Meinungsfreiheit bei Olympia

IOC formuliert Richtlinien, aber keinen Verhaltenskodex

06. Mai 2008 Der Meinungsfreiheit der Athleten ist bei den Olympischen Spielen in Peking nur in den Wettkampfstätten, im olympischen Dorf und in den ausschließlich mit Olympia- Akkreditierungen zugänglichen Bereichen Grenzen gesetzt. Das teilte das Internationale Olympische Komitee (IOC) den Nationalen Olympischen Komitees (NOK) in einer sechs Punkte umfassenden Interpretation der Regel 51,3 der olympischen Charta mit.

Allerdings vermied es das IOC, einen detaillierten Verhaltenskodex herauszugeben. „Diese Richtlinien gehen nicht auf Einzelfälle ein, weil die Variationsbreite zu groß ist“, sagte Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Der IOC-Brief wurde bereits mit den Mannschaftsleitern der olympischen Fachverbände diskutiert und soll in der kommenden Woche dem Beirat der Aktiven des DOSB vorgelegt werden.

Das Verhalten der Athleten wird in Peking überprüft werden

„Wir werden keine Empfehlungen geben, was die Athleten machen dürfen oder nicht“, kündigte Bach an. „Das ist Teil unseres Konzeptes des 'mündigen Athleten'. Wir werden sie aber ausreichend informieren, damit sie im Bilde sind.“ Dazu gehört auch die Aufklärung darüber, dass „jede Art der politischen, religiösen oder rassistischen Demonstration und Propaganda“ in den olympischen Arenen oder im olympischen Dorf strikt verboten ist.

Das IOC kündigte an, das Auftreten und Verhalten der Athleten in den Akkreditierten vorbehaltenen Bereichen sowie ihr äußeres Erscheinungsbild zu überprüfen. „Dies ist keine Extremregel für Olympische Spiele. Solche Regeln gibt es für alle Großveranstaltungen wie Fußball-Weltmeisterschaften“, erklärte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper. Für ihn hat das IOC mit seiner Interpretation der Regel 51,3 eine „gebotene Klarstellung“ gegeben.

Protest-Armbänder sind an olympischen Stätten verboten

In den Richtlinien wurde das Verbot jeder Art von „Abzeichen, Bändern, Postern oder Kleidungsstücken bestätigt, die als Demonstration oder Propaganda zu verstehen sein könnten. Auch Armreifen mit Aufschriften wie „Freies Tibet“ oder „Olympia für Menschenrechte“ sind damit innerhalb der olympischen Stätten nicht erlaubt.

Diese umfassen alle Bereiche, die nur mit besonderer IOC-Akkreditierung zugänglich sind. Das Verbot gilt also zum Beispiel nicht außerhalb von Stadien oder dem Olympischem Dorf, auch nicht im „Deutschen Haus“ von Peking.

Meinungsfreiheit in der Mixed-Zone

„Jeder Athlet darf seine Meinung zu Menschenrechten in China oder zur Tibet-Frage in Pressekonferenzen, in den Mixed-Zonen der Stadien oder in den Medienzentren sagen“, so Vesper und fügte an: „Ich glaube, es ist eine liberale Regelung.“ Mit dieser Erläuterung für Olympia-Teilnehmer unterstrich das IOC seine Position, dass die Olympischen Spiele „ein großes Festival des Sports“ seien. „Sie sind keine Bühne für politische Stellungnahmen zu kriegerischen Konflikten, regionalen Differenzen oder religiösen Streitigkeiten“, hieß es. IOC-Präsident Jacques Rogge hatte aber auch immer wieder betont: „Die Freiheit der Meinungsäußerung ist etwas Absolutes. Es ist ein Menschenrecht.“

Das IOC reagierte mit seinen Erklärungen zur Meinungsfreiheit bei Olympischen Spielen auf die Forderung der Athleten nach mehr Orientierung. Viele deutsche Sportler wollen nach den blutigen Unruhen in Tibet grün-blaue Armbänder mit der Inschrift „Sport für Menschenrechte“ in Peking tragen. Französische Olympia-Starter planten Buttons mit der Aufschrift „Pour un monde meilleur“ (Für eine bessere Welt).



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP

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