Frankfurter Folter-Affäre

„Ich hatte in dieser Situation keine andere Möglichkeit“

21. Februar 2003 Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Im Mord- und Entführungsfall Jakob von Metzler hatte Frankfurts Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner dem Verdächtigen Gewalt angedroht, wenn er den Aufenthaltsort des entführten Jungen nicht nennt. Das hat eine Diskussion darüber ausgelöst, ob Folter zulässig sei, um eine höheres Rechtsgut - wie das Leben eines Kindes - zu retten.

Im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklärt sich Vize-Polizeipräsident Daschner zur Entscheidung, dem mutmaßlichen Mörder Jakob von Metzler körperliche Schmerzen anzudrohen.

Wie sehr trifft Sie der Vorwurf, Sie hätten beim Verhör des mutmaßlichen Mörders von Jakob von Metzler Foltermethoden angeordnet? Amnesty International ist dieser Meinung und fordert eine Untersuchung von „unabhängiger Seite“.

Ich gehe davon aus, daß die Staatsanwaltschaft, welche die Ermittlungen führt, unabhängig in diesem Sinne ist. Ich hatte eine Überprüfung meines Verhaltens durch die Justiz von Anfang an gewollt. Deswegen habe ich auch den Aktenvermerk gefertigt und die Staatsanwaltschaft sofort informiert. Wenn eine unaufschiebbare polizeiliche Maßnahme getroffen werden muß und eine andere Möglichkeit nicht besteht, halte ich es nicht für gerechtfertigt, von Folter zu sprechen. Folter ist die Zufügung von Schmerzen, um der Schmerzen willen, nicht um ein Ziel zu erreichen, das man zwingend erreichen muß. Nach 42 Dienstjahren bin ich allerdings Realist genug, solche Reaktionen zu erwarten und damit umgehen zu können.

Was hat Sie am 1. Oktober bewogen, Magnus Gäfgen für den Fall, daß er weiterhin nicht den Aufenthaltsort des Entführungsopfers verrät, die Zufügung von Schmerzen anzudrohen?

Um es noch einmal klarzustellen: Es ging uns an diesem Morgen nicht um ein Geständnis. Wir hatten den Täter zu diesem Zeitpunkt schon mehr als einen Tag unter Kontrolle und 16 Stunden zuvor festgenommen. Es war klar, daß er das Lösegeld abgeholt hatte. Schon bei der ersten Durchsicht seiner Wohnung sind wesentliche Beweismittel sichergestellt worden. Wir waren nicht in Beweisnot, im Gegenteil: Die Frage richtete sich nur darauf, wo ist das Kind? Nicht darauf, wer ist der Täter? Es ging uns um reine Gefahrenabwehr und nicht um die Strafverfolgung.

Welche Erwägungen spielten für Sie die entscheidende Rolle?

Wir mußten davon ausgehen, daß das Kind seit mindestens Sonntagabend, seitdem Magnus G. observiert wurde, unversorgt war. Daß es weder Wasser noch Nahrung erhalten hatte. G. hatte zuvor angegeben, der Junge sei in einer Hütte im Wald bei Langen versteckt. Dort wurde dann auch eine Schlafstelle gefunden, auch Blutspuren. Wir mußten daher davon ausgehen, daß sich Jakob von Metzler in akuter Lebensgefahr befinde. Und wir waren der Überzeugung, daß wir keine Zeit zu verlieren hatten, keine Minute. Nachdem alle Appelle an sein Gewissen und die Hinweise auf die gravierenden Folgen seines Verhaltens vergeblich geblieben waren und er uns mehrfach belogen hatte, konnten wir nicht weiter nur zusehen.

Wie muß man sich Gäfgens Verhalten in dieser Situation vorstellen: War er kleinlaut und verschüchtert oder arrogant?

