24. Februar 2003 Welch ein Schlagwort: "Folter". Seit Tagen berauschen wir uns daran, mit größter Selbstverständlichkeit bestimmt es die Wortmeldungen. Es ist eine Entsetzen versprechende Vokabel, an der wir nicht vorbeilesen können. Sie macht das Schreiben leichter. Doch trifft das Wort von der Folter auch, worum es geht?
Man stelle sich vor, für den dahinter sich verbergenden, komplexen, juristisch umstrittenen Sachverhalt jedesmal die angemessenere Umschreibung zu suchen: Der Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner droht dem Entführer, inzwischen geständigen Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler die "Zufügung von Schmerzen unter ärztlicher Aufsicht" an, sofern dieser nicht verrät, wo er das Kind versteckt hält. Die Polizei hat zu diesem Zeitpunkt Beweise gegen den Verdächtigen, Magnus Gäfgen, der sie glauben läßt, er wisse, wo der Junge ist, und sie auf ihrer Suche durch die Gegend hetzt, einmal zu einer Waldhütte bei Langen, in der die Ermittler eine Schlafstelle und Blutspuren finden. Da Magnus Gäfgen versichert, der Junge lebe, geht die Polizei davon aus, das Kind sei verletzt und habe seit Tagen weder Wasser noch Nahrung erhalten. Will und kann man dies immer wieder abspulen? Natürlich nicht. Mit "Folter" läßt sich die Szene schlichter umschreiben, inzwischen weiß ohnehin jeder, wovon die Rede ist.
Leider. Leider, da es bei Folter unweigerlich einen Gefolterten gibt, was schlimmste Assoziationen weckt und uns zwingt, die ihren Peinigern ausgelieferte Person zu verteidigen. Nicht jedesmal, wenn das Wort "Folter" fällt, werden wir daran denken, daß wir damit den geständigen Kindermörder meinen, der den arglosen Jakob in seine Wohnung gelockt und dort erstickt hat; der kurz nach dem Verbrechen bei seiner Mutter zu Mittag gegessen hat. An dem Tag, an dem die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift gegen ihn verlas, die seine Tat "verachtenswert und auf tiefster Stufe" nennt, besteht er darauf, seine mündliche Prüfung zum ersten juristischen Staatsexamen zu machen, wozu die Professoren ins Gefängnis anrücken. Das derzeit strapazierte Wort läßt uns all das vergessen, auch, daß es überhaupt keine Folter gab und schon die Androhung der Zufügung von Schmerzen innerhalb von zehn Minuten eine Wirkung erzielte, auf die in siebenstündiger Befragung vergeblich hingearbeitet worden war.
Es hätte allerdings zum Äußersten kommen können. Einmal angenommen, der Polizei-Vizepräsident hätte seine nun sogar von Amnesty International als menschenrechtsverletzend verurteilte Drohung wahr werden lassen, wie hätte diese im Extremfall ausgesehen? Der bei Kollegen als überkorrekt bekannte Daschner spricht ausschließlich von Polizeigriffen, bei deren Anwendung ein Mediziner anwesend sein sollte. Hätten die Beamten Magnus Gäfgen bei der Festnahme den Arm verdreht, damit er nicht davonläuft, wäre das für niemanden eine Zeile wert gewesen. Darauf, ärztliche Betreuung in solch einem Fall zu fordern, käme wohl auch kein Mensch. Ihm jedoch den Arm oder das Handgelenk zu verdrehen, um möglicherweise das Leben eines Kindes zu retten, für dieses Vorgehen wird das Wort Folter entdeckt.
Wer nun, wie in dieser Zeitung (22. Februar), den Polizeiführer auffordert, als einzige "moralische Lösung" den Dienst zu quittieren, übersieht, welche Folgen eine derart "vorbildliche" Tat auch haben könnte. Bereits jetzt machen Ermittler kein Hehl daraus, in ähnlicher Situation lieber den Tod eines Opfers in Kauf zu nehmen, als die eigene Existenz zu gefährden. Wer mag schon auf sich nehmen, was nun Wolfgang Daschner droht: eine Haftstrafe zwischen ein und zehn Jahren, die Entlassung aus dem Dienst und der Verlust von Pensionsansprüchen aus 42 Dienstjahren.
Wolfgang Daschner stehen Tränen in den Augen, wenn er an seine Tochter denkt, die mit dem fertig werden soll, was sie in den Medien über ihren Vater hört und liest. Freuen darf sich über die Diskussion der Täter. Er bekommt jede Menge Aufmerksamkeit, und zwar nicht mehr als kaltblütiger Mörder. Er darf sich sogar der Vorstellung hingeben, daß der Polizeiführer, auf dessen Druck hin er das Versteck des von ihm getöteten Jungen gestand, selbst hinter Gittern landen könnte.
ADRIENNE LOCHTE
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.02.2003, Nr. 47 / Seite 37