19. Februar 2004 Der ehemalige sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) hat den Rechtsstreit um die Internet-Adresse www.Kurt-Biedenkopf.de vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verloren. Biedenkopf wollte erreichen, daß dieser - derzeit gelöschte - Domain-Name auch für die Zukunft gesperrt und an niemanden vergeben wird, auch nicht an andere Träger des gleichen Namens. Sein Revisionsantrag wurde am Donnerstag jedoch zurückgewiesen, wie der BGH in Karlsruhe mitteilte. Die Begründung solle am Freitag nachgeliefert werden.
Biedenkopf, der nach Angaben seines Anwalts diese Domain für sich selbst nicht registrieren lassen will, sah in der möglichen Vergabe an andere Träger des gleichen Namens eine Verletzung seines Namensrechts. Er hatte die deutsche Vergabestelle für Domainnamen, Denic, auf Unterlassung verklagt.
Einen Kurt, der bei Biedenkopf wohnt
Biedenkopf hatte in dem noch zu seinen Amtszeiten im Jahr 2001 begonnenen Rechtsstreit bereits mit seiner Klage gegen den urspünglichen Inhaber der Domain www.Kurt-Biedenkopf.de Erfolg - und so die rechtskräftige Löschung dieser Internet-Adresse erreicht. Dieser Anmelder war von der Denic registriert worden, weil er behauptete, einen Kurt zu kennen, der in Biedenkopf in Hessen wohnt, wie Biedenkopfs Anwalt Joachim Kummer in der Revisionsverhandlung erläuterte. Nach dem Prioritätsprinzip hatte der Mann, der selbst einen anderen Namen trägt, als Erstanmelder den Zuschlag erhalten.
Im Streit um die völlige Sperrung dieser Domain war Biedenkopf jedoch vor dem Landgericht Dresden und dem Oberlandesgericht Dresden unterlegen und deshalb in die Revision gegangen. Der Anwalt der Denic sah für das angestrebte ausnahmslose Verbot dieser Domain keine Rechtsgrundlage. Prominente hätten keine Sonderrechte gegenüber Normalsterblichen. (Aktenzeichen: I ZR 82/01)
Text: ddp