Jugendkriminalität

Teilgeständnisse von Heilbronner Schlägern

Die Gedenktafel soll an die in Heilbronn ermordete Polizistin erinnern

Die Gedenktafel soll an die in Heilbronn ermordete Polizistin erinnern

10. Januar 2008 Nach dem Angriff dreier junger Männer auf einen Rentner in Heilbronn haben zwei der Tatverdächtigen Teilgeständnisse abgelegt. Der dritte Festgenommene habe die Aussage verweigert, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag.

Da sich die Aussagen der zwei Männer widersprächen, sei unklar, ob es einen Haupttäter gebe. Weitere Vernehmungen seien notwendig. Details über den Tatverlauf versprechen sich die Ermittler von der Ehefrau des Opfers, die derzeit psychologisch betreut wird. Sie soll noch am Donnerstag befragt werden.

Schläge auf den Kopf

Der Rentner hatte die jungen Männer - einen Bosnier, einen Türken und einen Deutschen - angesprochen, als er sah, dass sie gegen eine Gedenktafel traten, die für die im April 2007 ermordete Polizistin in Heilbronn aufgestellt worden war. Nach Angaben der Polizei schlug einer der Tatverdächtigen daraufhin den älteren Mann so massiv auf den Kopf, dass dieser das Bewusstsein verlor.

Der Rentner wurde mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus gebracht. Wie die Polizei mitteilte, ist das 73 Jahre alte Opfer mittlerweile außer Lebensgefahr. Der Mann sei ansprechbar, aber noch nicht vernehmungsfähig.

„Wir brauchen ein schnelles Verfahren“

Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger hat unterdessen davor gewarnt, angesichts der Diskussion um Jugendgewalt ein Exempel zu statuieren. „Wir brauchen ein möglichst schnelles Verfahren, das aber so exakt ist, dass es vor Gericht standhält - wir dürfen uns nicht vorwerfen lassen, dass wir die Gerechtigkeit aus den Augen verloren haben“, sagte Pflieger. Der Verwüstungszug des Trios durch Heilbronn, der in dem Angriff auf den 73-Jährigen gipfelte, sei ein komplexer Sachverhalt.

Die Ermittlungsdauer von durchschnittlich 50 Tagen in Württemberg sei ein „Spitzenwert“; die Zeit zwischen Tat und Anklage habe 1993 noch 72 Tage betragen. Die Geschwindigkeit, mit der die Strafe auf die Tat folge, spiele eine wichtige Rolle. „Je weiter eine Tat zurückliegt, desto mehr verdrängen die Täter sie und verharmlosen sie vor sich selbst und anderen.“

Text: dpa
Bildmaterial: dpa

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