Metzler-Prozeß

Angeklagter war sich der Risiken bewußt

22. April 2003 Im Frankfurter Prozess um den Mord an dem Bankierssohn Jakob von Metzler hat der angeklagte Markus Gäfgen am Dienstag Risiken seines Plans zur Entführung des Jungen eingeräumt. Es sei ihm klar gewesen, dass er bei einem Scheitern des Vorhabens ins Gefängnis gehen müsse, sagte Gäfgen am dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht. Der 28-Jährige beteuerte erneut, er habe den Tod des elfjährigen Jungen nicht gewollt.

Er räumte zusätzlich ein, nach seiner Festnahme der Polizei zunächst „Lügengeschichten“ präsentiert zu haben. So habe er etwa erzählt, dass er nur der Geldbote gewesen sei, sagte er. So gab er zu, drei Bekannte als Mittäter als Vorwand beschuldigt zu haben. Er habe ein paar Stunden Ruhe haben wollen und die „einzige Möglichkeit“ darin gesehen, dass er andere Namen nenne, begründete der 28-Jährige seine Aussage. Er habe alles erzählen wollen, aber dies in der Atmosphäre dieser Vernehmung nicht gekonnt. Gäfgen gab deshalb nach eigener Darstellung zunächst auch fälschlicherweise an, dass der kleine Jakob am Langener Waldsee in der Nähe Frankfurts versteckt sei.

Das Gericht zweifelt auch an der Darstellung, dass Gäfgen dem enführten Jungen Alkohol verabreichen habe wollen, damit dieser einen „Filmriss“ bekomme und alles vergesse. Dem Vorsitzenden Richter Hans Bachl fiel es nach eigenen Worten „schwer, die Geschichte mit dem Alkohol nachzuvollziehen“. Daraufhin räumte der 28-jährige Angeklagte ein, er könne verstehen, dass sich dies im Nachhinein wie eine „Schutzbehaupthauptung“ anhöre.

Angeklagter gab Tötung bereits zu

Gäfgen hatte bereits am zweiten Verhandlungstag gestanden, den kleinen Jakob im September vergangenen Jahres unmittelbar nach der Entführung in seiner Wohnung getötet zu haben, weil dieser sich gewehrt habe. Er bestritt jedoch, den Jungen vorsätzlich umgebracht zu haben.

Der Angeklagte hatte gesagt, sein Plan habe vorgesehen, dem Jungen in einer Hütte Wodka einzuflößen, damit er sich an seinen Entführer nicht mehr erinnern könne. Mit dem Lösegeld aus der Entführung wollte Gäfgen seinen luxuriösen Lebensstil finanzieren. Im Lauf der Verhandlung am Dienstag wurde noch eine Aussage Gäfgens über die Umstände seiner Festnahme und die Bedrohungen während des Polizei- Verhörs erwartet.

Gewaltandrohung kam zunächst nicht zur Sprache

Magnus G. schilderte vor Gericht zunächst nicht, wie und in welcher Form ihm in seiner Vernehmung Gewalt angedroht worden war. Der Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner hatte angeordnet, dem Angeklagten Gewalt anzudrohen, wenn er den Aufenthaltsort des Jungen nicht preisgebe. Wegen dieser Drohungen hatte das Gericht zu Beginn des Prozesses alle Geständnisse, die Magnus G. vor dem Verfahren abgelegt hatte, für unverwertbar erklärt. Der Angeklagte gestand aber vor eineinhalb Wochen vor Gericht erneut, im September 2002 den damals elfjährigen Jakob entführt und getötet zu haben.



Text: @cop

 
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