29. August 2006 Die vor acht Jahren verschleppte Natascha Kampusch will nach der Flucht aus ihrem Kellerverlies eine Ausbildung beginnen. Der Wiener Rechtsanwalt Günter Harrich sagte vor einem Treffen mit der 18jährigen, er wolle dazu beitragen, daß die junge Frau in fünf Jahren halbwegs vernünftig leben kann. Natascha Kampusch beschrieb er als eine zarte und intelligente Frau.
Die österreichische Polizei durchsuchte unterdessen erneut das Haus, in dem das Mädchen jahrelang gefangen gehalten worden war. Der Anwalt Harrich stellte bereits einen Antrag nach dem Verbrechensopferhilfegesetz, damit Natascha eine Entschädigung erhält und ihre Therapiekosten ersetzt bekommt. Er will sie auch zu den Befragungen durch das österreichische Bundeskriminalamt (BK) begleiten, um darauf zu schauen, daß die Vernehmungen nicht zu sehr ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen.
Auf Wunsch seiner Mandatin kaufte er ihr einige Kosmetika. Weil Natascha Kampusch derzeit über kein Geld verfügt, sprang der sie betreuende Kinder- und Jugendpsychiater Max Frisch mit einer kleinen Summe ein.
Untersuchungen dauern an
Das BK erklärte, die Arbeit im Haus des Entführers werde wohl noch einige Tage dauern. Gesucht werde nach möglichen weiteren, in den Bauplänen nicht verzeichneten Hohlräumen. Gefunden wurden bisher keine. Zwölf Beamte seien noch immer damit beschäftigt, Spuren zu sichern. In dem Haus und in dem Verlies unter der Garage seien zahlreichen Unterlagen beschlagnahmt worden.
Einen Termin für eine weitere Befragung von Natascha Kampusch gab es nicht. Das Entführungsopfer hat inzwischen auch einen PR-Berater, bei dem über 70 Anfragen internationaler Medien eingingen. Die Anfragen, die hauptsächlich aus Europa, aber auch aus den USA und dem asiatischen Raum kommen, betreffen hauptsächlich ein Interview mit Natascha und aktuelle Fotos der 18jährigen, wie der PR-Berater
Dietmar Ecker erklärte. Er werde die Anfragen sammeln und dann mit seiner Kundin besprechen.
Das österreichische Justizministerium plante unterdessen strengere Strafen für drastische Fälle von Freiheitsentziehung. Wir haben bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Lücke zwischen erpresserischer Entführung und bloßer Freiheitsentziehung schließen soll, sagte der Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger. Hätte der Entführer von Natascha Kampusch sich nicht nach deren Flucht in der vergangenen Woche das Leben genommen, hätten ihm bei einer Verurteilung höchstens zehn Jahre Haft gedroht, da er keine Lösegeldforderungen stellte.
Text: FAZ.NET mit Material von DPA
Bildmaterial: AP