Ehrenmord-Prozeß

"Unbeugsam sein"

14. September 2005 Der Islamwissenschaftler Gernot Rotter hat in einem Dutzend „Ehrenmord-Prozessen“ als Gutachter gearbeitet. Der 64 Jahre alte ehemalige Leiter des Islamwissenschaftlichen Instituts der Universität Hamburg wurde auch als Fachmann im Prozeß gegen den mutmaßlichen Al-Qaida-Terroristen Motassadeq befragt.

Wie bewerten Sie Urteile, in denen deutsche Gerichte bei türkischen Männern sogenannte Ehrenmorde als Totschlag geahndet haben?

Ich heiße es gut, daß der Bundesgerichtshof deutlich gemacht hat, daß kulturelle Aspekte nicht dafür ins Feld geführt werden können, sich von niederen Beweggründen freizusprechen. Jeder, der länger in diesem Land lebt, kennt die Werte und Gesetze und hat sich nach ihnen zu richten. Da muß man unbeugsam sein. Ich hatte zwar die Aufgabe, mich in die Gedankenwelt der Täter zu versetzen, die oft tatsächlich überzeugt waren, diese Tat begehen zu müssen. Aber das ist keine Entschuldigung. Morde aus psychologisch ähnlichen Motiven gibt es auch unter Deutschen. Da würde kein Gericht mildernde Umstände gelten lassen. Wenn es geplant ist, ist es Mord.

Die türkische Rechtsanwältin Seyran Ates hat gesagt, daß die Gewalttätigkeit das ist, was die türkische Kultur von der Deutschen trennt. Stimmen Sie ihr zu?

Ehrendelikte sind aus einer alten mediterranen Kultur überkommene Phänomene, die sich von der modernen mitteleuropäischen Kultur unterscheidet. Das gilt nicht allein für den Orient und die Muslime. In Sizilien zum Beispiel gehorcht die Blutrache ähnlichen Mechanismen. Im Libanon und Syrien, wo Ehrenmorde leider noch gang und gäbe sind, sind sie auch unter Christen weit verbreitet. Unterschiede werden jedoch im Bildungsgrad und der sozialen Herkunft deutlich. Je höher der Bildungsgrad, desto seltener werden die Ehrenmorde - auch unter Muslimen.

Auch bei Migranten in Deutschland?

Ja, ein einfacher Bauer aus Anatolien zum Beispiel, der kaum Schulbildung genossen hat, kommt in der Regel mit vielen falschen Vorstellungen nach Deutschland - vor allem über die sexuelle Laxheit. Dies bekommt er dann an jedem Kiosk bestätigt und glaubt daher, seine Familie um ihrer Ehre und sexuellen Reinheit willen beschützen zu müssen. Das heißt aber noch lange nicht, daß ich das Strafmaß mildern würde, weil ich die Hintergründe verstehe.

Ist es aber nicht doch so, daß die gängige Koranexegese im Islam Gewalttätigkeit in diesem Zusammenhang begünstigt, wenn die Sprachregelung der Gelehrsamkeit immer noch ist, der Islam sei zwar in seinem Wesen nicht aggressiv, er rechtfertige Gewalt jedoch ausdrücklich im Fall von Selbstverteidigung - die man ja durchaus auch auf die eigene Ehre beziehen kann?

Die Koranexegese muß sich von ihrer Buchstabengläubigkeit verabschieden. Die Instrumente sind vorhanden, werden aber nicht angewendet. Speziell in der Frage nach den "Ursachen der Offenbarung" (Asbab an-Nuzul). Die westliche Orientalistik abstrahiert vom Wortlaut einen gewissen Zeitgeist. Der Koran ist aber in der islamischen Vorstellung - sehr vereinfachend gesagt - nicht göttlich inspiriertes Menschenwerk, sondern das offenbarte Wort Gottes. Im Prinzip kann man alle heiligen Schriften für die Rechtfertigung von Gewalt mißbrauchen. Lesen Sie nur das Alte Testament oder die Paulusbriefe. Auch das Christentum ist noch nicht über den Berg.

Wie meinen Sie das?

Ich bin auch Historiker und denke daher in längeren Zeitspannen. Auch im christlichen Europa ist es noch nicht so lange her, daß Kanonen gesegnet wurden. Vorstellungen über die Nachordnung der Frau tauchen immer noch in der katholischen Kirche und in ländlichen Regionen auf.

Ist es dann nicht besonders unglücklich, wenn solche, eigentlich als historisch überkommen betrachteten Vorstellungen ein gültiges Argument in Gerichtssälen sind?

Man muß diese Vorstellungen an jeder Stelle als überkommen aufzeigen. Der Rechtsstaat ist auch nur dann glaubwürdig, wenn er alle Menschen nach gleichen Maßstäben richtet. Der Staat muß muslimischen Frauen außerdem die Möglichkeit geben, sich von jeglichem Zwang zu befreien.

Text: Die Fragen stellte Christoph Ehrhardt

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