Prozeß

Gefängnispsychiater bezeichnet Kannibalen als geistig gesund

Armin M.: “Körperlich und geistig gesund“

Armin M.: "Körperlich und geistig gesund"

29. Dezember 2003 Der Kannibale von Rotenburg ist nach Einschätzung eines Gefängnispsychiaters körperlich und geistig gesund. „Es liegt weder eine krankhafte seelische Störung noch eine organische Störung vor“, sagte Heinrich Wimmer, Psychiater an der Kasseler Justizvollzugsanstalt, am Montag vor dem Landgericht Kassel. Der 42jährige Armin M. ist des Mordes an dem 43jährigen Berliner Diplom-Ingenieur Bernd Jürgen B. angeklagt. Laut Anklage hat er B. mit dessen Einverständnis am 10. März 2001 zuerst entmannt und danach mit einem Messerstich in den Hals getötet. Nach eigenem Geständnis hat M. den Toten zerstückelt und 20 Kilogramm des Menschenfleischs nach und nach gegessen.

Wimmer sagte als sachverständiger Zeuge, bei dem Angeklagten liege eine Persönlichkeitsstörung vor. Er verfüge weder über das nötige Einfühlungsvermögen noch über eine ausreichende Selbstkontrolle. Auch sei er nicht zu vorausschauendem Denken in der Lage. „Eine psychotherapeutische Behandlung ist daher erforderlich“, sagte der Arzt. Allerdings könne diese nach seiner Einschätzung ambulant durchgeführt werden.

„Er hat nur seine Bedürfnisse befriedigt“

In Beziehungen habe Armin M. nur seine Bedürfnisse befriedigt, sagte Wimmer. Der Angeklagte sei ein Mensch, der immer seine Beherrschung wahren und sich nicht von Emotionen leiten lassen wolle. Über die Tat habe er sehr sachlich und emotionslos berichtet. „Ich saß fast einem Wissenschaftler gegenüber, der ein Experiment macht“, sagte Wimmer. Bereits in seiner Jugend habe M. nach eigener Aussage kannibalistische Fantasien gehabt.

Wimmer widersprach der Darstellung des Angeklagten, er habe das Opfer auf Verlangen getötet: „Armin M. hat bei der Tat mehr an sich gedacht. Er hat sich damit einen Traum erfüllt“, sagte der Psychiater. Mit dem Essen des Toten habe er seinen Wunsch befriedigt, jemanden nur für sich zu haben. Das Sexuelle scheine bei der Tat jedoch nur sekundär zu sein.

„Leidet nicht am Strafvollzug“

Eine mögliche Ursache für die Tat sieht der Psychiater in der Verletzung, die Armin M. als acht- oder neunjähriges Kind durch die Trennung seiner Eltern erlitt. Der Vater sei von zu Hause weggefahren, ohne auch nur in den Rückspiegel seines Autos zu sehen, sagte Wilmer. Das traumatische Ereignis habe möglicherweise dazu geführt, daß der Angeklagte zu Partnern keine tiefe Beziehung aufbauen könne.

Im Gefängnis zeichne sich M. vor allem durch gute Umgangsformen aus. Die Mitgefangenen suchten mit ihm das Gespräch. „M. leidet nicht besonders unter dem Strafvollzug“, sagte Wimmer. Der Prozeß und das weltweite Medieninteresse sind für den Angeklagten offenbar alles andere als belastend. Wimmer „hatte den Eindruck, er freute sich wie ein Kind auf den Weihnachtsmann.“ Am Montag, dem sechsten Verhandlungstag, vernahm das Gericht die ehemalige Verlobte des Kannibalen unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Am 5. Januar sollen weitere Zeugen aussagen.

Text: AP
Bildmaterial: AP

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