19. September 2007 Die Zeitehe mit einer Frau - den schiitischen Muslimen ist der Vorschlag Gabriele Paulis längst bekannt (Siehe auch: Kandidatur für CSU-Vorsitz: Pauli fordert Ehe auf Zeit). Sie dürfen eine solche Ehe eingehen, den sunnitischen Muslimen ist sie nicht erlaubt. Einige Stunden kann die Zeitehe dauern, auch viele Jahre. Einzige Bedingung ist, dass die zwei Partner einen Ehevertrag vereinbaren. Er legt die genaue Dauer der Ehe fest, das Entgelt, das der Mann der Frau bei Antritt zahlt, und eventuell auch die Zahl der sexuellen Begegnungen. Der Mann darf schon verheiratet sein, seine Frau hat er von der Zeitehe nicht in Kenntnis zu setzen.
Die Zeitehe bleibt also geheim. Die Frau hat die Verbindung hingegen unverheiratet einzugehen. Gehen Kinder aus der Zeitehe hervor, sind sie legitim. Sie haben aber nicht die gleichen Rechte wie Kinder aus einer Dauerehe. Der Erstgeborene des Qadscharenschahs Nasir al Din etwa wurde von der Thronfolge ausgeschlossen, weil er einer Zeitehe entstammte. Unterhalts- und Erbansprüche entstehen für die Frau aus der Zeitehe nicht.
Ehe mit einer Sighe
Zwischen den Schiiten und Sunniten ist die Zeitehe umstritten. Die sunnitischen Araber nennen sie muta, also Genuss. Auch die Schiiten im Irak und im Libanon praktizieren sie nicht, nur die Schiiten in Iran, und sie verwenden natürlich einen anderen Begriff. Sie sagen Ehe mit einer Sighe, also mit einer Frau, die eben vorübergehend diese Form der Ehe eingeht.
Den Sunniten werfen die Schiiten vor, eine von Mohammed gebilligte Praxis geändert zu haben, und berufen sich auf Vers 24 der Koransure 4. Schon im Arabien vor Mohammed und auch in den Jahren des Propheten des Islams war die Ehe auf Zeit verbreitet, praktiziert wurde sie vor allen von Reisenden. Verboten hat sie erst Umar, der zweite rechtgeleitete Kalif. Die Imame der Schiiten, also die Nachfolger des Kalifen Ali, haben sie indes ausdrücklich gebilligt.
Zeitehe weniger verbreitet als in der Vergangenheit
Die Debatte zur Zeitehe bewegt sich zwischen den Begriffen des legalisierten Konkubinats und der legalisierten Prostitution. In der Geschichte und in der Gegenwart kommen Zeitehen vor allem zwischen Männern und Frauen zustande, die keine Dauerehe eingehen könnten, etwa zwischen Partnern aus verschiedenen gesellschaftlichen Schichten oder aus unterschiedlichen Religionen. Reiseberichte aus dem 19. Jahrhundert schilderten auch, dass selbst Ausländer, die vorübergehend in Iran gelebt hatten, Zeitehen eingingen, überwiegend mit Armenierinnen.
Heute ist die Zeitehe weniger verbreitet als in der Vergangenheit. Auf sie ließen sich meist Frauen ein, die damit ihr Leben finanzierten und das ihrer Familie. Männer, die eine Zeitehe schlossen, waren meist Reisende, aber auch Bauern, die sich über die Zeitfrauen etwa Pflückerinnen für die Ernte sicherten. Durchgesetzt hat sich die Meinung, dass die Zeitehe in dem Gebiet, in dem sie praktiziert wird, die gewöhnliche Prostitution vermindert hat. In der Islamischen Republik Iran ist die Zeitehe heute Teil des geltenden staatlichen Rechtssystems, in Saudi-Arabien, wo es eine bedeutende schiitische Minderheit gibt, gilt sie indes als Prostitution - und auf die steht die Todesstrafe.
Text: F.A.Z., 20.09.2007, Nr. 219 / Seite 11