Prozeß

"Kannibale von Rotenburg" gesteht die Tat

Der Angeklagte im Fokus der Medien

Der Angeklagte im Fokus der Medien

26. Januar 2004 Mit einem umfassenden Geständnis des Angeklagten hat der Mordprozeß gegen den sogenannten „Kannibalen von Rotenburg“ am Mittwoch vor dem Landgericht Kassel begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 42jährigen Armin M. aus Rotenburg an der Fulda vor, am 10. März 2001 „zur Befriedigung des Geschlechtstriebes“ einen 43jährigen Berliner mit einem Küchenmesser getötet, die Leiche anschließend zerteilt und Körperteile gegessen zu haben. Dafür muß sich der frühere Soldat wegen Mordes verantworten, obgleich er geltend macht, auf Verlangen des Opfers getötet zu haben.

Tötung oder Mord?

Juristisch umstritten ist die Frage, wie das Verbrechen zu bewerten ist. Kannibalismus an sich ist in Deutschland nicht strafbar. Umstritten ist daher unter Experten die Anklage wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebes. Der Anwalt des Angeklagten, Harald Ermel, will eine Verurteilung lediglich wegen Tötung auf Verlangen erreichen, da das Opfer mit seiner Tötung und dem Aufessen seines Körpers einverstanden gewesen sei. Folgt das Gericht Ermels Argumentation, müßte der 42jährige mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren statt lebenslang wegen Mordes rechnen. Nach Einschätzung von Kriminologen könnte der Fall allerdings bis zum Bundesgerichtshof gehen.

Der sogenannten „Kannibale von Rotenburg“ selbst hat eine Aussage angekündigt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kam ein psychiatrisches Gutachten zu dem Schluß, daß er schuldfähig ist. In dem Prozeß sollen 38 Zeugen geladen werden, darunter Kontakt-Personen aus der Kannibalismus-Szene im Internet. Das Urteil wird voraussichtlich im Februar gesprochen.

Aufzeichnung auf Video

Per Internet-Anzeige hatte der hessische Computerfachmann einen Mann zum Töten und Schlachten gesucht. Der 43jährige Berliner Diplom-Ingenieur Bernd Jürgen B. hatte sich daraufhin gemeldet und Armin M. im März 2001 in dessen Haus im Rotenburger Ortsteil Wüstefeld besucht. Am 10. März 2001 soll ihm der Angeklagte zunächst das Geschlechtsteil abgeschnitten haben. Laut Anklage tötete der 42jährige das Opfer wenig später mit Stichen in den Hals und zerlegte die Leiche. „Geleitet von sexuellen Motiven hat Meiwes Bernd Jürgen B. auf einen Tisch gelegt, um den Schlachtvorgang zu filmen“, sagte Staatsanwalt Köhler.

Das Fleisch seines Opfers habe der Angeklagte portioniert und eingefroren. Während seiner normalen Mahlzeiten habe er das Menschenfleisch gegessen. Mit dem „Akt der Einverleibung“ habe er anderen Menschen nahe sein wollen, erklärte Köhler. Der Angeklagte bestätigte dies in seiner ersten Aussage, die er ruhig und gefaßt machte. Er habe sich als Kind, nachdem der Vater die Familie verließ, sehr allein gefühlt und bereits vom Schlachten eines „jüngeren Bruders“ fantasiert. Dabei habe er sich auch sympathische Schulkameraden als Opfer vorgestellt.

Text: @mg
Bildmaterial: dpa/dpaweb

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