Olympische Spiele

Dopingsünder Chambers darf nicht mitsprinten

18. Juli 2008 Sprinter Dwain Chambers darf bei den Olympischen Spielen in Peking nicht für Großbritannien starten. Der Londoner High Court lehnte am Freitag den Antrag des Leichtathleten auf eine Einstweilige Verfügung gegen das Britische OlympischeKomitee (BOA) ab, dessen Statuten einen lebenslangen Olympiabann für Dopingsünder vorsehen.

Chambers hatte am Samstag bei den nationalen Meisterschaften über 100 Meter in 10,00 Sekunden gewonnen und somit seinen Anspruch auf eine Teilnahme in Peking unetrmauert. Vor Gericht erklärten seine Anwälte, ein lebenslanger Olympiabann sei unfair und beschränke Chambers' „Geschäftsfreiheit“.

BOA fürchtete Schaden für Reputation seiner Athleten und der Spiele 2012 in London

Das BOA argumentierte dagegen, würde Chambers erlaubt, die Statuten zu umgehen, wäre das Team Großbritanniens unter einen generellen Dopingverdacht gestellt und das Ansehen aller britischen Athleten in Peking beschädigt. Zudem gerate der Ruf der Spiele von 2012 in Gefahr, die in London stattfinden.

Chambers war 2003 positiv auf das Designer-Steroid THG getestet und zwei Jahre gesperrt worden. In Interviews hatte er später zugegeben, auch eine Reihe anderer Dopingmittel genommen zu haben - stets in der Annahme, nicht erwischt zu werden.

Vor der Entscheidung des Gerichts hatte sich Chambers stets optimistisch gezeigt. „Ich binvöllig überzeugt, dass in meinem Sinne entschieden wird, und dass ich nach Peking gehen und dort Spaß haben kann“, sagte der umstrittene Sprinter vergangene Woche, „ich bin gut in Form. Es wäre eine Schande, wenn ich nicht antreten dürfte.“



Text: FAZ.NET mit dpa.
Bildmaterial: REUTERS

 
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