Von Peter Schilder und Henrike Roßbach
16. November 2006 Die Hauptstadt wollte Vorreiter sein und ist es geworden: Von diesem Freitag an dürfen in Berlin die Geschäfte an Werktagen rund um die Uhr öffnen. Während der Ladenschluß von Montag bis Samstag in der Hauptstadt nun kein Thema mehr ist, müssen die Läden sonn- und feiertags - bis auf Ausnahmen - weiterhin geschlossen bleiben.
Düsseldorf: Von Dienstag an länger geöffnet
Auch der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungskoalition das neue Ladenöffnungsgesetz beschlossen. Die Opposition aus SPD und Grünen hatten noch eine dritte Lesung erzwungen, in der sie abermals ihre Bedenken gegen die Freigabe des Ladenschlusses vorbrachte. Durchsetzen konnte sie sich nicht. So kam es noch zu einem kleinen Wettlauf mit Berlin. Aber das nordrhein-westfälische Gesetz tritt erst nächsten Dienstag in Kraft. Die Verkaufszeiten werden an Werktagen ganz freigegeben. Der Sonntag bleibt geschützt, nur in Ausnahmefällen dürfen die Geschäfte bis zu fünf Stunden lang öffnen.
Hessen plant Freigabe
Hessen plant die Freigabe an Werktagen zum 1. Dezember, kommende Woche wird der Landtag das Gesetz verabschieden. Vier Sonntage im Jahr dürfen verkaufsoffen sein, die Adventssonntage aber nicht. In Hamburg steckt die Causa Ladenschluß dagegen noch im Gesetzgebungsprozeß. Mitte Dezember soll die Bürgerschaft über den Gesetzentwurf entscheiden, der im Januar in Kraft treten soll und die gleiche Regelung vorsieht wie der hessische Entwurf. Ähnliches soll im benachbarten Schleswig-Holstein gelten, von Anfang Dezember an: Werktags grenzenlos einkaufen, Sonn- und Feiertage bleiben heilig bis auf vier Sonntage im Jahr. Die Ausnahmen aus der Bäderregelung bleiben erhalten. In Mecklenburg-Vorpommern geht ein ähnlicher Gesetzentwurf nächste Woche in den Landtag, Anfang 2007 soll er verabschiedet werden.
Saarland und Bayern bleiben beim Status quo
Das Saarland dagegen will den Ladenschluß nicht antasten, auch zum Schutz der kleinen und mittelständischen Betriebe, wie es heißt. Diese Woche hat der Landtag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Damit bleibt es bei den Einkaufszeiten zwischen sechs Uhr morgens und 20 Uhr abends an Werktagen und einem Einkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen. Wie bisher können vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr beantragt werden. Neu ist, daß die Geschäfte an einem Werktag im Jahr bis Mitternacht öffnen dürfen. In Bayern bleibt alles beim alten. Man will, so ein Sprecher des Arbeitsministeriums, zunächst beobachten, welche Erfahrungen die anderen Länder machen und dann, falls nötig, reagieren.
Bremen dafür, Niedersachsen unentschlossen
Aus der Senatskanzlei in Bremen ist zu hören, die Marschrichtung sei klar und laute sechs mal 24, also eine völlige Freigabe der Ladenöffnung an den sechs Werktagen. Der Stadtstaat wünscht sich aber eine gemeinsame Regelung mit dem großen Nachbarn Niedersachsen. Der Landtag in Hannover steckt aber noch mitten im Beratungsverfahren. Spätestens am 1. April 2007 soll die neue Regelung gelten. Sechs mal 24 will auch Niedersachsen, plus vier Sonntagsöffnungen und den geltenden Ausnahmen für Bäderorte.
Im Ländle könnte der Ladenschluß fallen
Auch in Baden-Württemberg befindet sich der Ladenschluß noch im Gesetzgebungsverfahren. Im ersten Quartal des kommenden Jahres könnte der Ladenschluß im Ländle fallen. Geplant ist die völlige Freigabe an Werktagen. Statt vier verkaufsoffenen Sonntagen soll es aber künftig nur noch zwei geben.
Rheinland-Pfalz und Sachsen: Bis 22 Uhr geöffnet
Der Landtag in Rheinland-Pfalz befaßte sich am Donnerstag mit dem Gesetzentwurf zur Ladenöffnung. Wenn alles klappt, sollen die Geschäfte schon in der Vorweihnachtszeit länger öffnen dürfen. Eine völlige Freigabe ist nicht geplant. An Werktagen soll das Einkaufen bis 22 Uhr möglich sein, zusätzlich darf jede Kommune vier verkaufsoffene Sonntage veranstalten und achtmal im Jahr einen Rund-um-die-Uhr-Einkaufstag.
Auch Sachsen will die Ladenöffnung auf werktags zwischen 6 Uhr und 22 Uhr und auf vier Sonntage beschränken. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte die Regierung diese Woche in den Landtag ein. Damit die Einzelhändler ihre Läden schon im diesjährigen Vorweihnachtsgeschäft an den ersten drei Adventssonntagen öffnen können, hat der Landtag am Donnerstag ein Vorschaltgesetz verabschiedet.
Sachsen-Anhalt: Ausnahme für Kurorte
Der Landtag in Sachsen-Anhalt hat am Donnerstag einen Entwurf der Regierung beraten. Vom 1. Dezember an soll montags bis freitags rund um die Uhr geöffnet werden dürfen, samstags nur bis 20 Uhr. Am Sonntag bleiben die Läden zu, außer in gelisteten Kur- und Ausflugsorten. Die vier verkaufsoffenen Sonntage sollen nicht an kirchlichen Feiertagen liegen dürfen und auch nicht an den letzten drei Adventssonntagen.
Thüringen folgt Berlin
Genau so will es Thüringen halten. Kommenden Donnerstag wird der Landtag darüber abstimmen. Brandenburg will noch im Advent mit Berlin gleichziehen und das Einkaufen an Werktagen rund um die Uhr zulassen. Der Gesetzentwurf, nach dem zusätzlich an sechs Sonntagen im Jahr eingekauft werden darf, wurde in den Landtag eingebracht.
Text: F.A.Z. vom 17.11. 2006
Bildmaterial: AP, ddp, dpa
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