29. August 2007 Fragen gab es keine - jedenfalls nicht von der Richterbank. Im prachtvollen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts, den der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs für öffentlichkeitswirksame Verhandlungen nutzt, wurde im Ehrenmordfall Sürücü nur kurz verhandelt. Einige Plätze blieben leer. Dabei hatte die Ermordung der 23 Jahre alten Hatun durch ihren 18 Jahre alten Bruder Ayhan durch drei Kopfschüsse aus nächster Nähe auf offener Straße im Februar 2005 das Land erschüttert (siehe: FAZ.NET-Spezial: Ehrenmord-Fall Sürücü). Erst recht rief das Urteil Aufsehen hervor: Der Mörder, der seine Schwester, die ein Kind hatte, nur wegen ihres Lebenswandels umgebracht hatte, wurde zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Seine beiden mitangeklagten älteren Brüder Alpaslan und Mutlu sprach das Berliner Landgericht frei (siehe: Ehrenmordprozeß: Haftstrafe für einen der Brüder).
Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haftstrafen gefordert. Nach ihrer Überzeugung wurde der Mord von allen Brüdern gemeinsam geplant - als Strafe für gelebtes Leben, wie die Berliner Richter urteilten. Sie glaubten freilich, den Brüdern die Tat nicht nachweisen zu können. Nach einer ausführlichen Beweiswürdigung gelangten die Richter damals zu dem Schluss, es bleibe das Bild einer Möglichkeit, das nicht weggewischt worden ist. Mit dem Verdacht, an der Ermordung ihrer Schwester beteiligt gewesen zu sein, müssten die freigesprochenen Brüder nun leben.
Aufforderung, das Land zu verlassen
Heftige politische Reaktionen waren die Folge: Der Berliner Innensenator Körting (SPD) forderte die Familie Sürücü nach dem Urteil des Landgerichts im April des vergangenen Jahres dazu auf, Deutschland zu verlassen, wenn sie denn wirklich Ehre am Leib hätte. Die CSU forderte einen Straftatbestand der Integrationsverweigerung. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Künast, sagte zu der Familie, die den Sohn der Ermordeten zu sich nehmen wollte, sie habe die Tat mitzuverantworten.
Der Europaabgeordnete der Grünen, Özdemir, hielt dem Gericht vor: Man weiß, dass solche Mordurteile im Familienrat gefällt werden. Und auch der Vorsitzende Richter musste feststellen, dass die Sürücüs zwar in Kreuzberg wohnten, aber nicht wirklich in Deutschland lebten. (siehe dazu: Necla Kelek: Anmerkungen zum Fall Sürücü).
Zeugin vom Hörensagen
Darum ging es am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof nicht. Sondern allein um die Frage, ob das Urteil des Berliner Landgerichts Rechtsfehler aufwies, die nach den engen revisionsrechtlichen Regeln beachtlich sind. Die Bundesanwaltschaft erkannte solche Mängel in der Beweiswürdigung, während der Verteidiger der beiden Brüder zwar zugestand, dass man alle offenen Fragen noch vertiefen könne. Doch habe das Landgericht die Beweise ausführlich gewürdigt.
Beweismittel war vor allem eine Zeugin Melek A., die Freundin von Ayhan Sürücü. Allerdings ist sie lediglich eine Zeugin vom Hörensagen, deren Hauptquelle der Mörder Ayhan war. Vieles fiel ihr erst ein, als sie schon unter polizeilichem Zeugenschutz lebte und sich in therapeutischer Behandlung befand. Gleichwohl versuchte die Bundesanwaltschaft in der mündlichen Verhandlung in Leipzig detailliert Lücken in der Beweiswürdigung aufzudecken. So habe es das Landgericht versäumt, von ihm selbst aufgeworfenen, wichtigen Fragen weiter nachzugehen, etwa zur Beschaffung der Waffe oder zur angeblichen Einholung religiösen Rats durch einen Bruder, ob denn angesichts des Lebenswandels der Schwester ein Mord gerechtfertigt sei, oder zum Schmierestehen während der Tat.
Neue Verhandlung wird schwierig
Der Bundesgerichtshof folgte - nach der kurzen Verhandlung für manche überraschend - dem Antrag der Anklage, die Beweiswürdigung des Berliner Landgerichts sei lückenhaft. Entscheidend war nach Ansicht der Leipziger Richter der Ausgangspunkt: Das Landgericht habe nicht ausreichend bedacht, dass die Angaben der Zeugin vom Hörensagen durch den Todesschützen zunächst bestätigt worden seien. So sei die Erörterung der zentralen Frage unvollständig, ob der Mörder Ayhan damals tatsächlich seiner Freundin die Unwahrheit erzählte. Nicht alle Gesichtspunkte, die dem entgegenstehen könnten, seien erwogen worden. Wichtige Umstände seien nicht berücksichtigt worden, etwa dass der Täter wenige Minuten nach der Tat eine SMS an seinen Bruder Alpaslan geschickt hatte, in der es um eine Verabredung zwischen beiden ging. Diese und weitere Mängel führten zur Aufhebung der Freisprüche. Denn es sei nicht auszuschließen, dass sich das Landgericht bei einer fehlerfreien Beweiswürdigung womöglich davon überzeugt hätte, dass die beiden Brüder als Täter oder Teilnehmer für die Tötung ihrer Schwester verantwortlich seien.
Die Bundesrichter hoben ausdrücklich die komplizierte Beweislage hervor. Vorsorglich sagte der Vorsitzende für die neue Hauptverhandlung vor einer Schwurgerichtskammer des Berliner Landgerichts beträchtliche Schwierigkeiten voraus. Er hatte sich zu Beginn seiner mündlichen Urteilsbegründung dem Wort der Bundesanwaltschaft von der unbegreiflichen und abscheulichen Tat angeschlossen. Das tat auch die Verteidigung: Der Mord sei durch nichts zu rechtfertigen, am allerwenigsten aus religiösen Gründen.
Brüder halten sich in der Türkei auf
Doch auch die waren letztlich Teil des Verfahrens. Hatuns Vater kam 1974 nach Deutschland, die Familie hatte zehn Kinder; ein Zwilling starb früh bei einem Verkehrsunfall. Die erste Ehe Hatuns, wegen der sie ihre Eltern vom Gymnasium genommen hatten, war arrangiert worden. Auch die zweite scheiterte, die dritte war wohl eine Scheinehe gegen Geld.
Die junge Frau, die ihren Sohn allein großzog, hatte Liebesbeziehungen; sie verließ das Elternhaus, fühlte sich durch ihre Brüder bedroht und suchte doch wieder die Annäherung an die Familie - was ihr letztlich zum Verhängnis wurde. Die beiden Brüder, die sich nun einer neuen Hauptverhandlung stellen müssen, halten sich zurzeit in der Türkei auf. Der Vater ist vor kurzem gestorben.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa, reuters