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Niedersachsen

Menschenunwürdige Haft: Land muss Häftling Entschädigung zahlen

Als Untersuchungshäftling hätte ihm eine Einzelzelle zugestanden. Aber der wegen Steuerhinterziehung angeklagte 52-Jährige musste in Osnabrück tagelang unter miserablen hygienischen Bedingungen in einer überfüllten Zelle ausharren.

Drangvolle Enge in der JustizvollzugsanstaltDrangvolle Enge in der Justizvollzugsanstalt
08. Februar 2007 

Das Land Niedersachsen muss einem ehemaligen Gefängnishäftling wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen eine Entschädigung zahlen. Das Landgericht Osnabrück billigte dem 52 Jahre alten Mann, der sich von Februar 2002 bis Juli 2004 in der Osnabrücker Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Lingen befand, eine Haftentschädigung in Höhe von 1200 Euro zu. Der Häftling hatte 41 Tage gemeinsam mit bis zu vier weiteren Gefangenen in einer Zelle verbracht. Die Toilette sei nur durch einen Bretterverschlag auf Brusthöhe als Sichtschutz abgetrennt gewesen, eine Entlüftung gab es nicht. Das Gericht wertete dies am Donnerstag als Verletzung der grundgesetzlich geschützten Menschenwürde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 5 O 3363/05).

Während seiner Haft war der Kläger wegen Überbelegung der renovierungsbedürftigen Haftanstalt an 41 Tagen mit bis zu vier weiteren Gefangenen in einer Gemeinschaftszelle untergebracht. Als Untersuchungshäftling hätte er aber Anspruch auf eine Einzelzelle gehabt. Da die in der Zelle befindliche Toilette nur durch eine notdürftige Trennung verfügte, war nach Auffassung der 5. Zivilkammer des Osnabrücker Landgerichts die Intimsphäre des Häftlings verletzt worden.

Wegen Renovierung überbelegt

In seiner Klage hatte der später wegen versuchter Steuerhinterziehung Verurteilte angeführt, dass die Justizvollzugsanstalt in der fraglichen Zeit wegen einer Renovierungsphase permanent überbelegt gewesen sei. Das Gefängnis sei für bis zu 77 Häftlinge ausgelegt gewesen. Oft seien jedoch 90 Häftlinge dort gewesen, an einem Tag sogar 101 Gefangene. Der 52- Jährige hatte über seine Haftzeit minutiös Tagebuch geführt. Auf die Akten der JVA konnte das Gericht nicht zurückgreifen. Diese waren routinemäßig zwei Jahre nach Ende der Untersuchungshaft gelöscht worden waren.

Hätte die JVA dem Häftling während der Überbelegungszeiten andere Milderungen wie etwa zusätzlichen Freigang oder Aufschluss der Zelle eingeräumt, wären seine Rechte nicht beeinträchtigt gewesen, urteilte das Gericht. Das sei aber nicht geschehen. Vielmehr sei er fast ganztägig eingeschlossen worden. Der 52-Jährige hatte nach eigenen Angaben immer wieder erfolglos gegen seine Unterbringung protestiert.

Text: FAZ.NET mit Material von dpa
Bildmaterial: AP

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