Ich habe ihn persönlich nie gesehen. Es ist ein polizeilicher Grundsatz, wenn man schwerwiegende Entscheidungen treffen muß, sich nie ins Detail einzumischen. So darf etwa ein Polizeiführer nie mit Geiseln oder Geiselnehmern sprechen. Man hat mich nur über den Ablauf der Vernehmung informiert und mir gesagt, daß er cool gewirkt und den Eindruck erweckt hat, „ihr könnt mir gar nichts“. Aber noch einmal: Mein Part war in dieser Situation nicht jener der Strafverfolgung, sondern der Gefahrenabwehr.

Laut Berichten fiel Ihre Entscheidung, den Verdächtigen auf diese Weise unter Druck zu setzen, innerhalb von 20 Minuten. War Ihnen klar, daß Sie sich damit auf eine gefährliche juristische Gratwanderung begaben?

Die Darstellung mit den 20 Minuten trifft nicht zu. Aber natürlich hat sich die Situation zugespitzt. Zuvor hatten wir die Möglichkeit durchgespielt, den Verdächtigen mit der Schwester des Opfers zu konfrontieren oder seine Mutter beizuziehen. Inzwischen hatte er aber Angaben gemacht über angebliche Drahtzieher und den Aufenthaltsort des Jungen, was sich allerdings beides als Lügengebäude entpuppte. Ich war am Vorabend bis spät abends im Präsidium und habe mich später noch informieren lassen. Schon zu diesem Zeitpunkt habe ich gesagt, wenn auch das alles nichts bringt, werden wir zu anderen Mitteln greifen müssen. Ich habe mir natürlich Gedanken über die Risiken gemacht, angesichts der Strafandrohung für Aussageerpressung. Risiken übrigens auch für meine Familie. Denn wenn ein Gericht zu dem Ergebnis käme, ich hätte mich strafbar gemacht, dann müßte ich auch damit rechnen, aus dem Dienst entfernt zu werden und Pensionsansprüche aus 42 Dienstjahren zu verlieren. Aus der Tatsache, daß ich dieses Risiko eingegangen bin, entnehmen Sie, daß ich mir die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Ich hatte aber keine andere Möglichkeit.

Haben Sie sich zuvor juristisch beraten lassen?

Ich war viele Jahre Polizeiführer auch in kritischen Lagen, ich denke, daß mir die Regularien bekannt sind.

Wenn Magnus Gäfgen weiter geschwiegen hätte, hätten Sie verfügt, daß man ihn tatsächlich schlägt oder auf andere Weise Schmerzen zufügt?

Schlagen war ausgeschlossen, Verletzungen auch. Schmerzen zufügen, ja.

Wie muß man sich das vorstellen?

Es gibt zum Beispiel Polizeigriffe, um Randalierer ruhig zu stellen, ohne gleich zu prügeln. Wenn ich lese, daß wir Elektroschocks in Erwägung gezogen hätten, dann ist das völliger Quatsch. Wir haben bewußt einen Polizeiarzt hinzugezogen, der uns die Grenzen aufzeigen sollte.

Wurde erwogen, Drogen als „Wahrheitsserum“ einzusetzen?

Der Auftrag lautete nur zu prüfen, ob es Medikamente gibt, welche die psychische Widerstandskraft herabsetzen und ob man dieses schnell beschaffen könne. Damit wollten wir vermeiden, G. notfalls Schmerzen zufügen zu müssen. Das war aber nicht zu realisieren, deswegen haben wir den Gedanken wieder fallengelassen.

Gäfgen behauptet in einer Vernehmung, er sei am Morgen des 1. Oktober einem ständigen Psychoterror durch die vernehmenden Beamten ausgesetzt gewesen.

Ich halte das für eine Erfindung. Mir wurde berichtet, daß zunächst noch einmal sehr eindringlich an sein Gewissen appelliert und ihm klargemacht worden sei, daß aus der Entführung Mord werde, wenn das Opfer sterbe, wofür er die moralische und strafrechtliche Verantwortung trage. Erst dann habe man ihm gesagt, wenn er jetzt keine Aussage zum Aufenthaltsort mache, dann müßten wir ihm weh tun. Ohne weitere Einwirkung hatte er zehn Minuten später eingeräumt, das Kind könne tot sein. Unmittelbar danach hat er den Fundort der Leiche genannt. Daraufhin wurde das Verhör abgebrochen.

