Von Michael Reinsch
21. April 2008 Thomas Grimm ist, eine Viertelstunde nachdem er am ersten Aprilsonntag deutschen Rekord über 100 Meter Brust schwamm, disqualifiziert worden - weil er querschnittsgelähmt ist. Im Rollstuhl war er zum "Internationalen Titze-Cup" der Berliner Wasserratten in die Schwimmhalle in der Landsberger Allee gefahren, wo am Vortag Olympiakandidatin Britta Steffen ebenfalls einen deutschen Rekord aufgestellt hatte.
Er hatte sich auf den Startblock gestemmt und dort, mehr auf die Arme als auf die Beine gestützt, auf das Startsignal gewartet. Dann stieß er sich ab, stürzte ins Wasser und zog sich allein mit seinen starken Armen durchs Becken. Als er schließlich auf der Anzeigentafel sah, dass er nach 1:36,28 Minuten angeschlagen hatte - weit hinter den nicht behinderten Konkurrenten -, warf er seine Hände kurz in die Luft. Dann wurde er aus der Wertung gestrichen. Was die Kampfrichter beanstandeten, klingt wie ein schlechter Witz: Der Gelähmte habe seinen Beinschlag nicht korrekt ausgeführt.
Mit Querschnittslähmung ist ein Beinschlag unmöglich
"Was mir auf die Füße fällt, ist die Regel, die vorschreibt, dass auf jeden Armzug ein Beinzug zu folgen hat", sagt der 34 Jahre alte Student Grimm. "Man muss die Beine anziehen, die Füße nach außen drehen und stoßen. Das kann ich natürlich nicht." Als Thomas Grimm elf Jahre alt war, fraß sich ein Tumor in sein Rückenmark. Der Krebs wurde operativ entfernt, die Nerven blieben zerstört. Seitdem sitzt Grimm im Rollstuhl. Er bereitet sich in Berlin auf seine vierten Paralympischen Spiele vor.
Auch Daniel Schäfer hat eine Behinderung, die - man muss es so sagen - mit den Regeln des Deutschen Schwimmverbandes kollidiert. Der Siebzehnjährige ist mit einer Dysmelie geboren; sein rechter Unterarm fehlt, sein rechter Unterschenkel ist verkürzt. Das hindert ihn nicht am Schwimmen. Schäfer ist auf dem besten Weg, sich für seine Paralympics-Premiere in Peking zu qualifizieren. "Bei den paralympischen Wettbewerben ist es normal, dass ich mit links anschlage", erklärt er.
Die Regeln sehen den Anschlag mit beiden Händen vor - auch von Einhändigen
Die Regeln des Deutschen Schwimmverbandes allerdings schreiben vor, dass Schmetterlings- und Brustschwimmer bei jeder Wende mit beiden Händen anschlagen. Deshalb hat Schäfer für dessen Wettbewerbe seine Technik umgestellt. "Man schwimmt ganz anders ran, denn es fehlen zwanzig Zentimeter", sagt er. Als er noch in Niedersachsen startete, wo er aufwuchs, war das nicht nötig. "Ich glaube, die Kampfrichter dort haben hingeguckt und gesagt: Er hat ja keine zwei Hände. Hier in Berlin werde ich sofort disqualifiziert, wenn ich nicht dran denke." Dieser Umgang mit den Regeln des Schwimmverbandes ist für die Betroffenen immer auch die schmerzhafte Erinnerung: Du bist behindert.
Nikolai Willig - auch er wegen des Sports nach Berlin gekommen und auch er auf dem Weg nach Peking - ist nach einer Disqualifikation einmal zu einem Kampfrichter gegangen und hat ihn gefragt, wie er denn mit zwei Händen anschlagen solle. Vor sieben Jahren, mit zehn, verlor er durch einen Starkstromschlag den linken Arm. "Dafür gibt es doch Behindertenwettkämpfe, hat mir der Kampfrichter gesagt", erinnert er sich. "Dabei wäre es doch kein Problem, uns in der Wertung zu lassen. Man würde als Behinderter doch niemandem einen Platz wegnehmen."
Dem Kampfrichter bleibt keine Wahl
Das kann auch Kampfrichter Stephan Oertel nicht bestreiten. Ihn beschäftigt der Fall Grimm seit drei Jahren regelmäßig, und er hat ihn auch diesmal wieder mit der Disqualifikation abgeschlossen. Weil er vom Deutschen Schwimmverband die ausdrückliche Anweisung habe, die Wettkampfbestimmungen auch auf Behinderte anzuwenden, bleibe ihm keine Wahl, sagt er. "Thomas Grimm ist durch die Behinderung nicht in der Lage, die Beine zu bewegen. Das heißt: Er muss disqualifiziert werden."
