10. November 2008 nbu./löw. BRÜSSEL/BERLIN, 10. November. Die Außenminister der EU haben am Montag in Brüssel den formalen Beschluss zur Entsendung einer europäischen Marinemission vor die Küste Somalia gefasst, mit der die Piraterie bekämpft werden soll. Die Operation "Atalanta", die schon seit einiger Zeit vorbereitet wird, soll insbesondere Schiffe des Welternährungsprogrammes schützen, die Hilfslieferungen für die Bevölkerung nach Somalia bringen. Zu ihrem Auftrag gehört aber auch der Schutz des allgemeinen Handelsverkehrs in den Gewässern, die immer wieder von Piraten unsicher gemacht werden.
Die Mission soll im Dezember beginnen. Sie wird von einem britischen Vizeadmiral vom englischen Northwood aus geführt. Für nächste Woche ist in Brüssel eine Truppenstellerkonferenz geplant, bei der Deutschland voraussichtlich eine Fregatte für die Operation zur Verfügung stellen wird. Im Dezember will der Kommandeur die erste Einsatzfähigkeit erreichen. Im Augenblick werden Schiffe in der Region durch eine Einsatzgruppe der Nato geschützt, an der sich Deutschland allerdings nicht beteiligt. Der Auftrag der Flotte lautet, gefährdete Schiffe durch Begleitung oder das Abstellen von Soldaten an Bord zu schützen. Außerdem soll das Seegebiet überwacht werden. Gegen Piraten darf mit Gewalt vorgegangen werden.
Als schwierig erwies sich bei der Planung die Klärung der Frage, was mit aufgegriffenen Piraten geschehen solle. Schon die Nato hatte darauf bei der Vorbereitung ihres Einsatzes keine Antworten gefunden, weil das Völkerrecht für internationale Missionen hier keine Regelungen vorsieht. Im Ratssekretariat der EU bemüht man sich um die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für die Mission, was nach Auskunft von Diplomaten aber die unterschiedlichen nationalen Regelungen nicht ersetzen kann. Vorgesehen ist, dass festgenommene Piraten nach dem nationalen Recht des Staates behandelt werden, dessen Schiffsbesatzung sie gefasst hat. Wenn die deutsche Marine also Piraten festsetzt, dann müssten sie in Deutschland vor Gericht gestellt werden. Möglich sei aber auch eine strafrechtliche Zusammenarbeit mit einem anderen EU-Staat oder einem Drittstaat, sofern der die grundlegenden Bürger- und Menschenrechte beachte, hieß es in Brüssel.
In der Bundesregierung herrscht indes Uneinigkeit über die Ausgestaltung des Mandats für die Mission. Während das Verteidigungsministerium darauf dringt, möglichst aktiv gegen Seeräuber vorgehen zu können, bremst das Auswärtige Amt. Einigkeit besteht darin, dass die für die EU-Mission vorgesehene deutsche Fregatte präventive Aufgaben wahrnehmen kann: Eskortaufgaben, Seeraumüberwachung, Abschreckung durch Präsenz, Abdrängen von Angreifern auf Handelsschiffe. Wieweit auch repressive Aufgaben wahrgenommen werden können, darüber wird noch verhandelt. Der Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte am Montag: "Bundeswehrsoldaten sind nicht Hilfspolizisten vor der Küste Somalias." Verteidigungsminister Jung (CDU) geht dagegen davon aus, dass es zu Gefangennahmen kommen kann. Dann müsse sichergestellt sein, dass es auch zu Verurteilungen komme, sagte er in Brüssel.
Eine der erwogenen Möglichkeiten besteht darin, dass Bundespolizisten sich auf der Fregatte einschiffen, die Aufgaben wie Festnahme und Beweissicherung übernehmen könnten. Anders als Soldaten seien Polizisten hierfür ausgebildet und unzweifelhaft befugt, heißt es. Grundlage für die Zusammenarbeit wäre Artikel 35 des Grundgesetzes, der die gegenseitige Amtshilfe von Behörden regelt. Auf dem Weg ans Horn von Afrika ist bereits eine Fregatte, die unter dem Anti-Terror-Mandat OEF dort operieren soll. Sie soll Anfang 2009 die OEF-Marinegruppe führen. Es wird ein rechtlicher Weg gesucht, damit auch dieses Schiff gegebenenfalls zur Piratenabwehr aktiv eingreifen kann, etwa wenn es sich in der Nähe befindet.
FDP und Grüne kritisierten die Bundesregierung. Der FDP-Verteidigungspolitiker Stinner bezeichnete es als "absurd" und einen "Skandal", dass die Regierung nicht in der Lage sei, die Aufgabe, die Seewege zu sichern, in ein konsistentes Mandat zu fassen. "Demnächst soll also eine deutsche Fregatte am Horn von Afrika ausschließlich Piraterie bekämpfen, und eine andere soll dort ausschließlich Terrorismus bekämpfen. Wie die Soldaten vor Ort unterscheiden sollen, ob sie Terroristen oder Piraten vor sich haben, bleibt völlig ungeklärt." Die Bundeswehr habe sowohl völker- wie verfassungsrechtlich schon heute die Befugnis, sich am Kampf gegen Piraterie zu beteiligen. Der Grünen-Politiker Nouripour bemängelte hingegen, der "politische Rahmenprozess" müsse begonnen werden, ehe der Verteidigungsminister deutsche Schiffe zusagen könne. Die Bundesregierung müsse sich dem Somalia-Konflikt und dem Problem der Raubfischerei vor Somalia widmen.
Text: F.A.Z.
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