Währungspolitik

Der WKM II ist der Warteraum zur Währungsunion

28. Juni 2004 Dänemark braucht sich nicht mehr allein fühlen. Am Sonntag sind Estland, Litauen und Slowenien dem Europäischen Wechselkursmechanismus II (WKM II) beigetreten. Vier Länder der Europäischen Union haben damit ihre Währungen im gegenseitigen Einverständnis mit den Euro-Staaten und der EZB an den Euro fest gebunden.

Der Schritt gilt als Vorstufe zur Übernahme des Euro. Formal müssen EU-Staaten zwei Jahre dem WKM II angehören, bevor sie der Europäischen Währungsunion beitreten können. Dänemark hat indes eine Ausnahmeregelung und muß - im Gegensatz zu den drei Neuen - den Euro nicht einführen.

Breite Bandbreite

Der WKM II ist der Nachfolger der vorherigen Bemühungen der europäischen Staaten, Wechselkursschwankungen im Interesse einer verstärkten wirtschaftlichen Integration zu verringern. Das System löste 1999 das Europäische Währungssystem (EWS) ab, das mit der Gründung der Währungsunion der Überarbeitung bedurfte. Der WKM II verpflichtet die teilnehmenden Staaten, den Wechselkurs ihrer Währung zum Euro nicht mehr als 15 Prozent nach oben oder unten von einem gemeinschaftlich festgelegten Leitkurs abweichen zu lassen. Die weite Bandbreite von 30 Prozent ist ein Ergebnis der Spannungen im Europäischen Währungssystem 1992, als Großbritannien das EWS verließ und Italien abwerten mußte. Damals hatten Währungsspekulanten die fundamental nicht haltbaren Leitkurse angegriffen und die europäische Zusammenarbeit in Währungsfragen nahezu gesprengt.

Wirtschaftlicher Aufholprozeß

Solche Leitkursspekulationen könnten in den kommenden Jahren auch den neuen WKM-II-Mitgliedern bevorstehen. Im Gegensatz zu Estland und Litauen, die schon in den vergangenen Jahren ihre Währungen mittels eines "Currency board" fest an den Euro gekoppelt hatten, hat Slowenien mit einer Festkursbindung ohne Spielraum keine Erfahrung. Das Land hatte zuletzt den Tolar gegenüber dem Euro kontinuierlich abgewertet. Estland und Litauen behalten im WKM II ihr "Currency board" einseitig bei. Daraus entstehen der EZB keine Verpflichtungen. Spannungen könnte verursachen, daß den drei Neumitgliedern in den kommenden Jahren wohl ein weiterer wirtschaftlicher Aufholprozeß bevorsteht, der die Inflationsrate nach oben treibt. Die nationale Geldpolitik hat mit der Bindung des Wechselkurses an den Euro jedoch Spielraum verloren.

Im Extremfall können im WKM II die Leitkurse angepaßt werden. Die EZB ist verpflichtet, gegebenenfalls mit den nationalen Notenbanken an den Währungsmärkten zu intervenieren, sollten die Wechselkurse das Ende der Bandbreite (Interventionspunkte) erreichen. Die EZB kann solche Interventionen aber aussetzen, wenn diese die Geldpolitik im Euro-Raum belasten würden.

Schulden und Defizite

Auch wenn das WKM II als Warteraum zur Euro-Übernahme gilt, müssen die Neumitglieder weitere Bedingungen erfüllen, bevor sie Mitglieder der Währungsunion werden können. Wie alle bisherigen Euro-Staaten auch, müssen sie ein hohes Maß an wirtschaftlicher Konvergenz erreichen und fünf numerische Kriterien einhalten. Dies ist zunächst die Verpflichtung, ein hohes Maß an Preisstabilität zu erlangen. Hier hat vor allem Slowenien Schwierigkeiten. Hinzu kommt die Pflicht, die Haushaltsdefizite unter 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und den Schuldenstand unter 60 Prozent des BIP zu halten oder zumindest eine Annäherung an dieses Niveau zu zeigen. Der Schuldenstand ist in den drei WKM-II-Beitrittsstaaten kein Problem, das Haushaltsdefizit - derzeit - auch nicht.

As letzte numerische Kriterien kommen Bedingungen für das Niveau der langfristigen Zinssätze und für den Wechselkurs hinzu. Die Zugehörigkeit zum WKM II ist für mindestens zwei Jahre vorgeschrieben; der Wechselkurs darf nicht weit vom Leitkurs abweichen. Gemäß dem Maastricht-Vertrag, der hier unverändert gilt, ist eine enge Bandbreite von 5 Prozent um den Leitkurs vorgeschrieben. Diese Bedingung, die härter als die 30-Prozent-Regel des WKM II ist, wurde bei bisherigen Beitritten aber nicht immer strikt angewendet.

Text: pwe., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.06.2004, Nr. 148 / Seite 13

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