Wie werden Ihrer Erwartung nach die Ermittlungen gegen Sie ausgehen?

Ich bin Optimist.

Fühlen Sie sich vom Gesetzgeber allein gelassen, weil er, wie die Diskussion der vergangenen Tage zeigt, für eine solche kritische Situation keine klare Regelung geschaffen hat?

Nein, der Gesetzgeber kann nicht jede Eventualität regeln. Wohlgemerkt, wir hatten nicht etwa über einen finalen Rettungsschuß zu entscheiden, sondern über die Androhung und mögliche Zufügung erträglicher Schmerzen. Dazu gibt das Polizeirecht in Hessen die rechtlichen Möglichkeiten. Zum einen über den Auftrag zur Gefahrenabwehr mit der Befugnis, Menschen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben zu retten und unter Umständen dabei die Schußwaffe einzusetzen. Wenn ich die Schußwaffe einsetzen darf, dann darf ich auch die bloßen Hände einsetzen. Außerdem sagt das Gesetz über Sicherheit und Ordnung ausdrücklich, daß die Vorschriften über Notwehr und Nothilfe unberührt bleiben. Es gibt genügend Gerichtsurteile, die anerkennen, daß die Polizei auch im Dienst diese Jedermannsrechte habe. Wir hatten es mit einer Extremsituation zu tun, die jetzt einer Überprüfung durch die Justiz bedarf. Das ist in Ordnung so.

Was empfinden Sie bei dem Gedanken, daß Magnus Gäfgen seine mündliche Prüfung zum Ersten juristischen Staatsexamen abgelegt hat und eines Tages vielleicht als Rechtsanwalt arbeiten könnte?

Das ist eine Entscheidung der Justiz, die ich nicht kommentieren möchte. Ich habe es schlicht und einfach zur Kenntnis genommen. Im Verfahren haben wir sehr viel Schlimmeres erlebt, als die Tatsache, daß er jetzt seine Prüfung fertig machen kann. Der Tod des Jungen. Die Betroffenheit der Eltern.

Da Sie gerade die Eltern erwähnt haben: Hilft es Ihnen, daß sie Ihr Vorgehen gutheißen?

Das fand ich sehr positiv, ja.

Für wie fair halten Sie die Berichterstattung in den Medien?

Ich möchte das differenziert sehen. Es ist durchaus objektiv und sachlich berichtet worden. Aber eben nur teilweise. Und alles andere möchte ich nicht kommentieren.

Finden Sie es angemessen, daß so groß über den Vorfall berichtet wird?

Damit mußte ich rechnen. Aus meiner Sicht ist sehr bedauerlich, daß auch meine Familie betroffen ist. Es sind natürlich Ängste entstanden. Ich kann die Sorgen nicht einfach vom Tisch wischen, wenn meine Tochter liest: Strafe für Aussageerpressung: ein Jahr bis zehn Jahre, Rücktrittsforderung und das alles, dann ist das nicht einfach zu verkraften. Aber wir haben das aufgearbeitet und ich denke, wir können damit zurechtkommen.

Haben Sie eine Erklärung dafür, warum das jetzt publik wurde?

Nein. Ich warte seit dem 1. Oktober darauf.

Bereuen Sie Ihr Vorgehen?

Nein.

Würde Sie unter den gleichen Voraussetzungen noch einmal die gleiche Entscheidung treffen?

Ja. Es sei denn, es sagt mir jemand eine andere Möglichkeit, die besser ist. In der Demokratie gibt es den Begriff des Konstruktiven Mißtrauensvotums. Wenn man Kritik übt, dann soll man bitte auch sagen, was man hätte besser machen können. Das ist bis heute nicht geschehen.

Die Fragen stellten Adrienne Lochte und Helmut Schwan



Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.02.2003, Rhein Main Zeitung
Bildmaterial: dpa

 
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