Staat und Verwaltung

Anweisungen kommen von oben

Von Sebastian Heilmann

“Oberstes Organ der Staatsmacht“: Der Nationale Volkskongress

"Oberstes Organ der Staatsmacht": Der Nationale Volkskongress

Der Staatsaufbau der Volksrepublik folgt in wichtigen Elementen dem Modell der ehemaligen Sowjetunion. Die politische Führungsrolle der Kommunistischen Partei, umfassende Durchgriffsbefugnisse der Zentralregierung gegenüber regionalen Führungen, die Gewaltenkonzentration (im Gegensatz zur Gewaltenteilung und wechselseitigen Kontrolle zwischen Exekutive, Legislative und Judikative in demokratischen Verfassungsstaaten) und die Unterordnung individueller Rechte unter kollektive Interessen sind bis heute Kernprinzipien der Verfassungsordnung.

Bislang sind vier Verfassungen (1954, 1975, 1978, 1982) verabschiedet worden, in denen sich die wechselnden politischen Ziele der Kommunistischen Partei (KPCh) widerspiegeln. Während insbesondere in den Verfassungen von 1975 und 1978 die Bedeutung des Klassenkampfes hervorgehoben wurde, spiegelt die derzeit gültige Verfassung von 1982 (in Einzelelementen modifiziert in den Jahren 1988, 1993, 1999 und 2004) die Bemühungen um eine „sozialistische Modernisierung“ des Wirtschaftssystems und um eine Stabilisierung der staatlichen Institutionen.

In Art. 1 der geltenden Verfassung heißt es: „Die Volksrepublik China ist ein sozialistischer Staat unter der Demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht ... Die Sabotage des sozialistischen Systems ist jeder Organisation oder jedem Individuum verboten“.

Das politische Institutionengefüge wurde durch keine der bisherigen Verfassungsänderungen grundsätzlich angetastet. Der politische Führungsanspruch der KPCh, der auch in der Präambel der Staatsverfassung hervorgehoben wird, bleibt das entscheidende Hindernis für die Einführung effektiver rechtsstaatlicher Mechanismen der Machtbegrenzung.

Laut Verfassung „oberstes Organ der Staatsmacht“ und Gesetzgebungsorgan ist der Nationale Volkskongress (NVK), der unter anderem zuständig ist für Verfassungsänderungen (mit Zwei-Drittel-Mehrheit), Ausarbeitung und Änderung von grundlegenden Gesetzen, Wahl und Abberufung der wichtigsten Mitglieder der Staatsorgane sowie Prüfung und Bestätigung des Staatshaushaltes. Als Staatsoberhaupt fungiert der Staatspräsident („Vorsitzender der Volksrepublik China“). Da der Generalsekretär der KPCh („Nummer 1“ in der Parteihierarchie und damit der mächtigste chinesische Politiker) seit 1993 zugleich auch Staatspräsident ist, hat dieses Amt ein größeres Gewicht erlangt. (Siehe auch: Interaktive Grafik: Das politische System der Volksrepublik) Die Kandidaten für alle ranghohen Regierungsämter werden von Gremien der KPCh ausgewählt und benannt; der Nationale Volkskongress (NVK) stimmt über die Ernennung der wichtigsten Amtsträger ab.

Lokale Volkskongresse und Volksregierungen aller Ebenen sind die örtlichen Organe der Staatsmacht und haben auf der jeweiligen Verwaltungsebene Kompetenzen, die im Wesentlichen mit denen des NVK auf nationaler Ebene korrespondieren. Nur die Delegierten der Volkskongresse auf Kreis- und Gemeindeebene werden direkt gewählt. Der einheitsstaatliche Charakter der Volksrepublik wird in der Verfassung deutlich formuliert: Die lokalen Volksregierungen aller Ebenen „sind den Organen der Staatsverwaltung der nächsthöheren Ebenen verantwortlich und rechenschaftspflichtig“ und sind Organe der Staatsverwaltung „unter der einheitlichen Führung des Staatsrates“. Die Zentralregierung kann „nicht angemessene Entscheidungen“ lokaler Organe der Staatsverwaltung annullieren.

Das Regierungs- und Verwaltungssystem umfasst sechs Hauptstufen:

1. Zentrale
Zentralregierung und Parteizentrale

2. Provinzebene
33 Verwaltungseinheiten (vier „Regierungsunmittelbare Städte“ (Peking, Schanghai, Tianjin, Chongqing), 22 Provinzen (offiziell wird Taiwan als 23. Provinz der Volksrepublik geführt), fünf „Autonome Gebiete“ (Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Guangxi, Ningxia), zwei „Sonderverwaltungszonen“ (Hongkong und Macau)

3. Bezirksebene
333 Bezirksstädte, Regierungsbezirke und bezirksgleiche Verwaltungseinheiten

4. Kreisebene
2862 Kreise und kreisgleiche Verwaltungseinheiten

5. Gemeindeebene
Etwa 40.000 Gemeinden, Kleinstädte, städtische Wohnviertel

6. Dörfer und Straßenzüge
In den etwa 800.000 Dörfern sowie in städtischen Straßenzügen wird ein System der begrenzten Selbstverwaltung durch zum Teil gewählte, zum Teil von der KPCh bestimmte Komitees praktiziert.

Zur Serie: Das politische System der Volksrepublik China

Professor Dr. Sebastian Heilmann lehrt Politikwissenschaft an der Universität Trier.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa

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