wolski. Wenn Anne Poleska nun in Peking gestartet wäre, wäre dies aus unserer Sicht Betrug.
Die Initiative der Hessen richte sich nicht bewusst gegen die Krefelder Schwimmerin, betont SG-Sportdirektor Michael Ulmer. Aber Vipa hat sich mit ihren Leistungen einen Olympiastart verdient und das versuchen wir ihr nun zu ermöglichen. Denn neben Platz drei über 200 Meter Brust war sie bei den deutschen Titelkämpfen im April auch über 100 Meter Brust, eine ebenfalls olympische Distanz, Dritte geworden. Auch über 50 Meter Brust hatte sie in Berlin mit Platz drei leben müssen.
Eine Anhörung steht noch aus
Zwar stehe am 30. Juli noch eine mündliche Anhörung an, doch an dem Urteil gibt es nichts zu rütteln, betont Wolski. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Anne Poleska dagegen vorgehen wird. Das wäre ihr auch nicht zu raten. Der SG Frankfurt lägen zehn Protokolle vor, die Starts der Krefelderin für den Schwimmverein in Florida nachweisen, sagt Wolski. Und dass sie von den Bestimmungen nichts wusste, kann ich mir nicht vorstellen. Denn die kennt wirklich jeder.
Vipa Bernhardt, die derzeit noch in Florida weilt, wird in den nächsten Tagen schon in einen Flieger nach Frankfurt steigen. Zur Einkleidung für die Spiele. Ulmer: Wir brauchen kein schlechtes Gewissen zu haben. Denn die objektive Sachlage ist eindeutig. Und demzufolge gehört Vipa ins Olympiateam. Bleibt die Frage, wieso Poleska für den amerikanischen Verein ins Wasser gehüpft war. Sicher, man erhält dort eine weitaus bessere Förderung als im Hochschulteam. Aber, dass sie dann nicht mehr bei den Olympischen Spielen starten kann, hätte sie wissen müssen, sagte Wolski. Ich kann ihre Vorgehensweise kaum nachvollziehen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa, picture-alliance/ dpa/dpaweb
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