Von Erland Erdmann
17. März 2003 Unbeachtet von der Öffentlichkeit wurde Ende November der Referentenentwurf der "Positivliste" einigen Kliniken und Fachgremien zugeschickt. Es ist die vom Institut für die Arzneimittelverordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung erstellte Vorschlagsliste verordnungsfähiger Arzneimittel. Auf mehr als 400 Seiten sind verordnungsfähige und nicht verordnungsfähige Zubereitungen aufgeführt. Bis zum 10. Dezember 2002 waren Stellungnahmen möglich. Der Zeitdruck ist erstaunlich, möglicherweise beabsichtigt.
Die Bedeutung dieser "Positivliste" sollte nicht unterschätzt werden. Eine Reduktion der verordnungs- und erstattungsfähigen Medikamente ist angebracht. Um so unverständlicher ist es, wenn nun doch Hunderte von Wirkstoffen, Extrakten und Gemischen ohne Wirksamkeitsnachweis aus ideologischen oder merkantilen Gründen in die Liste aufgenommen wurden. Dabei sollten die genannten Arzneimittel eigentlich, wie es in der Einleitung der Verordnung heißt, allein nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse als verordnungsfähig bezeichnet werden. Nicht nur viele Ärzte meinen, daß die seit langem geforderte Aufzählung verordnungsfähiger Pharmaka beispielhaft zeigt, mit wie wenig Sachkenntnis und Überlegung heute politisch Verantwortliche Entscheidungen treffen, die wohl einerseits dem Bürger Aktivität vorgaukeln sollen, andererseits aber keiner Interessengruppe wirklich weh tun dürfen. Wenn diese "Positivliste" verbindlich wird, machen wir uns in Europa zum Gespött - abgesehen davon, daß wir unwirksame, nicht geprüfte und obskure Pharmaka auf Kosten der Allgemeinheit den Kranken verordnen können.
Diese "Positivliste" besteht aus einem Hauptteil und drei Anhängen. Im Hauptteil werden die mehr oder weniger bekannten und chemisch definierten Medikamente in verordnungsfähige und nicht verordnungsfähige eingeteilt. Als Kriterien wurden Wirksamkeitsnachweis, Preiswürdigkeit und andere, recht vernünftige Maßstäbe benutzt, über die man auch streiten kann. Das Problem liegt bei den drei "Anhängen", in denen Phytotherapeutika, Homöopathika und Anthroposophika auf mehr als 150 Seiten aufgelistet sind. Diese "Medikamente" wurden nicht dem Wirksamkeitsnachweis unterworfen, sondern als "Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen . . . entsprechend den Kriterien dieser Therapierichtungen beurteilt" und aufgenommen nach den "Vorschlägen der Sachverständigen der jeweiligen besonderen Therapierichtungen". Nun könnte man Außenseiter gewähren lassen, wenn sie mit pflanzlichen Zubereitungen, tierischen Extrakten und verdünnter Holzkohle zumeist harmlose Befindlichkeitsstörungen traktierten. Die meisten Ärzte werden so denken und keinen Blick in diese Anhänge werfen. Sollte aber jemand neugierig da reinschauen, dann glaubt er sich ins Mittelalter versetzt, zweifelt an den Ergebnissen der Aufklärung beziehungsweise der schulischen Bildung in unserem Lande. Er wird als "verordnungsfähig" zum Beispiel dort finden:
Colon suis (Schweinedarm), Cor fetalis bovis (fetales Rinderherz), Cutis suis (Schweinehaut), Gunpowder, Hodenextrakte, Lapis albus (weißer Stein), Mucosa oculi suis (Schleimhaut des Schweineauges), Prostata bovis, viel Schwefel, Testes juveniles bovis (jugendliche Rinderhoden), aber auch Schweinehoden oder gar Anus bovis (A. . .loch der Kuh). Daß Brechwurz, Vagina bovis, Blutegelextrakte, die Haut weiblicher Rinderfeten und Schweinezahn ebenso als verordnungsfähig aufgezählt werden wie Potenzholz, Gold, Kohle und allerlei tierische Teile (Knochen, Drüsen und Innereien), paßt ins Bild einer Schamanenmedizin.
Nun werden die wenigsten "Vertreter der besonderen Therapierichtungen" diese "verordnungsfähigen Zubereitungen" in unverdünnter Form verschreiben. Das wäre ja auch ekelig. Statt dessen werden sie verdünnt, sogar stark verdünnt. Beim Verdünnen (= "Potenzieren") ist der Apotheker dann angewiesen, das Gefäß zehnmal gegen den Erdmittelpunkt auf den Boden zu schlagen, um die "besondere Wirkung" zu erzeugen - allerlei Kultisches ist schon dabei in dieser "Positivliste".
So sieht in der deutschen Medizin das 21. Jahrhundert aus. Ulla Schmidt verordnet diese "Positivliste". Üblicherweise wird in den Schulen heute das Lateinische nicht mehr so gern gelernt, der "gebildete Arzt der besonderen Therapierichtung" kann mit der Verfremdung den Schweinezahn als "dens suis", wahrscheinlich 10 000mal verdünnt und davon drei Tropfen mit dem Segen der Verordnungsfähigkeit, an Kranke abgeben. Die sicher von keinem naturwissenschaftlich gebildeten Politiker gelesene Liste merkwürdiger "Arzneimittel" ist mal wieder ein Jahrhundertentwurf der rot-grünen Bundesregierung.
Auch die naturwissenschaftliche Medizin bedient sich der Psychotherapie, um Kranken zu helfen. Wenn aber eine Gesetzesvorlage im 21. Jahrhundert darauf Wert legt, geprüfte und durch Wirksamkeitsnachweis ausgezeichnete Medikamente nach strengen Richtlinien zu akzeptieren (und auch viele durchaus wirksame Pharmaka wegen zu hoher Kosten oder aus anderen Gründen auszusortieren), dann erscheint es unverständlich, wenn mit Kuhhaut- und Stierhodenextrakten, Asche und Potenzholz, Gold und Innereien nach frühmittelalterlichen Kulten behandelt werden soll. Es ist kaum zu verstehen, daß sich geachtete Pharmakologen und Kliniker dazu hergegeben haben, diese "Positivliste" zu erstellen. Vielleicht schaut ja der eine oder andere Abgeordnete einmal in die Gesetzesvorlage, bevor er die Hand hebt.
Der Verfasser ist Professor und Direktor der Klinik III der Universität Köln.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30.12.2002, Seite 12