Konjunktur

Weniger Unternehmen melden Insolvenz an

03. März 2006 Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist 2005 stark gesunken. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts gingen 36843 Unternehmen in die Insolvenz, das waren 6 Prozent weniger als im Vorjahr. Dagegen stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen abermals drastisch, und zwar um 40 Prozent auf 68898. Insgesamt ergab sich ein Insolvenzanstieg von 15,5 Prozent auf 136554.

In den vergangenen Jahren hatte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen angesichts der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung auf hohem Niveau stagniert. Der deutliche Rückgang 2005 kam für die Statistiker überraschend. Gerade in den letzten Monaten des Jahres habe sich die Lage auf hohem Niveau entspannt, hieß es. Ein Grund war offensichtlich die sich bessernde Wirtschaftslage. Dafür spricht, daß gerade die Zahl der Insolvenzen von größeren Personen- und Kapitalgesellschaften überdurchschnittlich um 13 Prozent auf 19502 fiel. Weniger Insolvenzfälle gab es zudem vor allen im gut laufenden Maschinenbau und Metallgewerbe, aber auch im Baugewerbe, das zuletzt eine gewisse Stabilisierung erlebte. Dagegen stiegen die Insolvenzen von Einzelunternehmen, freien Berufen und Kleinunternehmen um 3,3 Prozent auf 17341.

Deutliche Marktbereinigung

Klaus-Heiner Röhl vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft führte den Rückgang der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dieser Zeitung auch darauf zurück, daß in den vergangenen Jahren zum Beispiel am Bau eine deutliche Marktbereinigung stattgefunden habe. Er erwartet für dieses Jahr einen weiteren leichten Rückgang der Unternehmensinsolvenzen.

Verringert hat sich insgesamt die Zahl der von Insolvenzen betroffenen Arbeitnehmer. Sie lag 2005 bei 168219, nach 200000 im Vorjahr. Einschränkend teilten die Statistiker mit, daß für etwa 15 Prozent der insolventen Unternehmen keine Angaben über die Beschäftigten vorliegen. Mit den Unternehmensinsolvenzen verbinden sich Forderungsausfälle von etwa 23 Milliarden Euro, rund 3 Milliarden Euro weniger als 2004. Rund 13 Milliarden Euro Forderungsausfall entfielen auf die Verbraucher- und sonstigen Insolvenzen.

Mehr Verbraucher insolvent

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen setzte ihren rasanten Zuwachs der vergangenen Jahre fort. Die Möglichkeit zur Verbraucherinsolvenz wurde erst 1999 eingeführt; die Zahl stieg schnell, nachdem von 2001 an die Verbraucher eine Stundung der Verfahrenskosten beanspruchen können. Der überschuldeten Verbraucher kann nach dem Scheitern einer außergerichtlichen Einigung mit seinen Gläubigern die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Restschuldbefreiung beantragen. In den folgenden sechs Jahren muß der Schuldner einen Teil seiner Einkünfte an die Gläubiger überweisen, danach greift die Restschuldbefreiung.

Text: pwe. / F.A.Z., 04.03.2006, Nr. 54 / Seite 12

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