Er finde das persönlich auch hart, sagt Oertel, doch als Hinweis auf eine Regelungslücke will er die Situation nicht empfinden: "Da bleibt kein Handlungsraum. Der Schwimmer unterwirft sich diesen Regeln." Wo liegt das Problem, wenn ein abgeschlagen hinterherschwimmender Teilnehmer mit Behinderung in der Wertung bleibt? Das ist eine grundsätzliche Frage, die Oertel, Disziplinarbeauftragter des Schwimmverbandes, nicht beantworten kann. "Wo fängt man an, und wo hört man auf?", fragt er und weist darauf hin, dass im Freistil nicht disqualifiziert werde: "Da kann Herr Grimm schwimmen, was er will."
Nur das Rennen gegen Nichtbehinderte hilft den Topschwimmern
Immerhin empfiehlt Oertel den Behindertensportlern nicht deren Spezialwettkämpfe. Das zeigt, dass er das Berliner Problem nicht nur kennt, sondern auch versteht. Fast vierzig Behindertensportler auf paralympischem Niveau sind nach Berlin gezogen, weil der Olympiastützpunkt, die Eliteschulen und der junge Paralympische Sportclub Berlin sehr gute Bedingungen für den Leistungssport bieten. Dadurch können sie kompensieren, dass sie sich einen Etat von nur 15 000 Euro teilen müssen.
Der reicht nicht einmal aus, das Schwimmteam zu einem Wettbewerb des Behindertensportverbandes nach Braunschweig zu schicken. Trainer Matthias Ulm ist darüber gar nicht sehr unglücklich, würden die meisten seiner elf Schwimmer doch im nationalen Vergleich dominieren. "Hier in Berlin melde ich sie passgenau für schwere Rennen", sagt er. "So werden sie gefordert und bekommen Wettkampferfahrung."
Offizielle Zeit ja, Plazierung nein
Auf die Disqualifikation bereitet Ulm seine Athleten vor. "Man darf dem Schwimmverband nicht den Schwarzen Peter zuschieben", sagt er. "Die Top-Athleten sind ständig zusammen und trainieren gemeinsam. Aber auf struktureller Ebene herrscht eine radikale Trennung." So haben er und seine Schwimmer, als gebe es in Berlin immer noch eine Mauer zu überwinden, ihre Art des kleinen Grenzverkehrs ausgehandelt. Die Athleten besitzen allesamt Lizenzen des Deutschen Schwimmverbandes, so dass kein Wettkampfgericht ihnen den Start verweigern kann.
Wichtiger als der Platz in der Ergebnisliste ist ihnen die offizielle Zeit. Mit der Disqualifikation geht deshalb, weil Ulm sich so hartnäckig wie verbindlich dafür einsetzt, in Berlin meist die Notierung in der Ergebnisliste einher. Zwar ist der behinderte Schwimmer nicht plaziert, er und seine Zeit werden aber dennoch genannt. Nur deshalb kann Grimm seinen deutschen Rekord dem Behindertensportverband (DBS) zur Anerkennung weitergeben.
Kampfrichter und Trainer wünschen sich eine Vereinbarung
Das ist in der Groteske der Regeln und ihrer Anwendung ein enormes Zugeständnis. Dennoch will Wettkampfrichter Oertel da von nicht viel Aufhebens machen: "Das ist inoffiziell." Offiziell wünschen sich der Kampfrichter und der Trainer endlich eine Vereinbarung zwischen Schwimm- und Behindertensportverband. Karl Quade, Vizepräsident und für den Wettkampfsport im DBS zuständig, verspricht: "Nach den Paralympics, spätestens zu Beginn des nächsten Jahres werden wir das Thema angehen. Wir brauchen diese Wettkämpfe."
Die Bestätigung seiner Bestzeit nimmt Thomas Grimm mit Humor. "Ich habe mir nicht umsonst ein Bein ausgerissen", scherzt er. Er findet, dass der Schwimmverband nicht auf seine Regeln beharren müsse. "So ohne Beine zu schwimmen, das kompensiert man nicht", sagt er. "Wenn ich Wettkampfrichter wäre, würde ich sagen: Der ist querschnittsgelähmt, den können wir drinlassen."
Tumulte auf den Rängen wegen der Disqualifikation
Würde der Schwimmverband seine rigide Haltung lockern, glaubt Grimm, entstünde keinerlei Schaden. "Der Deutsche Behindertensport und das Paralympische Schwimmen allerdings nehmen in der jetzigen Situation Schaden. Wir Athleten müssen immer erklären, warum wir disqualifiziert werden. Kein Mensch versteht das."
Auf den Zuschauerrängen gab es wegen der Disqualifikation von behinderten Schwimmern schon so heftige Tumulte und so laute Unmutsbekundungen, dass eine besorgte Veranstalterin Matthias Ulm auf dem Handy anrief. "Sie fragte, was sie tun solle", erinnert sich der Trainer. Vielleicht hätte sie besser fragen sollen, was sie nicht tun solle.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z. Christian Thiel, F.A.Z. Christian Thiel
