21. Juni 2004 Wegen monatelanger Mißhandlungen von Klassenkameraden sind drei Berufsschüler aus Prüm in Rheinland-Pfalz vom Amtsgericht Bitburg zu Haftstrafen verurteilt worden. Ein 16jähriger erhielt zwei Jahre Gefängnis ohne Bewährung. Zwei gleichaltrige Mittäter bekamen sechs Monate mit Bewährung. Vier weitere Schüler müssen zwischen 60 und 100 Stunden Sozialarbeit leisten, wie Richter Werner von Schichau am Montag mitteilte. Die 15 bis 17 Jahre alten Jugendlichen waren laut Urteil mit unterschiedlicher Intensität an den Mißhandlungen von mindestens drei Schülern beteiligt.
Insgesamt waren 21 Fälle von gemeinschaftlicher Körperverletzung angeklagt, mit teils sadistischen Zügen, berichtete von Schichau. Der 16 Jahre alte Haupttäter hatte Mitschüler laut Urteil unter anderem auf einem Stuhl gefesselt, stranguliert, mit einem Elektrokabel geschlagen und einem Jungen einen Kniestoß in den Bauch versetzt. Das Motiv sei pure Lust am Prügeln gewesen, betonte der Richter.
Täter soll im Heim betreut werden
Der Haupttäter saß seit Februar in Untersuchungshaft, weil befürchtet wurde, er könne seine Opfer einschüchtern und von einer Aussage abbringen. Nach der Verhandlung kam er auf freien Fuß und soll künftig in einem Heim betreut werden.
Nach dem Jugendgerichtsgesetz könne sich der 16jährige seine Bewährungszeit erarbeiten, sagte von Schichau. Er wurde zu 150 Stunden Sozialarbeit verurteilt und aufgefordert, sich bei den Opfern zu entschuldigen. Falls er diese Auflagen innerhalb von acht Monaten erfülle, könne die Gefängnisstrafe nachträglich zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch die bereits zu Bewährungsstrafen Verurteilten müssen 150 Stunden Sozialarbeit leisten. Erst am 9. Juni waren vor dem Landgericht Hildesheim drei Berufsschüler wegen Mißhandlung eines Klassenkameraden zu 15 bis 18 Monaten Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.
Text: dpa