„Bild“ und der Presserat

„Wir brauchen saubere Verfahren“

Nicht nur dem Presserat mißfällt die „Bild”-Berichterstattung

Nicht nur dem Presserat mißfällt die „Bild”-Berichterstattung

22. Januar 2006 Die „Bild“-Zeitung ist das Presseorgan, dessen Berichterstattung mit großem Abstand am häufigsten vom Presserat beanstandet wird. Trotz der Vorgabe im Pressekodex und einer Selbstverpflichtung des Verlages, Rügen in der Zeitung zu veröffentlichen, sind nach Angaben des Presserates sechs öffentliche Rügen aus dem Jahr 2004 noch nicht abgedruckt worden. Fragen zur Zusammenarbeit mit dem Presserat an Tobias Fröhlich, den Sprecher der „Bild“-Zeitung.

Die Zusammenarbeit zwischen „Bild“ und dem Presserat ist nicht frei von Spannungen. Im Zusammenhang mit der „Miles & More“-Affäre 2002 beschwerte sich Chefredakteur Kai Diekmann über die „Gralshüter der sauberen Recherche“ und sagte: „Die Zweifel des deutschen Presserates an der Wahrhaftigkeit der von uns erhobenen Vorwürfe sind absurd und stellen die Sinnhaftigkeit dieser Institution in Frage.“ Steht die „Sinnhaftigkeit“ für „Bild“ heute immer noch in Frage?

In der Bonusmeilenaffäre wurde die Wahrhaftigkeit unserer Berichterstattung von einem Mitglied des Presserates angezweifelt, obwohl nicht der geringste Anhaltspunkt für diesen Vorwurf vorlag. Entgegen dieser Vorverurteilung hat der Presserat später festgestellt, daß die „Vorgehensweise der journalistischen Sorgfaltspflicht entspricht“ und Recherche wie auch Veröffentlichung keinerlei Anlaß für Kritik gaben. Im übrigen kann nur der Presserat selbst seine Sinnhaftigkeit erschüttern, beispielsweise durch Verfahrenswillkür, Parteilichkeit oder derart kryptische Begründungen, daß die Entscheidungen für die tägliche Redaktionsarbeit mangels klarer Vorgaben unbrauchbar sind.

Auch wegen der Rüge für den Abdruck eines Fotos des 2004 von Terroristen getöteten Amerikaners Nicholas Berg gab es öffentlichen Streit zwischen „Bild“ und dem Presserat. Kai Diekmann forderte damals „mehr Transparenz“. Gab es danach Gespräche und Konsequenzen beim Presserat oder in der Zusammenarbeit?

Auch hier ging es um eine öffentliche Vorverurteilung und die Konsequenzen für die Unbefangenheit der Spruchkammern. Generell ist die Spruchpraxis des Presserats zu sogenannten „Gewaltbildern“ außerordentlich problematisch, weil sie keine klare Linie erkennen läßt. Wir haben hierzu in einem Hearing beim Presserat einige praxistaugliche Vorschläge gemacht, ohne daß diese bisher Berücksichtigung fanden. Allerdings überarbeitet, wie zu hören ist, der Presserat derzeit aufgrund unserer Kritik seine Verfahrensordnung, die den Redaktionen bisher nur unzureichend rechtliches Gehör und keine Möglichkeit der Überprüfung presseratlicher Entscheidungen bot.

Wie geht „Bild“ mit Rügen des Presserates um? Setzt man sich danach in der Redaktion zusammen und überlegt, welche Konsequenzen aus einer Rüge zu ziehen sind? Gibt es dadurch eine Sensibilisierung für bestimmte problematische Formen der Berichterstattung?

Jede Sanktion des Presserates ist ärgerlich. Ob sie zu einer internen Diskussion führt, ist Sache des Einzelfalls. Fünf der sechs Rügen, die Bild 2005 erhielt, betrafen Regionalausgaben und waren Folge handwerklicher Unaufmerksamkeit, nämlich unzureichende Anonymisierung von Beteiligten. Was der Pressekodex hierzu vorgibt, ist richtig und allen bekannt, daß die Fehler dennoch passieren, um so ärgerlicher. Kai Diekmann hat daher in einem Schreiben alle Mitarbeiter aufgefordert, auf größte handwerkliche Sorgfalt zu achten.

