Prominenten-Urteil

Rekordschmerzensgeld für Caroline-Tochter

Caroline und Ernst August: Schmerzensgeld für die Tochter

Caroline und Ernst August: Schmerzensgeld für die Tochter

06. Oktober 2004 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Caroline-Tochter Alexandra ein Rekordschmerzensgeld von mehr als 76.000 Euro wegen der Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos zugesprochen. Der BGH bestätigte in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts.

Prinzessin Caroline und Prinz Ernst August von Hannover hatten im Namen ihrer inzwischen fünfjährigen Tochter gegen den Abdruck zahlreicher Bilder in den Gong-Zeitschriften „Die Aktuelle“ und „Die Zwei“ geklagt. Nach Angaben von Matthias Prinz, Anwalt der Familie, handelt es sich um das höchste Schmerzensgeld, das jemals einem Minderjährigen in einem Presserechtsprozess zugesprochen worden ist. „Es gibt in der Rechtsprechung einen eindeutigen Trend zu höheren Entschädigungen“, sagte Prinz.

Gericht: Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt

Dem Anwalt zufolge haben die beiden Blätter des Gong Verlags zwischen Sommer 1999 und Sommer 2000 unter anderem Aufnahmen des Mädchens auf dem Arm der Mutter beim Verlassen der Geburtsklinik gedruckt. In einem weiteren Fall habe sich ein Fotograf auf einem Baum auf dem Privatgrundstück der Familie versteckt. Das Kammergericht sah dadurch das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt. Eine Begründung des BGH-Urteils liegt noch nicht vor.

Erst in der vergangenen Woche hatte der BGH den Abdruck von Fotos einer anderen Tochter der Prinzessin von Monaco, Charlotte Casiraghi, untersagt. Im Juni hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil zugunsten Carolines die deutschen Gerichte gerügt, weil sie die Pressefreiheit auf Kosten des Persönlichkeitsschutzes bevorzugten.

Text: FAZ.NET mit Material von dpa
Bildmaterial: Pool

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche