Kirche

Priester wegen ökumenischen Abendmahls suspendiert

Folgenreiches Abendmahl für Hasenhüttl

Folgenreiches Abendmahl für Hasenhüttl

17. Juli 2003 Der Trierer Bischof Reinhard Marx hat den katholischen Priester Gotthold Hasenhüttl wegen dessen gemeinsamen Abendmahls mit Protestanten beim Ökumenischen Kirchentag suspendiert. Dem emeritierten Professor für Theologie werde auch die kirchliche Lehrerlaubnis entzogen, teilte Marx am Donnerstag mit.

Hasenhüttl legte umgehend Einspruch gegen die Entscheidung ein. Falls Marx diesem nicht nachkomme, werde er innerhalb der nächsten zwei Wochen Beschwerde beim Vatikan einlegen, kündigte der Geistliche auf Anfrage an. Damit hätte die Suspendierung bis zu einer Entscheidung aufschiebende Wirkung. Der 69jährige Priester hatte Reue für diese aus katholischer Sicht „verbotene Gottesdienstgemeinschaft“ abgelehnt und Marx „inquisitorische Maßnahmen“ vorgeworfen.

Offene Kommunionsgemeinschaft verboten

Marx stellte klar, daß auch die Kirche als Gemeinschaft das Recht auf eigene Regeln habe. „Auch ein Beamter kann seinen Dienst nicht weiterführen, wenn er die Gesetze außer Kraft setzt“, betonte er. „Alle Welt hat das Verbot der gemeinsamen Kommunion des Papstes verstanden, nur Herr Hasenhüttl nicht“, kritisierte Marx. Als Bischof sei er an das kirchliche Recht gebunden.

Die Strafe ist nicht endgültig. Sobald der Priester öffentlich Reue erklärt, wird er von der Suspendierung befreit. Finanzielle Einbußen muß Hasenhüttl wegen der Sanktionen nicht befürchten. Als Professor im Ruhestand ist er abgesichert. Der 69jährige ist der zweite Geistliche, der nach dem Berliner Kirchentag wegen der Gottesdienstgemeinschaft abgestraft wird. Kurz nach der ökumenischen Großveranstaltung wurde bereits der Pfarrer Bernhard Kroll aus der Diözese Eichstätt suspendiert.

Hasenhüttl hatte beim Kirchentag im Mai die Eucharistie-Feier in der evangelischen Gethsemane-Kirche zelebriert, die ausdrücklich auch für Nicht-Katholiken offen war. Bischof Marx wertete dies als „offene Kommuniongemeinschaft“, die in dieser Form vom Papst ausdrücklich verboten worden sei. Er habe Hasenhüttl bereits verwarnt und ihm einen Zeitraum „zum Nachdenken und Einlenken“ eingeräumt.

Text: @mg
Bildmaterial: AP

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