Vereinigte Staaten

Musikindustrie verklagt Hunderte Internet-Nutzer

09. September 2003 Die amerikanische Musikindustrie hat mit ihren Drohungen an Raubkopierer ernst gemacht: Der Branchenverband Recording Industry Association of America (RIAA) hat insgesamt 261 Klagen gegen einzelne Personen eingereicht, die über Internet-Tauschbörsen illegal Musikstücke vertrieben haben sollen. Dabei handelt es sich nach Angaben des Verbandes nur um eine „erste Welle“.

Allein in den kommenden Wochen könnten nach Angaben von RIAA-Chef Cary Sherman tausend weitere Klagen zusammenkommen. Der Verband repräsentiert die fünf großen Musikkonzerne Universal, Sony, Warner, EMI sowie die zum deutschen Bertelsmann-Konzern gehörende Sparte BMG.

Amnestie angeboten

Der Schritt der Musikindustrie stellt einen neuen Höhepunkt im Kampf gegen das kostenlose Herunterladen von Musikstücken über Tauschbörsen wie Kazaa oder Morpheus dar. Die Branche macht solche Börsen maßgeblich für die in den vergangenen Jahren dramatisch eingebrochenen Verkaufszahlen verantwortlich. Allein im vergangenen Jahr schrumpfte der Absatz von CDs in Amerika um fast 9 Prozent auf 803 Millionen Stück. Schätzungen zufolge nutzen 60 Millionen Menschen in Amerika Internet-Börsen zum Herunterladen von Musik.

Zeitgleich mit den Klagen hat die Musikindustrie den Nutzern von Tauschbörsen ein ungewöhnliches Amnestie-Angebot gemacht. Hierzu müssen Nutzer dem Musikverband eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung vorlegen, in der sie sich verpflichten, bisher illegal heruntergeladene Musiktitel zu löschen sowie künftig keine Stücke mehr herunterzuladen. Für diesen Fall sagt der Verband zu, keine rechtlichen Schritte einzuleiten. Dies gilt allerdings nur für Personen, die noch nicht angeklagt wurden.

Erst die Tauschbörsen, dann die Nutzer im Visier

Das Angebot der Musikindustrie stieß auf heftige Kritik. Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation warnte Internet-Nutzer davor, eine solche Erklärung abzugeben und damit eine illegale Handlung einzuräumen. Dies mache sie von anderer Seite rechtlich angreifbar, etwa von Musikunternehmen, die nicht im Branchenverband vertreten sind.

Lange Zeit haben sich die juristischen Attacken der Musikindustrie auf die Betreiber der Börsen konzentriert - allerdings mit wenig Erfolg. So scheiterte im Frühjahr eine Klage, in der die Schließung der beiden Tauschbörsen Morpheus und Grokster gefordert wurde. Im Juni hatte der RIAA angekündigt, auch gegen die einzelnen Nutzer vor Gericht ziehen zu wollen. Seither hat die Industrie von Internetzugangsanbietern die Herausgabe von Namen und Adressen von mehr als 1.500 Nutzern gefordert. Dieses aus Datenschutzgründen umstrittene Vorgehen wurde durch eine kurz zuvor getroffene Gerichtsentscheidung gestützt. Dabei wurde der Telekommunikationskonzern Verizon aufgefordert, die Identität von Kunden preiszugeben, die Musik über das Internet vertreiben.

Klagen können auch Eltern treffen

Die nun eingereichten Klagen sind über die ganzen Vereinigten Staaten verteilt. Die betroffenen Personen, deren Identität der RIAA nicht preisgeben wollte, haben im Schnitt mehr als 1.000 Musikstücke über das Internet verfügbar gemacht. Diese Zahl ist überraschend hoch: Bislang hatte die Musikindustrie Wert auf die Feststellung gelegt, eine Klage könne jeden Nutzer von Tauschbörsen treffen, egal ob er eines oder tausende von Musikstücken über das Netz verfügbar macht.

Die Klagen richten sich gegen die Personen, über deren Name der Internetanschluß abgerechnet wird - sie kann also zum Beispiel auch Eltern treffen, deren Kinder ohne ihr Wissen Internet-Tauschbörsen nutzen. Nach amerikanischem Recht können auf die Beklagten für jeden unzulässig verbreiteten Musiktitel eine Schadenersatzzahlung zwischen 750 und 150.000 Dollar zukommen. Die Strafsummen werden letztlich aber wohl weit von der Höchstgrenze entfernt sein, denn der Verband hat am Montag seine Bereitschaft zu außergerichtlichen Vergleichen signalisiert.

Legale Downloads mit ersten Erfolgen

Bereits vor einigen Monaten wurden rechtliche Auseinandersetzungen mit vier Studenten durch Vergleiche zwischen 12.500 und 17.000 Dollar beendet. Darüber hinaus hat der RIAA seit Juni zehn weitere Vergleiche von jeweils rund 3.000 Dollar mit Internetnutzern geschlossen, die mit einer bevorstehenden Klage gerechnet haben. RIAA-Chef Sherman deutete gleichwohl an, daß die Summen bei künftigen Vergleichen höher ausfallen könnten. Das erstrittene Geld soll nicht an Künstler weitergereicht werden, sondern verbleibt beim Verband, um künftige Schritte zur Sicherung geistigen Eigentums zu finanzieren.

Neben dem Gerichtsweg setzt die Industrie auch andere Mittel ein, um die Verbraucher wieder zum legalen Kauf von Musik zu bewegen. Der mit Abstand größte Musikkonzern Universal hat die Branche in der vergangenen Woche mit der Ankündigung überrascht, die Preise für seine CDs deutlich senken zu wollen. Darüber hinaus wächst das Angebot an legalen Online-Musikvertriebskanälen. Bislang am erfolgreichsten ist der zum Computerkonzern Apple gehörende Internet-Musikvertrieb Musicstore, der im April gestartet ist. In den ersten drei Monaten hat Apple insgesamt 6,5 Millionen Titel verkauft.

„Ich habe alle urheberrechtlich geschützten Musikaufnahmen von meinem Computer und von Speichermedien gelöscht, die mit Hilfe von Tauschbörsen illegal heruntergeladen, kopiert oder vertrieben worden sind, und ich habe alle Kopien dieser Aufnahmen in jeglichem Format (inklusive CDs) zerstört. Ich stimme zu, von heute an jegliches illegale Herunterladen, Kopieren und Vertreiben von urheberrechtlich geschützten Aufnahmen über Tauschbörsen zu unterlassen“.

Aus dem Amnestie-Formular des amerikanischen Musikverbands RIAA

Text: lid. / Frankfurter Allgemeine Zeitung

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