Verbrechen

Geständnis im Mordfall Jakob offenbar mit Drohungen erpresst

Vize-Polizeipräsident Daschner in der Kritik

Vize-Polizeipräsident Daschner in der Kritik

17. Februar 2003 Das Geständnis des Tatverdächtigen Magnus G. im Mordfall Jakob von Metzler ist möglicherweise von der Polizei unter Androhung von Gewalt erpresst worden. Ein Sprecher der Frankfurter Ermittler bestätigte am Montag ein Ermittlungsverfahren gegen den Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten, Wolfgang Daschner, und andere Beamte.

Der Verdacht der Aussage-Erpressung bezieht sich auf eine polizeiliche Vernehmung des 27 Jahre alten Tatverdächtigen, Magnus G., am 1. Oktober 2002. Damals sei noch nicht klar gewesen, ob Jakob tot war oder möglicherweise noch lebte, betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, soll Daschner einen Kriminal-Hauptkommissar angewiesen haben, dem Verdächtigen zu sagen: „Wenn Sie jetzt nicht reden, dann werden wir Ihnen große Schmerzen zufügen. Wie Sie nie welche hatten, die Sie nie in ihrem Leben vergessen werden.“ Auch von einem Wahrheits-Serum soll nach dem Bericht die Rede gewesen sein.

Anklage am Mittwoch

Der Verdächtige sitzt derzeit in der südhessischen Justizvollzugsanstalt Weiterstadt. Am Mittwoch solle die Anklage gegen den 27 Jahre Mann vorgestellt werden, kündigte die Staatsanwaltschaft an. Ein Termin für den Prozess steht aber noch nicht fest.

Der Anwalt des Angeklagten sagte dem „Tagesspiegel“, Magnus G. bleibe trotz der kandalösen Begleitumstände bei seinem Geständnis. Der Verteidiger des 27-jährigen Tatverdächtigen, Hans Ulrich Endres, verlangte nach Bekanntwerden der Anschuldigungen, die Betreffenden müssten „augenblicklich ihren Stuhl räumen“.

Auch nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist das Geständnis „in keiner Weise gefährdet“, da G. es bei seiner richterlichen Vernehmung wiederholt und „voll inhaltlich bestätigt“ habe. Hessens Innenministerium leitete nach Angaben von Sprecher Michael Bußer disziplinarische Vorermittlungen gegen die Beschuldigten ein, die für die Dauer des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens aber ausgesetzt seien.

Rechtsgüterabwägung?

Mehrfach habe G. die Ermittler an vermeintliche Verstecke geführt, wo der Elfjährige aber nicht gefunden wurde, teilte ein Polizeisprecher mit. Aus dieser Situation heraus sei es zu den Überlegungen gekommen, G. Gewalt anzudrohen. Aus der Annahme heraus, dass Jakob möglicherweise noch leben könnte, habe Daschner sich aus einer „Rechtsgüterabwägung“ heraus für das Lebensrecht des Jungen entschieden. Nach einem Hinweis des Beschuldigten fand die Polizei am 1. Oktober ein zusammengeschnürtes Bündel mit der Leiche von Jakob an einem Gewässer bei Schlüchtern im Main-Kinzig-Kreis.

Der Berliner „Tagesspiegel“ zitiert aus einem vertraulichen Vermerk Daschners, G. sei „nach vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen“. Auf ein vages Geständnis G.'s hin, der Bankierssohn sei tot, sei laut diesem Vermerk „die Maßnahme entbehrlich“ gewesen.

„Überaus korrekter Beamter“

Das Innenministerium in Wiesbaden bestätigte die Existenz eines Vermerks Daschners über „seine Vorgehensweise“, die sich in den Akten befinde. Die Staatsanwaltschaft sprach von einen „Anfangsverdacht“ auf Aussageerpressung.

Der Frankfurter Vize-Polizeichef Daschner wird in Polizeikreisen als „überaus korrekter Beamter“ beschrieben, der eher vorsichtig an seine Fälle herangehe. Nach Stationen in Limburg und als Kripo-Chef in Frankfurt sei Daschner zum Polizei-Vizechef aufgestiegen. Einen Namen habe er sich vor allem als Ermittler bei der Erpressung des Nahrungsmittelkonzerns Nestlé gemacht. Daschner sowie der Anwalt des Verdächtigen waren am Montag für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Sollten sich die Vorwürfe gegen Daschner und einen zweiten Beamten als richtig erweisen, drohen ihnen laut Staatsanwaltschaft je nach Schwere der Schuld Mindesthaftstrafen von sechs Monaten bis einem Jahr. Endres unterstrich dagegen, Aussageerpressung sei ein Verbrechen, das mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht werde. Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Uno-Konvention gegen Folter verbieten nach seiner Darstellung solche Methoden.

Lang geplante Entführung

Jakob von Metzler war am 27. September vergangenen Jahres auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Magnus G. soll ihn unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt, dort getötet und die Leiche an einem See zwischen Hanau und Fulda versteckt haben. Die Entführung soll G. lange geplant haben. Das erpresste Lösegeld in Höhe von einer Million Euro wurde fast vollständig in der Wohnung des Tatverdächtigen gefunden.

Text: @cop
Bildmaterial: ddp

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche