Stalking

Zypries präsentiert „Stalking“-Gesetzesentwurf

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries

15. April 2005 Verstoßene Liebhaber, die ihren Angebeteten ständig nachstellen, müssen künftig mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) legte am Freitag in Berlin einen Gesetzentwurf vor, der das so genannte Stalking unter Strafe stellt. Dieser Begriff bezeichnet das Auflauern vor der Wohnungstür oder am Arbeitsplatz, ständige Belästigungen am Telefon oder per E-Mail, das Bestellen von Waren für Dritte. Opfer dieses Psychoterrors sind Prominente, aber oft auch Normalbürger.

Wer die Lebensgestaltung eines anderen „schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt“, riskiert nach dem Zypries-Entwurf drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.

Kritik von Journalisten-Seite

Heftige Kritik an den Entwurf kam vom Deutschen Journalisten- Verband (DJV) und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Beide befürchten eine Einschränkung der Pressefreiheit. „Die Journalisten stehen mit einem Bein womöglich schon im Gefängnis“, sagte BDZV-Sprecherin Anja Pasquay der dpa. Der Entwurf mache den Tatbestand des Stalking abhängig vom Opferempfinden. Der BDZV bezeichnete ein Stalking-Gesetz zwar als richtig, aber es müsse klar gemacht werden, daß Journalisten keine Stalker seien. Der DJV-Vorsitzende Michael Konken befürchtet, daß Journalisten „auf die Fahndungsliste kommen, wenn sie hinter Prominenten her recherchieren“.

Zypries hatte bei der Vorlage ihres Entwurfs derartige Bedenken als unbegründet bewertet. Zypries versteht ihren Gesetzentwurf, der noch vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden soll, als Alternative zu einem vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzesantrag, mit dem sich der Bundestag befassen muß. „Das ist das Ringen um den besten Weg“, sagte Zypries.

„Nachhaltige Belästigung“

Den Bundesratsentwurf, der eine Höchststrafe von bis zu zehn Jahren vorsieht, hält sie wegen nicht konkreter Formulierungen für verfassungsrechtlich bedenklich. Der Länderentwurf genüge nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot. So sei nicht klar, was unter „nachhaltiger Belästigung“ zu verstehen sei. Zypries wies auf die Schwierigkeiten hin, beim Vorgehen gegen Stalking eindeutige Straftatbestände zu finden. Stalking habe eine enorme Bandbreite und sei strafrechtlich nicht so einfach zu fassen wie Diebstahl. Bei der Gesetzformulierung habe man abgrenzen müssen zwischen Belästigung und dem rechtmäßigen Aufenthalt im öffentlichen Raum. Strafnormen müßten hinreichend bestimmt sein. „Wir haben uns damit schwer getan.“

Der neue Strafparagraf 241b („Nachstellung“) listet die Tatbestände auf, die künftig verfolgt werden können. Dabei muß das Opfer entscheiden, wann Polizei und Staatsanwaltschaft eingreifen sollen. Weitere Möglichkeiten, sich gegen Stalker zu wehren, bietet das bereits geltende Gewaltschutzgesetz. So kann etwa einem Stalker verboten werden, sich der Wohnung des Opfers zu nähern. Bei einem Verstoß macht er sich strafbar. Hessens Justizminister Christean Wagner (CDU) wertete den Zypries- Entwurf als unzureichend. Er lasse den Tätern zu viel Möglichkeiten, der Strafbarkeit zu entgehen, sagte Wagner in Wiesbaden. „Unser Entwurf schützt die Opfer zu 100 Prozent, der von Frau Zypries dagegen nur zu 70 Prozent.“

Text: FAZ.NET mit Material von dpa
Bildmaterial: AP

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