13. Mai 2005 Papst Benedikt XVI. hat den Prozeß zur Seligsprechung seines Vorgängers Johannes Paul II. eingeleitet. Der Papst verkündete die Eröffnung des Verfahrens am Freitag während eines Treffens mit den Geistlichen Roms in der Lateran-Basilika. Benedikt XVI. reagierte damit auf die hohe Popularität seines Vorgängers.
Die schnelle Seligsprechung war nach dem Tod Johannes Pauls II. am 2. April von vielen Katholiken und zahlreichen Kardinälen gefordert worden. Gläubige auf dem Petersplatz hatten während der Beerdigung des letzen Papstes die Worte Santo Subito (Sofort heilig) gerufen.
Normalerweise darf die Seligsprechung, eine Vorstufe zur Heiligsprechung, erst fünf Jahre nach dem Tod eines Kandidaten eingeleitet werden. Doch schon Papst Johannes Paul II. hatte sich bei der Seligsprechung von Mutter Teresa über die Bestimmungen hinweggesetzt.
Amerikaner wird neuer Glaubens-Präfekt
Papst Benedikt XVI. hat unterdessen den Erzbischof von San Francisco, William Joseph Levada, zum neuen Präfekten der Glaubenskongregation ernannt. Bevor er zum Papst gewählt wurde, war Joseph Kardinal Ratzinger selbst über 20 Jahre lang oberster Glaubenshüter der katholischen Kirche.
Eine Seligsprechung bedeutet, daß die katholische Kirche durch Urteil des Papstes feststellt, daß eine verstorbene Person vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Daraus ergibt sich die offizielle Empfehlung an die Lebenden, sie als Vorbilder und als Fürsprecher bei Gott anzunehmen. Im Unterschied zu Heiligen werden Selige in der Regel nicht weltweit, sondern lediglich in einer begrenzten Region oder von einer bestimmten kirchlichen Gemeinschaft verehrt.
Ruf der Heiligkeit
Der Seligsprechung geht ein vom jeweiligen Ortsbischof einzuleitender Seligsprechungsprozeß voraus. Dazu müssen die Ortskirchen Informationen über Leben und Sterben der betreffenden Person sammeln und ein Wunder oder ein Martyrium sowie Tugendhaftigkeit und den Ruf der Heiligkeit nachweisen.
Nach Abschluß dieses Verfahrens werden die Akten der vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen zugeleitet. Die 1969 im Zuge einer Kurienreform von Papst Paul VI. gegründete Institution prüft in einem eigenen Verfahren die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen und holt gegebenenfalls Gutachten über Wunder ein. Das Kirchenrecht schreibt eine Fünfjahresfrist zwischen dem Tod einer Person und dem Beginn des Seligsprechungsverfahrens vor.
Nun hat Benedikt XVI. also überraschend angekündigt, daß der Prozeß für seinen im April verstorbenen Vorgänger durch die von ihm bewilligte Ausnahme (Dispens) unverzüglich beginnen kann. Johannes Paul II. selbst hat in seinem über 26 Jahre langen Pontifikat 1.338 Menschen selig und 483 heilig gesprochen, mehr als alle seine Vorgänger zusammen.
Benedikt XVI. will offenbar die Seligsprechungs-Feiern weniger in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit rücken, als dies seine Vorgänger getan haben. Er kehrt zu der vor 1975 gültigen Ordnung zurück, wonach der Präfekt der Heiligsprechungs-Kongregation, derzeit Kardinal Jose Saraiva Martins, und nicht der Papst selbst diesen Zeremonien vorsteht.
Das Kirchenoberhaupt behält sich die Leitung der Heiligsprechungszeremonien vor. An diesem Samstagnachmittag (14. Mai) findet im Petersdom die erste Seligsprechung des neuen Pontifikats statt. Dabei werden die deutschstämmige amerikanische Ordensfrau Maria Anna Barbara Cope (1838-1918) und die spanische Ordensgründerin Asuncion del Corazon de Jesus (1868-1940) zur Ehre der Altäre erhoben.
Text: FAZ.NET mit Materlal von dpa/AFP
Bildmaterial: AP, dpa/dpaweb