Gibt es dadurch eine Sensibilisierung für bestimmte problematische Formen der Berichterstattung?

Der verbleibende Fall betraf die Bundesausgabe wegen der Berichterstattung über einen aufsehenerregenden Mordfall mit vom Gericht festgestellten kannibalistischen Tatumständen. Der Täter war zunächst wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Der BGH stellte später die Schuldfähigkeit fest, doch konnte wegen des bereits rechtskräftigen Freispruchs keine Verurteilung wegen Mordes mehr erfolgen. Der Presserat rügte die Veröffentlichung eines Fotos des „unschuldigen“ Täters sowie die Verwendung des Begriffs „Kannibale“. Entgegen dieser sehr rechtsformalistischen Auffassung des Presserates halten wir unsere Berichterstattung weiterhin für journalistisch einwandfrei.

Wie ist es zu erklären, daß die „Bild“-Zeitung immer wieder für sehr ähnliche Verstöße gegen den Pressekodex gerügt wird, konkret zum Beispiel für ihre Berichterstattung über Selbstmorde? Sind die Regeln des Pressekodex in dieser Hinsicht für eine Boulevardzeitung nicht praxistauglich? Was erwidern Sie dem Eindruck, daß die Rügen zum sensiblen Thema Selbstmord ohne Folgen für die spätere Berichterstattung über andere Selbstmordfälle sind?

Eine Reihe von Suiziden hat eine derart große Öffentlichkeit, daß die Nichtberichterstattung der Nachrichtenunterdrückung gleichkäme - wie bei Hunter S. Thompson oder dem TV-Star Christoph Lindert. Über den Selbstmord des Sohnes von Willy Bogner berichteten auch FAZ und Spiegel. Im übrigen hat der Presserat nicht generell die Berichterstattung von Bild zu Suiziden gerügt, sondern Fehler einzelner Regionalausgaben, vor allem hinsichtlich der erforderlichen Anonymisierung.

Ist es im Fall der öffentlichen Rüge für „Bild“ wegen ihrer Berichterstattung über Sibel Kekilli inzwischen zu einer Klärung zwischen „Bild“ und Presserat gekommen? Hat „Bild“ diese Rüge veröffentlicht?

Nein. Diese Rüge ist unter schweren Verstößen gegen die Verfahrensordnung zustande gekommen. Gleiches gilt für die Rügen, die auf der Sitzung im Juni 2004 beschlossen wurden. Kai Diekmann hat damals den Presserat umgehend schriftlich um Klärung gebeten, aber über sieben Monate keine Antwort erhalten. In einem späteren Gespräch mit der Chefredaktion haben die Verantwortlichen des Presserats die Verfahrensverstöße in den genannten Fällen offen eingeräumt, doch konnte über eine gemeinsame Erklärung kein Einvernehmen erzielt werden. Bild hat daher dem Presserat Anfang September 2005 nochmals geschrieben und gefragt, wie nun verfahren werden solle. Eine Antwort des Presserates ist bisher nicht eingegangen. Angesichts dieser Sachlage ist es erstaunlich, daß der Presserat in seinem Jahrbuch 2005 suggeriert, Bild würde den Abdruck der besagten Rügen grundlos verweigern.

Was würde sich „Bild“ vom Presserat wünschen? Welche Veränderungen wären erstrebenswert?

Zuallererst saubere Verfahren und klare, nachvollziehbare Begründungen. Außerdem sollte deutlich gemacht werden, daß bei Rügen gegen Regionalausgaben von Bild - 2005 immerhin fünf von sechs -, der Verstoß nur einen Bruchteil der Gesamtauflage betrifft. Dies ist vom Presserat auch bereits mehrfach zugesichert worden. Neben der Zahl der begründeten Beschwerden sollte im Jahrbuch auch die der zurückgewiesenen Eingaben veröffentlicht werden, die bei Bild z.B. 2005 bei weit über 90 Prozent lag. Schon statistisch hat Bild mit täglich fast 12 Millionen Lesern weit mehr potentielle Beschwerdeführer als andere Publikationen. Doch liegt Bild nicht nur hinsichtlich der Zahl der Verfahren, sondern auch im Hinblick auf zurückgewiesene Beschwerden an der Spitze der Statistik.

Die Fragen stellte Stefan Niggemeier



Bildmaterial: picture-alliance / dpa/dpaweb

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